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Turnerheim-Altenwald - Der Sulzer

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Infos der Verbraucherzentrale:<br />

Energie einsparen durch richtiges<br />

Heizen und Lüften<br />

Richtiges Heizen und Lüften beeinflusst sowohl den Heizenergieverbrauch<br />

als auch das Raumklima. Eine Raumlufttemperatur von 19<br />

bis 22 Grad und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60<br />

Prozent werden vom Menschen als behaglich empfunden. Die<br />

Energieberater geben folgende Tipps zum richtigen Heizen und<br />

Lüften:<br />

Die Raumluft sollte täglich je nach Nutzung der Wohnung drei Mal<br />

oder noch öfter durch kurzes Stoßlüften ausgetauscht werden.<br />

Dazu werden die Fenster je nach Außentemperatur für 5 bis 10<br />

Minuten ganz geöffnet, am schnellsten wird die Luft bei Durchzug<br />

ausgetauscht. Eine Faustregel sagt: „kurz – oft – intensiv“<br />

Ständiges Dauerlüften durch zum Beispiel gekippte Fenster während<br />

der Heizperiode sollte unterbleiben, weil der Luftaustausch zu<br />

gering ist und der Energieverbrauch steigt. Die Wände kühlen dabei<br />

zu stark aus und es kann sich dort Schimmel bilden.<br />

Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten nach Möglichkeit<br />

geschlossen bleiben. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus<br />

anderen Räumen Feuchtigkeit ein, die sich in den kalten Räumen<br />

niederschlägt und dort zu Schimmelproblemen führt.<br />

Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch Heizkörperverkleidungen,<br />

Möbel oder Vorhänge behindert werden.<br />

Kontrollieren Sie die Raumtemperatur: Eine Absenkung der Temperatur<br />

um ein Grad spart 6 Prozent Heizenergie.<br />

Weitere Tipps zum Energiesparen geben die Energieberater der<br />

Verbraucherzentrale des Saarlandes. Für eine persönliche Beratung<br />

ist eine Anmeldung erforderlich.<br />

Beratungstermine in Saarbrücken:<br />

Verbraucherzentrale, Haus der Beratung, Trierer Straße 22: jeden<br />

Montag von 9.00 – 12. 00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr und jeden<br />

Mittwoch von 14.00 – 17.00 Uhr.<br />

Haus der Zukunft, Richard-Wagner-Straße: jeden Donnerstag von<br />

13.30 – 16.00 Uhr<br />

Anmeldung jeweils unter: 0681/50089 – 0 oder - 15<br />

Essenszuschuss auch für<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

Stadtverbandspräsident Burkert will<br />

Beteiligung ausweiten<br />

<strong>Der</strong> Stadtverband Saarbrücken wird – wie alle Landkreise des<br />

Saarlandes auch – das Mittagessen an Schulen und Horten für<br />

Kinder aus einkommensschwachen Familien bezuschussen. Eine<br />

entsprechende Vereinbarung haben die Landesregierung und die<br />

kommunalen Spitzengremien im Februar diesen Jahres getroffen.<br />

Für Kindergärten und -Krippen gilt diese Regelung bislang nicht.<br />

Stadtverbandspräsident Michael Burkert will das jetzt ändern. In<br />

Abstimmung mit allen Fraktionen des Stadtverbandstages hat er<br />

jetzt vorgeschlagen, auch hier sich an den Kosten des Mittagessens<br />

bei einkommensschwachen Familien zu beteiligen. Die Regelung<br />

würde dann ab dem Ende der Osterferien gelten. Das Mittagessen<br />

in Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung kostet im Schnitt<br />

