Junge Fotografen zeigen - Handwerkskammer Bremen
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Vermischtes<br />
SO PROFITIEREN SIE<br />
VOM KONJUNKTURPAKET<br />
Im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen<br />
haben sich jüngst auch für das Handwerk<br />
wichtige Änderungen ergeben. Wie die <strong>Handwerkskammer</strong><br />
bereits informierte, trat am 1.<br />
Juni der „Erlass über die bevorzugte Berücksichtigung<br />
präqualifizierter Unternehmen bei<br />
der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei<br />
beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb<br />
und bei freihändiger Vergabe im<br />
Land <strong>Bremen</strong>“ in Kraft. Nicht zuletzt im<br />
Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaket<br />
II in <strong>Bremen</strong> ist es wichtig, sich<br />
mit diesem Verfahren auseinander zu setzten.<br />
Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, welche<br />
Auswirkungen und möglichen Vorteile die<br />
Präqualifizierung für Ihr Unternehmen bringt<br />
und wie sich der Weg zur Präqualifizierung<br />
gestaltet. Weiterhin werden Sie über die<br />
Schwerpunkte des Konjunkturpaketes, in<br />
Bezug auf die Vergabe der für das Handwerk<br />
relevanten Bereiche, informiert.<br />
Um die Ausschreibungsunterlagen möglichst<br />
schnell und kostengünstig zu erhalten,<br />
Doppelte Steuer bei Schlüsselfertighäusern<br />
Für Unsicherheit unter Bauherren<br />
sorgte in der Vergangenheit immer<br />
wieder die Doppelbesteuerung bei<br />
der Grunderwerbsteuer. Allgemein<br />
galt: Keine Doppelbesteuerung!<br />
Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen<br />
bereits Umsatzsteuer bezahlt,<br />
musste er auf dieselben Bauleistungen<br />
nicht noch einmal zusätzlich<br />
Grunderwerbsteuer bezahlen.<br />
Einzige Ausnahme von dieser Regel<br />
war der Kauf eines schlüsselfertigen<br />
Hauses. Handelte es sich beim Kauf<br />
eines Grundstücks und dem Bau<br />
eines Hauses nämlich um einen so<br />
genannten einheitlichen Vertrag,<br />
also eine Leistung aus einer Hand,<br />
dann wurde die Grunderwerbsteuer<br />
auf den gesamten Kaufpreis fällig.<br />
Und zwar sowohl auf das Grundstück<br />
als auch auf die Baukosten –<br />
für die obendrein Umsatzsteuer<br />
bezahlt werden musste. Lag dagegen<br />
kein einheitlicher Vertrag vor,<br />
war der Bauherr von der Doppelbesteuerung<br />
befreit. Er zahlte Grunderwerbsteuer<br />
auf den Boden und<br />
Umsatzsteuer auf die Bauleistungen.<br />
sollten Sie die Downloadmöglichkeiten der<br />
Bremer Vergabeplattform nutzen. Auch zu diesem<br />
Thema werden Sie bezüglich aktueller und<br />
künftiger Seviceangebote informiert.<br />
Die Veranstaltung „Aktuelles zur Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge in <strong>Bremen</strong>“ findet am 8.<br />
Juli um 15:00 Uhr in der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Bremen</strong> statt.<br />
Veranstalter sind die <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Bremen</strong> und das Kompetenzzentrum für<br />
elektronischen Geschäftsverkehr e.biz der WFB<br />
Wirtschaftsförderung <strong>Bremen</strong> GmbH in Kooperation<br />
mit der Senatorin für Finanzen und dem<br />
Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.<br />
Unter www.hwk-bremen.de (Menüpunkt<br />
Aktuelles/Veranstaltungen) gibt es weitere<br />
Informationen sowie ein Dokument zur Faxanmeldung<br />
für die Veranstaltung.<br />
Anmeldeschluss ist der 6. Juli.<br />
E-Mail-Kontakt zu Wolfgang Lüllmann:<br />
Luellmann.wolfgang@hwk-bremen.de<br />
Das hat sich jetzt geändert, wie die<br />
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und<br />
Immobilienrecht (ARGE Baurecht)<br />
im Deutschen Anwaltverein (DAV)<br />
mitteilt. Mitte Januar 2009 hat der<br />
Europäische Gerichtshof entschieden<br />
(EuGH Az: C-C 156/08): Die<br />
doppelte Belastung ist Rechtens.<br />
Sowohl der Kauf des Grundstücks<br />
als auch die Bauleistungen unterliegen<br />
der Steuer. Die Begründung:<br />
Eine Leistung darf demnach mehreren<br />
Steuern unterworfen werden,<br />
solange diese Steuern nicht denselben<br />
Zweck haben. Das ist bei Grunderwerbsteuer<br />
und Umsatzsteuer<br />
nicht der Fall, sie sind an verschiedene<br />
Besteuerungstatbestände<br />
geknüpft. Für Käufer schlüsselfertiger<br />
Immobilien und Bauherren, die<br />
Grundstück und Bauleistung schlüsselfertig<br />
kaufen, heißt das:<br />
Besonders aufpassen! Sie müssen<br />
unter Umständen doppelt bezahlen.<br />
Und zwar auch dann, wenn sie<br />
Haus und Grundstück von zwei verschiedenen<br />
Firmen kaufen, diese<br />
Unternehmen aber wirtschaftlich<br />
miteinander in Verbindung stehen.<br />
UMWELT-<br />
PLAKETTE OK?<br />
Seit dem 1. Januar kann die Bremer<br />
Umweltzone nur mit den entsprechenden<br />
Plaketten an der Windschutzscheibe befahren<br />
werden. Wer ohne Plakette die Umweltzone<br />
befährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit<br />
und riskiert 40 Euro Bußgeld<br />
sowie einen Punkt in Flensburg. Auch wer<br />
mit einer falsch ausgestellten Plakette die<br />
Umweltzone befährt, kann dafür 40 Euro<br />
zahlen und einen Punkt kassieren.<br />
Die Plakette gilt bundesweit in jeder<br />
Umweltzone und ist nicht zeitlich befristet.<br />
Nur wenn das Fahrzeug umgemeldet<br />
wird und sich das Kennzeichen ändert,<br />
muss die Plakette erneuert werden, da das<br />
auf der Plakette eingetragene Kfz-Zeichen<br />
mit dem Nummernschild übereinstimmen<br />
muss.<br />
Wer eine gefälschte Plakette an der Windschutzscheibe<br />
anbringt, die der echten zum<br />
Verwechseln ähnlich ist, kann wegen<br />
Urkundenfälschung belangt werden.<br />
12. – 20. Sept. Messe <strong>Bremen</strong><br />
Die große Einkaufs- und<br />
Erlebnismesse in <strong>Bremen</strong><br />
www.hanselife.de<br />
Tipps & Termine<br />
Veranstalter: Medienpartner:<br />
Handwerk in <strong>Bremen</strong> 7+8/2009 35