11.01.2013 Aufrufe

Studie berufliche Bildung am Oberrrhein.pdf - zum 12 ...

Studie berufliche Bildung am Oberrrhein.pdf - zum 12 ...

Studie berufliche Bildung am Oberrrhein.pdf - zum 12 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Organisation<br />

ANHANG 2: AUSBILDUNGSSYSTEM IN FRANKREICH<br />

Vergleichkriterien Apprentissage<br />

Lernorte<br />

Rhythmus<br />

Dauer<br />

Inhalt der<br />

Ausbildung<br />

Abschlüsse<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die Lehre erfolgt <strong>zum</strong> einen durch das betreffende Unternehmen (unter der Betreuung eines Ausbildungsmeisters) und <strong>zum</strong> anderen durch<br />

das Lehrlingsausbildungszentrum (centre de formation des apprentis, CFA)<br />

Unterschiedlich je nach Abschluss:<br />

CAP / BEP : 1 Woche im CFA / 2 Wochen im Betrieb<br />

MC : 2Tage pro Woche im CFA / die 3 üblichen Tage der Woche im Betrieb<br />

Bac pro: 2 Wochen im CFA / 2 Wochen im Betrieb<br />

Die jährliche Ausbildungszeit in dem Ausbildungszentrum richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss, der erzielt werden soll, sie beträgt<br />

zwischen 400 und 1500 Stunden. Die Dauer des Ausbildungsvertrages liegt zwischen 1 und 3 Jahren (mit einer zweimonatigen Probezeit),<br />

kann aber dem jeweiligen Beruf oder der Kompetenz des Jugendlichen / <strong>Studie</strong>renden angepasst werden.<br />

Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten <strong>berufliche</strong>n Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendige<br />

Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln.<br />

Einzelheiten zur Berufsausbildung in den einzelnen Ausbildungsberufen sind in den Ausbildungsordnungen festgelegt.<br />

(Bezeichnung des Ausbildungsberufs, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen)<br />

Für die Überwachung und Beratung aller an der Berufsausbildung Beteiligten gibt es zuständige Stellen (in der Regel sind dies die<br />

K<strong>am</strong>mern) und zuständige Behörden (Regionen)<br />

In Frankreich wird bei einer <strong>berufliche</strong>n Ausbildung das jeweilige Qualifikationsniveau durch die Anzahl der Ausbildungsjahre nach dem<br />

Abitur definiert. Dieses Stufenmodell der <strong>Bildung</strong>squalifikation, das 1969 von der Nationalen Statistischen Kommission in die <strong>am</strong>tliche<br />

Statistik übernommen wurde, wird bei der Definition verschiedener Lohngruppen in Tarifverträgen zugrunde gelegt, wobei für die<br />

tatsächliche Bezahlung nicht das Ausbildungsniveau, sondern die erforderliche Qualifikation des Arbeitsplatzes eine Rolle spielt. In der<br />

Regel werden 6 Stufen unterschieden. Auf diesen sind die verschiedenen Abschlüsse angesiedelt. Hier werden nur die Niveaus V, V+ und<br />

IV betrachtet:<br />

Qualifikationsniveau V: Arbeiter / Handwerker (2 Jahre)<br />

- Certificat d’Aptitude Professionnelle (CAP) und Certificat d’Aptitude Professionnelle Agricole (CAPA) im Bereich der Landwirtschaft<br />

- Certificat Technique des Métiers (CTM)<br />

Qualifikationsniveau V+ (CAP + 1 Jahre Zusatzqualifikation)<br />

- Brevet de Compagnon Professionnel (BCP)<br />

- Mention Complémentaire (MC)<br />

Qualifikationsniveau IV: Facharbeiter (3 bis 4 Jahre)<br />

- Baccalauréat Professionnel (Bac Pro): 3 Jahre. Eine Hochschulzugangsberechtigung wird d<strong>am</strong>it in der Regel nicht erworben.<br />

- Brevet Professionnel (BP): CAP + 2 Jahre<br />

- Brevet Technique des Métiers (BTM): CAP + 2 Jahre<br />

Loi 71-516 du 16 juillet 1971 (Betreff.über den Ausbildungsvertrag).<br />

Loi 83-8 du 7 janvier 1983 (über die Zuständigkeiten im Bereich der Ausbildung).<br />

Loi 87-572 du 23 juillet 1987 (über die Berufsbildung).<br />

Loi 92-675 du 17 juillet 1992 (Förderung der Ausbildung bei den Jugendlichen und den Unternehmen).<br />

Loi quinquennale 93-1313 du 20 décembre 1993 (Ausbildung-Vorjahre).<br />

Loi du 6 mai 1996 (über die Finanzierung).<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!