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Magazin 01/2010 - bei den Doxs

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„Wegkommen<br />

vom Prinzip der<br />

Sachleistungen“?<br />

Kontroverse Diskussion<br />

um Kostenerstattung<br />

in der GKV<br />

Von Martin Wortmann<br />

Patienten- und Verbraucherverbände sind kritisch,<br />

die Krankenkassen dagegen. Die KBV ist skeptisch,<br />

aber offen und will Patienten wie Ärzten die<br />

Wahl lassen. Hartmannbund und „Freie Ärzteschaft“<br />

sind dafür, ebenso eine klare Mehrheit der Ärzte, die<br />

sich an einer Umfrage der KV Rheinland-Pfalz beteiligt<br />

haben. „Das ist im Moment kein Thema für uns,<br />

das steht auch nicht an“, heißt es dagegen <strong>bei</strong>m<br />

Deutschen Hausärzteverband. In Internet-Foren argumentieren<br />

einzelne Hausärzte skeptisch, praktikabel<br />

und wirtschaftlich sei die Kostenerstattung wohl<br />

nur für Facharztpraxen.<br />

Die Befürworter bekamen nun Unterstützung von<br />

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP): „Wir müssen<br />

stärker wegkommen vom Prinzip der Sachleistungen<br />

und hinkommen zur Kostenerstattung“, sagte<br />

Rösler laut „Die Welt“ auf dem Neujahrsempfang der<br />

FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Es sei<br />

sinnvoll, wenn Patienten per Rechnung erführen,<br />

wieviel einzelne Behandlungen kosten.<br />

Wahlrecht und Patientenquittung<br />

Laut ARD-DeutschlandTrend Februar 2<strong>01</strong>0 wünschen<br />

sich das auch 91 Prozent der befragten Bürger. Wohl<br />

die wenigsten wissen, dass sie darauf auch in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung schon seit 2004 einen<br />

gesetzlichen Anspruch haben. Laut Sozialgesetzbuch<br />

müssen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser<br />

auf Verlangen des Patienten eine sogenannte Patientenquittung<br />

ausstellen, die in verständlicher Form<br />

über die erbrachten Leistungen und ihre voraussichtlichen<br />

Kosten informiert. Da<strong>bei</strong> können die Patienten<br />

zwischen einer „Tagesquittung“ und – gegen einen<br />

Euro plus Versandkosten – einer Quartalsquittung<br />

wählen (siehe Kasten § 305 SGB V).<br />

Genutzt wird diese Möglichkeit wohl nur von wenigen,<br />

Zahlen liegen allerdings weder dem GKV-Spitzenverband<br />

noch der KBV vor. Bei einem Modellversuch<br />

der früheren KV Rheinhessen 2002/2003 lag die<br />

Für die einen ist sie das Ende der solidarischen<br />

Krankenversicherung, für die<br />

anderen eine große Chance für mehr<br />

Transparenz, sachgerechte Behandlung<br />

der Patienten und ein gerechtes Arzt-<br />

Honorar: die Kostenerstattung in der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Auch in der Ärzte- und Psychotherapeutengenossenschaft<br />

DOXS eG wird das<br />

Thema kontrovers diskutiert.<br />

Inanspruchnahme immerhin <strong>bei</strong> durchschnittlich 15<br />

Prozent, nahm innerhalb von vier Quartalen allerdings<br />

von 21,9 auf 8,1 Prozent ab. Insbesondere <strong>bei</strong><br />

<strong>den</strong> zu Beginn deutlich engagierteren Fachärzten<br />

sackte die Beteiligung von zunächst 27,6 (Hausärzte<br />

16,4) auf 8,3 (Hausärzte 7,9) Prozent. „Die Hemmschwelle<br />

ist groß“, meint Christian Zimmermann,<br />

Präsi<strong>den</strong>t des Allgemeinen Patienten-Verbandes in<br />

Marburg. Funktionieren könne die Sache nur, „wenn<br />

der Arzt verpflichtet ist, dem Patienten eine Rechnung<br />

in die Hand zu geben“.<br />

Ebenfalls nach der ARD-Umfrage wollen fast Dreiviertel<br />

der Bürger am gegenwärtigen Gesundheitssystem<br />

festhalten. Ob sie damit auch das Sachleistungsprinzip<br />

gemeint haben, geht aus <strong>den</strong> Anfang Februar veröffentlichten<br />

Ergebnissen nicht hervor. Doch seit<br />

2004 können gesetzlich Versicherte sich auch für die<br />

Kostenerstattung entschei<strong>den</strong>, 2007 wur<strong>den</strong> die<br />

Wahlmöglichkeiten nachgebessert. Hierzu legte der<br />

GKV-Spitzenverband im März 2009 einen Bericht vor.<br />

Danach haben nur 0,19 Prozent der Versicherten die<br />

Kostenerstattung gewählt. Da<strong>bei</strong> liegt der Anteil <strong>bei</strong><br />

<strong>den</strong> Ersatz- (0,34) und Betriebskrankenkassen (0,30<br />

Prozent) deutlich höher, in der AOK-Familie ist er dagegen<br />

mit 0,02 Prozent um <strong>den</strong> Faktor zehn geringer<br />

als im GKV-Durchschnitt.<br />

Gegner der Kostenerstattung sehen sich durch diese<br />

Zahlen bestätigt, Befürworter dagegen verweisen auf<br />

die bisherigen gesetzlichen Bedingungen (siehe Kasten<br />

§ 13 SGB V): Abgerechnet wird mit dem einfachen<br />

Satz der GOÄ. Die Kasse erstattet <strong>den</strong> Patienten<br />

aber höchstens <strong>den</strong> Betrag, <strong>den</strong> die gleiche Behandlung<br />

als Sachleistung gekostet hätte, zudem kann sie<br />

noch Abschläge machen. In Wahltarifen dürfen die<br />

Kassen seit 2007 gegen zusätzliche Prämien die Eigenbeteiligung<br />

reduzieren, ebenso gibt es private<br />

Zusatzversicherungen. Im regulären Erstattungs-Tarif<br />

müssen die Ärzte über das Kostenrisiko aufklären.<br />

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