Studie berufliche Bildung am Oberrrhein.pdf - zum 12 ...
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I. Vergleich der Ausbildungssysteme <strong>am</strong> Oberrhein<br />
1. DEUTSCHLAND<br />
1.1. Modalitäten<br />
Die Berufsbildung in Deutschland kann auf zwei Wegen erfolgen: Es gibt einerseits das<br />
duale System (auch Ausbildung oder Lehre genannt), das die zwei Lernorte Betrieb und<br />
Berufsschule umfasst (siehe Anhang 1) und andererseits die <strong>berufliche</strong> Vollzeitschule.<br />
Das duale System ist der weitaus größte <strong>Bildung</strong>sbereich in der Sekundarstufe II (ca. 60%<br />
eines Jahrgangs erlernen einen staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberuf). Der<br />
erfolgreiche Abschluss befähigt zur Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem der<br />
derzeit 346 anerkannten Ausbildungsberufen (Stand: 2009, Quelle: BiBB). Bei Beginn einer<br />
Ausbildung muss die Vollzeitschulpflicht mit abgeschlossenem Abschlusszeugnis (Abitur,<br />
Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss) erfüllt sein. Die Ausbildung findet auf der<br />
Grundlage eines privatrechtlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen dem<br />
Ausbildungsbetrieb und dem Jugendlichen statt. Die Jugendlichen werden an drei bis vier<br />
Tagen im Betrieb und an einem bis zu zwei Tagen pro Woche in der Berufsschule<br />
ausgebildet. Im tertiären Bereich hat sich das duale System an Fachhochschulen und<br />
dualen Hochschulen (ehemaligen Berufsakademien) in großem Umfang durchgesetzt. Beim<br />
dualen Studium übernehmen zwei Partner die Ausbildung: An der Dualen Hochschule wird<br />
vor allem das theoretische und fachspezifische Wissen vermittelt, ein Unternehmen ist für<br />
die Vermittlung der Praxisinhalte zuständig. Während des dreijährigen Studiums wechseln<br />
sich ca. alle zwölf Wochen Theorie- und Praxisphasen ab. So werden wissenschaftliche<br />
Lehre und <strong>berufliche</strong> Erfahrungen verknüpft. Die Duale Hochschule verleiht akademische<br />
Grade und nicht, wie die Berufsakademie bisher, staatliche Abschlussbezeichnungen. Je<br />
nach <strong>Studie</strong>ngang erwerben die <strong>Studie</strong>renden den Bachelor of Arts, den Bachelor of<br />
Engineering oder den Bachelor of Science.<br />
1.2. Lernorte in der Ausbildung<br />
Die Praxis-Phasen finden in Betrieben der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst und<br />
in Praxen jener freien Berufe statt, die Ausbildungsplätze anbieten. Die Betriebe verpflichten<br />
sich gegenüber den Auszubildenden vertraglich, ihnen die in der Ausbildungsordnung für<br />
den jeweiligen Ausbildungsberuf vorgesehenen <strong>berufliche</strong>n Handlungskompetenzen zu<br />
vermitteln. Durch die verbindliche Vorgabe der Ausbildungsordnungen wird ein einheitlicher<br />
nationaler Standard gewährleistet. Die Ausbildung darf nur in Betrieben erfolgen, in denen<br />
das Ausbildungspersonal, die von der Ausbildungsordnung verlangten fachlichen<br />
Qualifikationen nachweisen kann. Die Eignung der Ausbildungsbetriebe und des<br />
betrieblichen Ausbildungspersonals wird von der zuständigen Selbstverwaltungseinrichtung<br />
der Wirtschaft, den K<strong>am</strong>mern, überwacht. Auch die Ausbildung selbst wird von den<br />
K<strong>am</strong>mern überwacht.<br />
Großbetriebe verfügen über eine eigene Lehrwerkstatt, durch die die betriebliche<br />
Ausbildung ergänzt wird. Mittel- und Kleinbetriebe arbeiten mit überbetrieblichen<br />
Berufsbildungsstätten (ÜBS) zus<strong>am</strong>men, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen. Die ÜBS<br />
stehen häufig in der Trägerschaft von den Selbstverwaltungskörperschaften der jeweiligen<br />
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