Turnerheim-Altenwald - Der Sulzer
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Infos der Verbraucherzentrale:<br />
Energie einsparen durch richtiges<br />
Heizen und Lüften<br />
Richtiges Heizen und Lüften beeinflusst sowohl den Heizenergieverbrauch<br />
als auch das Raumklima. Eine Raumlufttemperatur von 19<br />
bis 22 Grad und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60<br />
Prozent werden vom Menschen als behaglich empfunden. Die<br />
Energieberater geben folgende Tipps zum richtigen Heizen und<br />
Lüften:<br />
Die Raumluft sollte täglich je nach Nutzung der Wohnung drei Mal<br />
oder noch öfter durch kurzes Stoßlüften ausgetauscht werden.<br />
Dazu werden die Fenster je nach Außentemperatur für 5 bis 10<br />
Minuten ganz geöffnet, am schnellsten wird die Luft bei Durchzug<br />
ausgetauscht. Eine Faustregel sagt: „kurz – oft – intensiv“<br />
Ständiges Dauerlüften durch zum Beispiel gekippte Fenster während<br />
der Heizperiode sollte unterbleiben, weil der Luftaustausch zu<br />
gering ist und der Energieverbrauch steigt. Die Wände kühlen dabei<br />
zu stark aus und es kann sich dort Schimmel bilden.<br />
Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten nach Möglichkeit<br />
geschlossen bleiben. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus<br />
anderen Räumen Feuchtigkeit ein, die sich in den kalten Räumen<br />
niederschlägt und dort zu Schimmelproblemen führt.<br />
Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch Heizkörperverkleidungen,<br />
Möbel oder Vorhänge behindert werden.<br />
Kontrollieren Sie die Raumtemperatur: Eine Absenkung der Temperatur<br />
um ein Grad spart 6 Prozent Heizenergie.<br />
Weitere Tipps zum Energiesparen geben die Energieberater der<br />
Verbraucherzentrale des Saarlandes. Für eine persönliche Beratung<br />
ist eine Anmeldung erforderlich.<br />
Beratungstermine in Saarbrücken:<br />
Verbraucherzentrale, Haus der Beratung, Trierer Straße 22: jeden<br />
Montag von 9.00 – 12. 00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr und jeden<br />
Mittwoch von 14.00 – 17.00 Uhr.<br />
Haus der Zukunft, Richard-Wagner-Straße: jeden Donnerstag von<br />
13.30 – 16.00 Uhr<br />
Anmeldung jeweils unter: 0681/50089 – 0 oder - 15<br />
Essenszuschuss auch für<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
Stadtverbandspräsident Burkert will<br />
Beteiligung ausweiten<br />
<strong>Der</strong> Stadtverband Saarbrücken wird – wie alle Landkreise des<br />
Saarlandes auch – das Mittagessen an Schulen und Horten für<br />
Kinder aus einkommensschwachen Familien bezuschussen. Eine<br />
entsprechende Vereinbarung haben die Landesregierung und die<br />
kommunalen Spitzengremien im Februar diesen Jahres getroffen.<br />
Für Kindergärten und -Krippen gilt diese Regelung bislang nicht.<br />
Stadtverbandspräsident Michael Burkert will das jetzt ändern. In<br />
Abstimmung mit allen Fraktionen des Stadtverbandstages hat er<br />
jetzt vorgeschlagen, auch hier sich an den Kosten des Mittagessens<br />
bei einkommensschwachen Familien zu beteiligen. Die Regelung<br />
würde dann ab dem Ende der Osterferien gelten. Das Mittagessen<br />
in Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung kostet im Schnitt<br />
