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Junge Fotografen zeigen - Handwerkskammer Bremen

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Unternehmensgründung<br />

DOPPELTER STEUERBONUS GEGEN SCHWARZARBEIT<br />

Seit Anfang 2009 können Privathaushalte bei Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis<br />

zu 1.200 Euro sparen. Die Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde informiert die<br />

Verbraucher über die Möglichkeiten, Steuern zu sparen.<br />

Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit sind<br />

schon seit langem ein großes Problem für seriöse<br />

Handwerksbetriebe und die gesamte Volkswirtschaft.<br />

Das zeigt nicht zuletzt die jetzt veröffentlichte<br />

Umfrage des Instituts der deutschen<br />

Wirtschaft Köln.<br />

Als Ursache für die Vergabe von Schwarzarbeit<br />

wird immer wieder auf die steigenden<br />

Lebenshaltungskosten hingewiesen. Dabei lässt<br />

sich mit der Beauftragung von seriös arbeitenden<br />

Handwerksbetrieben viel Geld sparen.<br />

Seit Anfang des Jahres können Privathaushalte<br />

im Vergleich zu den Vorjahren den doppelten<br />

Bonus für Handwerkerleistungen von der<br />

Steuer abziehen lassen. Darauf weist Imke Lathwesen,<br />

Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />

Bremerhaven-Wesermünde, hin. „Wer<br />

Handwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder<br />

Modernisierungsmaßnahmen beauftragt, kann<br />

20 Prozent von maximal 6.000 Euro Rechnungsbetrag<br />

geltend machen. So lassen sich bis zu<br />

1.200 Euro Steuern sparen.“<br />

„Wer seriös arbeitende Unternehmen wie zum<br />

Beispiel Innungsbetriebe mit Modernisierungsarbeiten<br />

beauftragt, spart damit nicht nur Steuern,<br />

sondern hilft auch der gesamten Volkswirtschaft<br />

und unterstützt junge Menschen, die einen<br />

Ausbildungsplatz suchen. Schwarzarbeiter bil-<br />

Handwerker-Plus-Police<br />

Warten Sie nicht,<br />

bis Ihnen das Wasser<br />

bis zum Hals steht!<br />

den schließlich nicht aus“, sagt Imke Lathwesen.<br />

Außerdem könne Schwarzarbeit mit bis zu<br />

100.000 Euro Bußgeld ein teures Unterfangen<br />

werden, sowohl für Schwarzarbeiter selbst als<br />

auch für deren Auftraggeber. Hinzu komme, dass<br />

Auftraggeber von Schwarzarbeit keine gesetzlichen<br />

Gewährleistungsansprüche geltend<br />

machen können.<br />

„Auf Grund der steuerlichen Vorteile bei legalen<br />

Modernisierungsarbeiten und der rechtlichen<br />

Risiken lohnt sich Schwarzarbeit nicht“, fasst<br />

Imke Lathwesen zusammen.<br />

Zu den begünstigten Arbeiten im Rahmen des<br />

Steuerbonus gehören alle Renovierungs-, Erhaltungs-<br />

und Modernisierungsmaßnahmen, die<br />

von einem Handwerksbetrieb in den Wohnräumen<br />

von Eigentümern oder Mietern ausgeführt<br />

werden. Dazu gehören zum Beispiel Bad- und<br />

Heizungsmodernisierungen, Maler- und Lackiererarbeiten,<br />

Reparatur oder Austausch von Fenstern,<br />

Dach- oder Fassadenarbeiten, Austausch<br />

oder Ausbesserung von Teppich, Parkett und Fliesen<br />

sowie Reparaturen von Waschmaschinen<br />

oder Geschirrspülern. Auch Aufwendungen zur<br />

Überprüfung von Anlagen, zum Beispiel Schornsteinen<br />

oder Blitzableitern, sind begünstigt.<br />

Voraussetzung für den Steuerbonus ist unter<br />

anderem, dass Arbeitskosten und Fahrtkosten auf<br />

Schäden an Ihrer Betriebseinrichtung oder sogar<br />

deren Verlust – ob durch Feuer, Einbruchdiebstahl,<br />

Leitungswasser etc. – und Ihre unternehmerische<br />

Existenz ist schnell in Gefahr.<br />

Sichern Sie rechtzeitig Ihre betrieblichen Werte<br />

– für eine risikofreie und erfolgreiche Unternehmens-Entwicklung!<br />

Die dynamische Handwerker-Plus-Police berücksichtigt<br />

nicht nur Ihr individuelles Schaden-<br />

Szenario, sondern passt sich auch flexibel an<br />

Ihre ständig wachsenden Vermögenswerte an:<br />

Bremerhaven<br />

der Rechnung getrennt ausgewiesen sind – Materialkosten<br />

werden nicht begünstigt. Außerdem<br />

muss die Rechnung unbar auf das Konto des<br />

Handwerkers bezahlt werden. Für Barzahlungen<br />

oder Barschecks wird keine Steuerbegünstigung<br />

gewährt. Als Nachweis können zum Beispiel<br />

Überweisungsbelege oder Kontoauszüge eingereicht<br />

werden. Wohnungseigentümer oder Mieter<br />

können die Kosten mit einem Nachweis des<br />

Verwalters oder Vermieters nachweisen.<br />

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-,<br />

Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen<br />

sind, die aber auch im eigenen Haushalt<br />

erbracht werden, zum Beispiel das Reinigen<br />

der Wohnung durch einen Fensterputzer, kann<br />

zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung<br />

privater Haushalte in Anspruch genommen<br />

werden. Mit diesem können 20 Prozent von<br />

maximal 20.000 Euro Rechnungsbetrag abgesetzt<br />

werden, also bis zu 4.000 Euro.<br />

Geltend gemacht werden kann die steuerliche<br />

Förderung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung.<br />

Auf dem Mantelbogen gibt<br />

es dafür besondere Felder. Fragen der Verbraucher<br />

zum Steuerbonus sollte jeder Handwerksbetrieb<br />

beantworten können. Informationen<br />

dazu gibt es bei Innungen, Kreishandwerkerschaft<br />

und der <strong>Handwerkskammer</strong>.<br />

Sichern Sie Ihre betrieblichen Werte vor<br />

den finanziellen Folgen eines Schadens.<br />

✔ weitreichender Basisschutz gegen alle wichtigen<br />

Gefahren<br />

✔ risikoadäquate Zusammenstellung Ihres<br />

Versicherungs-Schutzes<br />

✔ zeitgemäße Wertanpassung Ihrer Versicherung<br />

✔ Gewährung eines Unterversicherungs-<br />

Verzichts bis zu einer Versicherungssumme<br />

von 150.000,– €<br />

✔ frei wählbare Ergänzungsversicherungen auf<br />

Wunsch gegen Mehrprämie<br />

Was ist, wenn Ihr Betrieb nach einem Schaden<br />

still steht? Auch dann können Sie ruhig schlafen:<br />

Eine kombinierbare Betriebsunterbrechungs-<br />

Versicherung sichert nicht nur den entgangenen<br />

Gewinn, sondern auch Ihre fortlaufenden Kosten.<br />

Wappnen Sie sich – mit Weitblick und Verstand<br />

– gegen alle wichtigen Gefahren!<br />

Versorgungswerk<br />

�<br />

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Erzbergerstraße 9 – 15<br />

68165 Mannheim<br />

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