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7 Das schweizerische Gesundheitswesen

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7.1 Der Begriff <strong>Gesundheitswesen</strong> (GW)<br />

Definition: <strong>Das</strong> <strong>Gesundheitswesen</strong> (GW) umfasst die Gesamtheit der<br />

Einrichtungen und Massnahmen zur Förderung und Erhaltung<br />

der Gesundheit. Es ermöglicht die Prävention, Diagnostik und Behandlung<br />

von Gesundheitsstörungen, Krankheiten und Unfällen sowie die<br />

Rehabilitation von kranken und verunfallten Menschen.<br />

Ziele: Angestrebt werden die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität<br />

und des subjektiven Wohlbefindens aller<br />

Mitglieder der Gesellschaft. Dazu müssen die verfügbaren Mittel möglichst<br />

wirksam eingesetzt werden.<br />

7.2 Organisation des <strong>schweizerische</strong>n <strong>Gesundheitswesen</strong>s<br />

7.2.1 Kompetenzen und Aufgaben von Bund, Kantonen und<br />

Gemeinden<br />

Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss bezeichnete die “Zersplitterung auf den<br />

verschiedensten Ebenen“ als das Hauptmerkmal des Schweizerischen<br />

<strong>Gesundheitswesen</strong>s. Gründe dieser Zersplitterung zwischen Bund, Kantonen<br />

und Gemeinden sind unter anderem: Parallele und konkurrierende<br />

Bundeskompetenzen; uneinheitlicher kantonaler Vollzug von Bundesrecht<br />

sowie unterschiedliche Konkordate (Verträge) zwischen Kantonen. Es sind<br />

zahlreiche Reformen im Gang, welche die Schaffung klarer Zuständigkeiten<br />

und Verantwortlichkeiten zum Ziel haben.<br />

7.2.1.1 Kompetenzen und Aufgaben des Bundes<br />

<strong>Das</strong> Bundesamt für Gesundheit (BAG), welches dem Departement des Inneren<br />

(EDI) angehört, ist für Belange des <strong>Gesundheitswesen</strong>s auf Ebene des Bundes<br />

meist federführend. Es wird durch spezielle ausserparlamentarische<br />

Kommissionen (z. B. eidgenössiche Kommissionen für AIDS-Fragen,<br />

Alkoholfragen, biologische Sicherheit, Arzneimittelkommission,<br />

Leistungskommission) beraten.<br />

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