Junge Fotografen zeigen - Handwerkskammer Bremen
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Unternehmensgründung<br />
DOPPELTER STEUERBONUS GEGEN SCHWARZARBEIT<br />
Seit Anfang 2009 können Privathaushalte bei Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis<br />
zu 1.200 Euro sparen. Die Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde informiert die<br />
Verbraucher über die Möglichkeiten, Steuern zu sparen.<br />
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit sind<br />
schon seit langem ein großes Problem für seriöse<br />
Handwerksbetriebe und die gesamte Volkswirtschaft.<br />
Das zeigt nicht zuletzt die jetzt veröffentlichte<br />
Umfrage des Instituts der deutschen<br />
Wirtschaft Köln.<br />
Als Ursache für die Vergabe von Schwarzarbeit<br />
wird immer wieder auf die steigenden<br />
Lebenshaltungskosten hingewiesen. Dabei lässt<br />
sich mit der Beauftragung von seriös arbeitenden<br />
Handwerksbetrieben viel Geld sparen.<br />
Seit Anfang des Jahres können Privathaushalte<br />
im Vergleich zu den Vorjahren den doppelten<br />
Bonus für Handwerkerleistungen von der<br />
Steuer abziehen lassen. Darauf weist Imke Lathwesen,<br />
Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />
Bremerhaven-Wesermünde, hin. „Wer<br />
Handwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder<br />
Modernisierungsmaßnahmen beauftragt, kann<br />
20 Prozent von maximal 6.000 Euro Rechnungsbetrag<br />
geltend machen. So lassen sich bis zu<br />
1.200 Euro Steuern sparen.“<br />
„Wer seriös arbeitende Unternehmen wie zum<br />
Beispiel Innungsbetriebe mit Modernisierungsarbeiten<br />
beauftragt, spart damit nicht nur Steuern,<br />
sondern hilft auch der gesamten Volkswirtschaft<br />
und unterstützt junge Menschen, die einen<br />
Ausbildungsplatz suchen. Schwarzarbeiter bil-<br />
Handwerker-Plus-Police<br />
Warten Sie nicht,<br />
bis Ihnen das Wasser<br />
bis zum Hals steht!<br />
den schließlich nicht aus“, sagt Imke Lathwesen.<br />
Außerdem könne Schwarzarbeit mit bis zu<br />
100.000 Euro Bußgeld ein teures Unterfangen<br />
werden, sowohl für Schwarzarbeiter selbst als<br />
auch für deren Auftraggeber. Hinzu komme, dass<br />
Auftraggeber von Schwarzarbeit keine gesetzlichen<br />
Gewährleistungsansprüche geltend<br />
machen können.<br />
„Auf Grund der steuerlichen Vorteile bei legalen<br />
Modernisierungsarbeiten und der rechtlichen<br />
Risiken lohnt sich Schwarzarbeit nicht“, fasst<br />
Imke Lathwesen zusammen.<br />
Zu den begünstigten Arbeiten im Rahmen des<br />
Steuerbonus gehören alle Renovierungs-, Erhaltungs-<br />
und Modernisierungsmaßnahmen, die<br />
von einem Handwerksbetrieb in den Wohnräumen<br />
von Eigentümern oder Mietern ausgeführt<br />
werden. Dazu gehören zum Beispiel Bad- und<br />
Heizungsmodernisierungen, Maler- und Lackiererarbeiten,<br />
Reparatur oder Austausch von Fenstern,<br />
Dach- oder Fassadenarbeiten, Austausch<br />
oder Ausbesserung von Teppich, Parkett und Fliesen<br />
sowie Reparaturen von Waschmaschinen<br />
oder Geschirrspülern. Auch Aufwendungen zur<br />
Überprüfung von Anlagen, zum Beispiel Schornsteinen<br />
oder Blitzableitern, sind begünstigt.<br />
Voraussetzung für den Steuerbonus ist unter<br />
anderem, dass Arbeitskosten und Fahrtkosten auf<br />
Schäden an Ihrer Betriebseinrichtung oder sogar<br />
deren Verlust – ob durch Feuer, Einbruchdiebstahl,<br />
Leitungswasser etc. – und Ihre unternehmerische<br />
Existenz ist schnell in Gefahr.<br />
Sichern Sie rechtzeitig Ihre betrieblichen Werte<br />
– für eine risikofreie und erfolgreiche Unternehmens-Entwicklung!<br />
Die dynamische Handwerker-Plus-Police berücksichtigt<br />
nicht nur Ihr individuelles Schaden-<br />
Szenario, sondern passt sich auch flexibel an<br />
Ihre ständig wachsenden Vermögenswerte an:<br />
Bremerhaven<br />
der Rechnung getrennt ausgewiesen sind – Materialkosten<br />
werden nicht begünstigt. Außerdem<br />
muss die Rechnung unbar auf das Konto des<br />
Handwerkers bezahlt werden. Für Barzahlungen<br />
oder Barschecks wird keine Steuerbegünstigung<br />
gewährt. Als Nachweis können zum Beispiel<br />
Überweisungsbelege oder Kontoauszüge eingereicht<br />
werden. Wohnungseigentümer oder Mieter<br />
können die Kosten mit einem Nachweis des<br />
Verwalters oder Vermieters nachweisen.<br />
Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-,<br />
Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen<br />
sind, die aber auch im eigenen Haushalt<br />
erbracht werden, zum Beispiel das Reinigen<br />
der Wohnung durch einen Fensterputzer, kann<br />
zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung<br />
privater Haushalte in Anspruch genommen<br />
werden. Mit diesem können 20 Prozent von<br />
maximal 20.000 Euro Rechnungsbetrag abgesetzt<br />
werden, also bis zu 4.000 Euro.<br />
Geltend gemacht werden kann die steuerliche<br />
Förderung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung.<br />
Auf dem Mantelbogen gibt<br />
es dafür besondere Felder. Fragen der Verbraucher<br />
zum Steuerbonus sollte jeder Handwerksbetrieb<br />
beantworten können. Informationen<br />
dazu gibt es bei Innungen, Kreishandwerkerschaft<br />
und der <strong>Handwerkskammer</strong>.<br />
Sichern Sie Ihre betrieblichen Werte vor<br />
den finanziellen Folgen eines Schadens.<br />
✔ weitreichender Basisschutz gegen alle wichtigen<br />
Gefahren<br />
✔ risikoadäquate Zusammenstellung Ihres<br />
Versicherungs-Schutzes<br />
✔ zeitgemäße Wertanpassung Ihrer Versicherung<br />
✔ Gewährung eines Unterversicherungs-<br />
Verzichts bis zu einer Versicherungssumme<br />
von 150.000,– €<br />
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Was ist, wenn Ihr Betrieb nach einem Schaden<br />
still steht? Auch dann können Sie ruhig schlafen:<br />
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Versicherung sichert nicht nur den entgangenen<br />
Gewinn, sondern auch Ihre fortlaufenden Kosten.<br />
Wappnen Sie sich – mit Weitblick und Verstand<br />
– gegen alle wichtigen Gefahren!<br />
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