15.01.2013 Aufrufe

Steuerruling - Home - Ernst & Young - Schweiz

Steuerruling - Home - Ernst & Young - Schweiz

Steuerruling - Home - Ernst & Young - Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

René Schreiber, Roger Jaun, Marlene Kobierski<br />

3. Dauersachverhalte<br />

Den Dauersachverhalten ist gemeinsam, dass sich regelmässig wiederkehrende<br />

Sachverhaltselemente in Zukunft in gleicher oder zumindest sehr ähnlicher<br />

Form über mehrere Veranlagungsperioden wiederholen werden. Demzufolge<br />

werden die massgebenden Tatbestandsmerkmale für die Subsumtion unter die<br />

entsprechende materielle Rechtsnorm steuersystematisch die gleichen Rechtsfolgen<br />

auslösen. Die Steuerpraxis zielt daher meist auf die Bestätigung dieser<br />

Rechtsfolgen durch die Steuerbehörden ab. Innerhalb der Dauersachverhalte ist<br />

weiter zu unterscheiden, ob die wiederkehrenden Sachverhaltselemente durch<br />

eine einmalige Disposition oder durch wiederkehrende gleichartige Dispositionen<br />

ausgelöst werden. 21)<br />

In der Praxis häufig anzutreffende Dauersachverhalte als Gegenstand von<br />

<strong>Steuerruling</strong>s für private Steuerpflichtige sind beispielsweise:<br />

– Abgrenzung von fortlaufender, privater Tätigkeit zur selbständigen Erwerbstätigkeit;<br />

– Einigung bezüglich steuerlicher Qualifikation von regelmässig fliessenden<br />

Vermögenserträgen; 22)<br />

– Festlegung des Verkehrswertes von mobilen Vermögenswerten.<br />

Mit Bezug auf unternehmerisch tätige Steuerpflichtige beinhalten <strong>Steuerruling</strong>s<br />

oft folgende Dauersachverhalte:<br />

– Voraussetzungen und Bemessungsgrundlage der Besteuerung mit Bezug auf<br />

spezielle Steuerstatus; 23)<br />

– Internationale oder interkantonale Fragen der Steuerausscheidung; 24)<br />

– Geschäftsmässige Begründung von periodisch wiederkehrenden Aufwandpositionen<br />

oder Finanzierungsfragen und damit verbundenen möglichen Steuerfolgen. 25)<br />

Die vorgängige Regelung von Dauersachverhalten soll dem Steuerpflichtigen<br />

die Sicherheit geben, dass bei unveränderter Fortführung der wesentlichen Sachverhaltselemente,<br />

sei es auf Basis der Einmaldisposition oder als Folge sich wiederholender<br />

gleichartiger Dispositionen, das Ergebnis der Subsumtion aus steu-<br />

21) In diesem Sinne auch Baur, 246.<br />

22) Beispielsweise im Zusammenhang mit der Anerkennung von hohen Dividenden als Vermögensertrag<br />

bei gleichzeitiger Arbeitstätigkeit als Geschäftsführer der zu 100% vom<br />

Aktionär gehaltenen Gesellschaft.<br />

23) Beispielsweise Besteuerung auf kantonaler Ebene als Holdinggesellschaft oder Verwaltungsgesellschaft<br />

ohne oder mit eingeschränkter Geschäftstätigkeit in der <strong>Schweiz</strong> gemäss<br />

Art. 28 StHG.<br />

24) Beispielsweise für die Implementierung einer Prinzipal-Struktur im internationalen Kontext<br />

oder die Festlegung der für die konkrete Geschäftstätigkeit angemessenen Methode<br />

für die Steuerausscheidung im interkantonalen Verhältnis.<br />

25) Beispielsweise Regelung der Tatbestandselemente und Steuerfolgen in Bezug auf verdecktes<br />

Eigenkapital, Fremdkapital von Nahestehenden, 10/20/100-Nicht-Banken Regel, Konzernfinanzierung<br />

usw.<br />

302 ASA 80 · Nr. 5 · 2011/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!