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Hauptergebnisse und Schlussfolgerungen - GÖD

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Damit ist die gr<strong>und</strong>sätzliche verfassungsrechtliche Problematik jeder Ausgliederung von<br />

hoheitlichen <strong>und</strong> gemeinwohlorientierten Aufgaben angesprochen (vgl. Korinek 2000,<br />

Holoubek 2000). Im Hinblick auf den Umfang <strong>und</strong> die Art des Ausgliederungsvorhabens <strong>und</strong><br />

der betroffenen Aufgabe sind die spezifischen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen <strong>und</strong><br />

Konsequenzen im konkreten Fall zu beurteilen.<br />

5. Evaluierungsebene: Volkswirtschaftliche Perspektive<br />

Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive sind wirtschaftlich relevante Fragen zu stellen <strong>und</strong> zu<br />

bewerten, die über den engeren (einzelwirtschaftlichen) Bereich der von der Ausgliederung<br />

unmittelbar betroffenen Instanzen <strong>und</strong> Einheiten hinausreichen.<br />

Wichtige Aspekte betreffen mögliche Konsequenzen von Ausgliederungsvorhaben im<br />

Hinblick auf die Konformität mit EU-Verpflichtungen Österreichs, insbesondere die Erfüllung<br />

der Maastricht-Kriterien, die Beachtung der Wettbewerbsvorschriften sowie die Einhaltung<br />

des EU-Rechts beim Angebot von Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Interesse <strong>und</strong> von Unversaldienstleistungen, auf andere öffentliche Haushalte, die von<br />

Ausgliederungen über den föderalen Verb<strong>und</strong> indirekt betroffen sein können sowie auf die<br />

Folgen für die (verringerten) wirtschaftspolitischen Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen<br />

Hand auf b<strong>und</strong>esweiter als auch auf regionaler Ebene, die aus der Auslagerung <strong>und</strong><br />

Verselbständigung von finanzpolitischer Manövriermasse resultieren können.<br />

5–1 Konformität mit EU-Verpflichtungen Österreichs<br />

Erfüllung der Maastricht-Kriterien<br />

Die Ausgliederung an sich stellt kein taugliches haushaltspolitisches Gestaltungsmittel zur<br />

Erfüllung der fiskalischen Konvergenzkriterien dar.<br />

Bei Ausgliederungen, die vorwiegend einen Beitrag zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien<br />

leisten sollen, sollte im vorhinein geklärt werden, ob diese die vom Statistischen Zentralamt<br />

der Europäischen Union (EUROSTAT) gestellten Anforderungen erfüllen <strong>und</strong> auch als<br />

Maastricht-konform anerkannt werden.<br />

Beachtung der Wettbewerbsvorschriften <strong>und</strong> des Vergaberechts<br />

Ausgegliederte Rechtsträger unterliegen unabhängig von ihrer Rechtsform <strong>und</strong><br />

Eigentümerstruktur dem Wettbewerbsrecht der EU. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist auch bei<br />

Ausgliederungen sicherzustellen, dass die relevanten Vorschriften eingehalten <strong>und</strong> nicht<br />

unzulässige Wettbewerbsvorteile eingeräumt werden.

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