2,50 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten allerdings nur<br />
einen Zuschuss von 1 Euro für das Mittagessen ihrer Kinder. Daher<br />
wurde vereinbart, dass das Land sieben Zwölftel und die Kreise<br />
bzw. der Stadtverband fünf Zwölftel des Differenzbetrages übernehmen.<br />
Michael Burkert: „Hierdurch ist aber ein Gleichbehandlungsdefizit<br />
für Kinder unter sechs Jahren entstanden. Ich<br />
möchte nicht, dass irgendein Kind vom Mittagessen ausgeschlossen<br />
wird. Egal, ob es in die Schule geht oder in einer Kindertageseinrichtung<br />
ist. Deshalb ist es nur konsequent, wenn wir uns auch<br />
hier Zuschüsse zahlen. Ich hoffe, dass sich das Land auch an diesen<br />
Kosten analog zur bestehenden Vereinbarung beteiligt. Dass sich<br />
dabei alle Fraktionen im Stadtverbandstag einig sind, zeugt von<br />
einem breitem Schulterschluss zwischen Politik und Verwaltung.“<br />
<strong>Der</strong> Stadtverband wird für die Bezuschussung des Mittagessens an<br />
Schulen und Horten rund<br />
115.000 Euro im Jahr aufwenden.<br />
Die Kosten für<br />
die Kindergärten und -<br />
Krippen lägen bei etwa<br />
224.000 Euro, wenn sich<br />
das Land sich nicht beteiligt.<br />
Wie Burkert abschließend<br />
sagte, hat er mit den<br />
anderen saarländischen<br />
Landräten vereinbart, das<br />
weitere Vorgehen gemeinsam<br />
kurzfristig abzustimmen.<br />
LEV-Grundschulen<br />
fordert<br />
Messungen an<br />
Schulen, in<br />
denen funkvernetzteDatenverarbeitung<br />
(WLAN) zum<br />
Einsatz kommt<br />
Viele Eltern haben Angst,<br />
dass bei funkvernetzten<br />
Computern an den Schulen<br />
ihre Kinder wegen der<br />
Strahlung gesundheitliche<br />
Schäden erleiden. Die<br />
Erkenntnisse einer Mobilfunk-Anhörung<br />
im Umweltausschuss<br />
bewirkten,<br />
dass der bayrische Landtag<br />
sich nun gegen<br />
WLAN-Technologie in<br />
Klassenzimmern ausgesprochen<br />
hat. Das bayrische<br />
Parlament empfiehlt,<br />
auf kabelgebundene Netzwerke<br />
zurückzugreifen.<br />
Abgeordnete aller Fraktionen<br />
betonten, man<br />
müsse mögliche Schäden<br />
in einer frühen Lebensphase<br />
vermeiden. Auch<br />
die Zeitung „Öko-Test“<br />
veröffentlichte eine Empfehlung,<br />
wonach in Schulen<br />
und Kindergärten auf<br />
WLAN verzichtet werden<br />
sollte, da Kinder vermutlich<br />
besonders sensibel<br />
auf gepulste Strahlung reagieren.<br />
Diese gepulste<br />
Strahlung entsteht auch in<br />
unmittelbarer Nähe von<br />
Mobilfunkantennen und<br />
Handys. Funkvernetzte<br />
Datenverarbeitung sei<br />
zwar billiger, aber der<br />
Kostenfaktor darf nach<br />
Ansicht der Landeselternvertretung<br />
(LEV) Grundschulen<br />
in Anbetracht der<br />
Gesundheit der Kinder<br />
keine Rolle spielen. Da in<br />
Sachen WLAN an Schulen<br />
noch vieles unausgegoren<br />
<strong>Der</strong> <strong>Sulzer</strong> • Ausgabe 205 – Mai 2007 • 18. Jahrgang<br />
Handwerker –<br />
Baumarkt<br />
Wer Fliesen aus dem<br />
Baumarkt zu Hause verlegt<br />
und dann erst Mängel am<br />
Material feststellt, hat<br />
innerhalb der zweijährigen<br />
Gewährleistung Anspruch<br />
auf Ausbau der alten UND<br />
Einbau neuer Ware<br />
(OLG Karlsruhe, Az, 144/04)<br />
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