7 Das schweizerische Gesundheitswesen
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Kosten des <strong>Gesundheitswesen</strong>s beträgt etwa 10% (siehe auch Abbildung 5,<br />
internationale Vergleiche).<br />
Ein leistungsorientiertes Abrechnungssystem (LOA) hat seit 2001 zum Ziel, die<br />
Medikamentenkosten weiter zu stabilisieren, indem die fixen Margen für Ärzte<br />
und Apotheker aufgehoben wurden. Apotheken werden – unabhängig vom<br />
Medikamentenpreis – für die Beratung honoriert. Dazu kommt eine<br />
preisabhängige Abgeltung für den Geschäftsaufwand der Apotheken. Dieses<br />
neue System, welches den Anreiz zur Abgabe teurer Medikamente vermindert,<br />
hat die Margen verkleinert. Medikamente unter Fr. 43.- sind teurer, solche<br />
über Fr. 43.- billiger geworden. Bis 2003 konnten infolge der Einführung von<br />
LOA über 300 Mio. Fr. gespart werden. Im Jahr 2005 wurde das LOA revidiert<br />
und vereinfacht.<br />
ApothekerInnen (wenn vom Arzt nicht ausdrücklich anders verlangt) dürfen,<br />
gestützt auf das Substitutionsrecht, Originalpräparate durch Generika<br />
ersetzen, wenn der Arzt dies auf dem Rezept nicht ausdrücklich untersagt. Der<br />
Generikamarkt ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen.<br />
(1990: 27 Mio. Fr., 2004: 184 Mio. Fr.). Der Patentschutz für<br />
Originalpräparate beträgt ab Anmeldung 20 bis maximal 25 Jahre, darf ab<br />
Markteinführung allerdings höchstens 15 Jahre dauern. Erst nach Ablauf des<br />
Patentschutzes können Generika angeboten werden.<br />
7.5.1 Dem Betäubungsmittelgesetz unterstehende Substanzen<br />
Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe<br />
und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain und Cannabis. Kokain und<br />
Cannabis allerdings sind nicht rezeptierbar, da sie nicht bei Swissmedic<br />
registriert sind. Dies gilt auch für die sogenannten psychotropen Substanzen<br />
wie Halluzinogene und Amphetamine mit Ausnahme des Methylphenidat<br />
(Ritalin®).<br />
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