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Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

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2.5 Prüfungen 15<br />

abhängig von ihrer Form, aber unter Nennung der Form - beim Prüfungsamt angemeldet werden.<br />

Die Note einer Prüfung erscheint auf dem Zeugnis der Diplom-Vor- oder Hauptprüfung.<br />

2.5.2 Studienleistungen<br />

Von Prüfungen zu unterscheiden sind Studienleistungen, die in der Studienordnung in § 8<br />

unter dem Stichwort ” Übungsscheine“ beschrieben werden. Sie sind Teil des Studiums und<br />

nicht der Prüfungen. Sie werden für die Teilnahme an Veranstaltungen und die erfolgreiche<br />

Erfüllung von dort vorgesehenen Aufgaben vergeben und können Voraussetzung für die Zulassung<br />

zur jeweiligen Prüfung sein. Studierende der Physikalischen Ingenieurwissenschaft müssen<br />

zu allen Prüfungen der Diplom- Vorprüfung und -Hauptprüfung, die nicht als semesterbegleitende<br />

Prüfungen abgelegt werden, benotete und mindestens mit ausreichend bewertete<br />

Übungsscheine vorlegen. Sie sollen die in den entsprechenden Übungen, Colloquien, Projekten<br />

und Seminaren erbrachten persönlichen Leistungen bescheinigen. Der Prüfungsausschuss<br />

kann eine Ausnahme von dieser Regel zulassen, insbesondere für Lehrveranstaltungen anderer<br />

<strong>Fakultät</strong>en, zu denen üblicherweise keine Übungen angeboten werden.<br />

2.5.3 Prüfungsmodalitäten<br />

Prüfungsanmeldung<br />

Die Anmeldung zu jeder Prüfung erfolgt beim Referat Prüfungen, der hierfür zuständigen<br />

Stelle der Zentralen <strong>Universität</strong>sverwaltung (Referat IB2, Raum H 25 / 26) . Die dafür erforderlichen<br />

Formulare liegen dort aus. Für punktuelle Prüfungen gilt: Findet eine Klausur statt,<br />

dann wird dies mit Termin usw. bekanntgegeben. Findet eine mündliche Prüfung statt, dann<br />

muss der Termin mit dem Prüfer bzw. der Prüferin vereinbart werden. Punktuelle Prüfungen<br />

müssen innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung abgelegt werden. Für Prüfungen, die<br />

in Form von semesterbegleitenden Prüfungsklausuren stattfinden, erfolgt die Anmeldung<br />

innerhalb der ersten vier Vorlesungswochen bzw. vor der ersten Klausur für das jeweilige<br />

Semester. Die genauen Bedingungen werden in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.<br />

Rücktritt von einer Prüfung<br />

Wenn Sie eine Prüfungsanmeldung rückgängig machen wollen, müssen Sie sich bis spätestens<br />

drei Werktage vor der Prüfung beim Prüfungsamt (mittwochs geschlossen!) und bei dem<br />

Prüfer bzw. der Prüferin abmelden. Hierfür reicht jeweils ein formloses Schreiben. Mit einem<br />

ärztlichen Attest ist eine Prüfungsabsage bis kurz vor Prüfungsbeginn möglich. Wichtig:<br />

In Prüfungsfächern des Grundstudiums (wie z.B. Mechanik oder Mathematik), in denen die<br />

Prüfung aus mehreren Klausuren während des Semesters besteht, ist ein Rücktritt nur vor der<br />

ersten Klausur möglich.<br />

Vorsicht: Eine versäumte Prüfung ohne ” triftigen Grund“ (z.B. attestiertes Kranksein) gilt als<br />

nicht bestanden!<br />

Prüfungswiederholung<br />

Eine Fachprüfung, die nicht bestanden wurde, kann im Rahmen der Diplom-Vorprüfung bis zu<br />

zweimal, im Rahmen der Diplom-Hauptprüfung einmal wiederholt werden. Auf begründeten<br />

Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholung der Diplom-Hauptprüfung<br />

zulassen. Zu den Gründen gehören insbesondere Umstände, die nicht vom Studierenden zu<br />

vertreten sind.

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