2,50 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten allerdings nur<br />

einen Zuschuss von 1 Euro für das Mittagessen ihrer Kinder. Daher<br />

wurde vereinbart, dass das Land sieben Zwölftel und die Kreise<br />

bzw. der Stadtverband fünf Zwölftel des Differenzbetrages übernehmen.<br />

Michael Burkert: „Hierdurch ist aber ein Gleichbehandlungsdefizit<br />

für Kinder unter sechs Jahren entstanden. Ich<br />

möchte nicht, dass irgendein Kind vom Mittagessen ausgeschlossen<br />

wird. Egal, ob es in die Schule geht oder in einer Kindertageseinrichtung<br />

ist. Deshalb ist es nur konsequent, wenn wir uns auch<br />

hier Zuschüsse zahlen. Ich hoffe, dass sich das Land auch an diesen<br />

Kosten analog zur bestehenden Vereinbarung beteiligt. Dass sich<br />

dabei alle Fraktionen im Stadtverbandstag einig sind, zeugt von<br />

einem breitem Schulterschluss zwischen Politik und Verwaltung.“<br />

<strong>Der</strong> Stadtverband wird für die Bezuschussung des Mittagessens an<br />

Schulen und Horten rund<br />

115.000 Euro im Jahr aufwenden.<br />

Die Kosten für<br />

die Kindergärten und -<br />

Krippen lägen bei etwa<br />

224.000 Euro, wenn sich<br />

das Land sich nicht beteiligt.<br />

Wie Burkert abschließend<br />

sagte, hat er mit den<br />

anderen saarländischen<br />

Landräten vereinbart, das<br />

weitere Vorgehen gemeinsam<br />

kurzfristig abzustimmen.<br />

LEV-Grundschulen<br />

fordert<br />

Messungen an<br />

Schulen, in<br />

denen funkvernetzteDatenverarbeitung<br />

(WLAN) zum<br />

Einsatz kommt<br />

Viele Eltern haben Angst,<br />

dass bei funkvernetzten<br />

Computern an den Schulen<br />

ihre Kinder wegen der<br />

Strahlung gesundheitliche<br />

Schäden erleiden. Die<br />

Erkenntnisse einer Mobilfunk-Anhörung<br />

im Umweltausschuss<br />

bewirkten,<br />

dass der bayrische Landtag<br />

sich nun gegen<br />

WLAN-Technologie in<br />

Klassenzimmern ausgesprochen<br />

hat. Das bayrische<br />

Parlament empfiehlt,<br />

auf kabelgebundene Netzwerke<br />

zurückzugreifen.<br />

Abgeordnete aller Fraktionen<br />

betonten, man<br />

müsse mögliche Schäden<br />

in einer frühen Lebensphase<br />

vermeiden. Auch<br />

die Zeitung „Öko-Test“<br />

veröffentlichte eine Empfehlung,<br />

wonach in Schulen<br />

und Kindergärten auf<br />

WLAN verzichtet werden<br />

sollte, da Kinder vermutlich<br />

besonders sensibel<br />

auf gepulste Strahlung reagieren.<br />

Diese gepulste<br />

Strahlung entsteht auch in<br />

unmittelbarer Nähe von<br />

Mobilfunkantennen und<br />

Handys. Funkvernetzte<br />

Datenverarbeitung sei<br />

zwar billiger, aber der<br />

Kostenfaktor darf nach<br />

Ansicht der Landeselternvertretung<br />

(LEV) Grundschulen<br />

in Anbetracht der<br />

Gesundheit der Kinder<br />

keine Rolle spielen. Da in<br />

Sachen WLAN an Schulen<br />

noch vieles unausgegoren<br />

<strong>Der</strong> <strong>Sulzer</strong> • Ausgabe 205 – Mai 2007 • 18. Jahrgang<br />

Handwerker –<br />

Baumarkt<br />

Wer Fliesen aus dem<br />

Baumarkt zu Hause verlegt<br />

und dann erst Mängel am<br />

Material feststellt, hat<br />

innerhalb der zweijährigen<br />

Gewährleistung Anspruch<br />

auf Ausbau der alten UND<br />

Einbau neuer Ware<br />

(OLG Karlsruhe, Az, 144/04)<br />

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