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Steuerruling - Home - Ernst & Young - Schweiz

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<strong>Steuerruling</strong> – Eine systematische Auslegeordnung<br />

C. Rechtsanspruch auf ein <strong>Steuerruling</strong> 319<br />

I. Anspruch auf ein <strong>Steuerruling</strong> in Form der behördlichen Auskunft 319<br />

II. Anspruch auf ein <strong>Steuerruling</strong> in Form der Verfügung 319<br />

III. Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Erteilung von <strong>Steuerruling</strong>s 320<br />

D. Grenzen des <strong>Steuerruling</strong>s 321<br />

I. Zulässiger Inhalt bei einer behördlichen Auskunft im Allgemeinen 321<br />

II. Zeitliche Grenzen für die Umsetzung 321<br />

III. <strong>Steuerruling</strong>s in Abweichung von Verwaltungsanweisungen oder Gerichtsurteilen 322<br />

IV. <strong>Steuerruling</strong>s mit nicht gesetzeskonformen Pflichten zu Ungunsten des Steuerpflichtigen<br />

324<br />

E. Rechtssicherheit und Beständigkeit des <strong>Steuerruling</strong>s 324<br />

I. Änderung des relevanten Sachverhalts 324<br />

1. Bei einmaligen Sachverhalten 324<br />

2. Bei Dauersachverhalten 325<br />

II. Änderung der Gesetzeslage 325<br />

1. Bei einmaligen Sachverhalten 325<br />

2. Bei Dauersachverhalten 326<br />

III. Änderung der behördlichen Praxis 327<br />

1. Bei einmaligen Sachverhalten 327<br />

2. Bei Dauersachverhalten 328<br />

IV. Änderung oder Aufhebung des <strong>Steuerruling</strong>s auf Verlangen der Parteien 329<br />

1. Auf Verlangen des Steuerpflichtigen 329<br />

2. Auf Verlangen der Steuerbehörden 330<br />

F. Bindungswirkung des <strong>Steuerruling</strong>s für andere Behörden 330<br />

I. Grundsatz 330<br />

II. Bindung der ESTV an <strong>Steuerruling</strong>s der kantonalen Steuerverwaltungen 330<br />

III. Bindung anderer kantonaler Steuerverwaltungen an <strong>Steuerruling</strong>s 331<br />

IV. Bindungswirkung für andere Steuerarten im Zuständigkeitsbereich derselben<br />

Steuerbehörde 332<br />

V. Bindungswirkung für die Steuerjustiz 333<br />

G. Literaturverzeichnis 333<br />

H. Abkürzungsverzeichnis 334<br />

A. Einleitung<br />

I. Bedeutung des <strong>Steuerruling</strong>s in der Praxis<br />

1. Legalitätsprinzip als Grundlage des Steuerrechts<br />

Im Bereich des Abgaberechts kommt dem Legalitätsprinzip erhöhte Bedeutung<br />

zu. Entsprechend erfordern die direkten und indirekten Steuern als Bestandteil des<br />

öffentlichen Abgaberechts eine gesetzliche Grundlage. Die direkten und indirekten<br />

Steuern müssen somit auf einer generell-abstrakten Rechtsnorm mit genügender<br />

Bestimmung basieren, um dem Erfordernis des Rechtssatzes zu genügen. Für<br />

Steuern bedarf der Rechtssatz der Form eines formellen Gesetzes. 1) Basierend auf<br />

dem Legalitätsprinzip sind die Steuerbehörden als Teil der staatlichen Verwaltung<br />

verpflichtet, ihr Handeln auf eine gültige gesetzliche Grundlage zu stützen. 2)<br />

1) Häfelin/Müller/Uhlmann, RZ 2693 ff.<br />

2) Tschannen/Zimmerli/Müller, § 19 RZ 1.<br />

ASA 80 · Nr. 5 · 2011/2012 295

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