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7 Das schweizerische Gesundheitswesen

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Kosten des <strong>Gesundheitswesen</strong>s beträgt etwa 10% (siehe auch Abbildung 5,<br />

internationale Vergleiche).<br />

Ein leistungsorientiertes Abrechnungssystem (LOA) hat seit 2001 zum Ziel, die<br />

Medikamentenkosten weiter zu stabilisieren, indem die fixen Margen für Ärzte<br />

und Apotheker aufgehoben wurden. Apotheken werden – unabhängig vom<br />

Medikamentenpreis – für die Beratung honoriert. Dazu kommt eine<br />

preisabhängige Abgeltung für den Geschäftsaufwand der Apotheken. Dieses<br />

neue System, welches den Anreiz zur Abgabe teurer Medikamente vermindert,<br />

hat die Margen verkleinert. Medikamente unter Fr. 43.- sind teurer, solche<br />

über Fr. 43.- billiger geworden. Bis 2003 konnten infolge der Einführung von<br />

LOA über 300 Mio. Fr. gespart werden. Im Jahr 2005 wurde das LOA revidiert<br />

und vereinfacht.<br />

ApothekerInnen (wenn vom Arzt nicht ausdrücklich anders verlangt) dürfen,<br />

gestützt auf das Substitutionsrecht, Originalpräparate durch Generika<br />

ersetzen, wenn der Arzt dies auf dem Rezept nicht ausdrücklich untersagt. Der<br />

Generikamarkt ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen.<br />

(1990: 27 Mio. Fr., 2004: 184 Mio. Fr.). Der Patentschutz für<br />

Originalpräparate beträgt ab Anmeldung 20 bis maximal 25 Jahre, darf ab<br />

Markteinführung allerdings höchstens 15 Jahre dauern. Erst nach Ablauf des<br />

Patentschutzes können Generika angeboten werden.<br />

7.5.1 Dem Betäubungsmittelgesetz unterstehende Substanzen<br />

Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe<br />

und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain und Cannabis. Kokain und<br />

Cannabis allerdings sind nicht rezeptierbar, da sie nicht bei Swissmedic<br />

registriert sind. Dies gilt auch für die sogenannten psychotropen Substanzen<br />

wie Halluzinogene und Amphetamine mit Ausnahme des Methylphenidat<br />

(Ritalin®).<br />

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