Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...
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52 6 ORGANE UND GREMIEN DER FAKULTÄT<br />
Die <strong>Fakultät</strong> benennt außerdem verschiedene Beauftragte für<br />
• Studienfachberatung<br />
• Praktikums-Angelegenheiten<br />
• BaFöG-Angelegenheiten<br />
• Belange ausländischer Studierender<br />
6.1 <strong>Fakultät</strong>srat und Dekan<br />
Der Fakuktätsrat (FakR) ist das zentrale Beschlussorgan der <strong>Fakultät</strong> und grundsätzlich für alle<br />
Aufgaben der <strong>Fakultät</strong> zuständig, insbesondere für den Erlass von Satzungen (wie Prüfungs-,<br />
Promotions- und Habilitationsordnungen), die geordnete Durchführung von Lehre und Prüfungen,<br />
Koordinierung der Forschung, Berufungsvorschläge, Habilitationen, Verteilung von<br />
Personalstellen und Sachmitteln und Einstellungsvorschläge für das zentral beschäftigte Personal.<br />
Er kann Kommissionen zu seiner Beratung einsetzen und zur Erledigung bestimmter<br />
Aufgaben einzelne <strong>Fakultät</strong>smitglieder zu <strong>Fakultät</strong>sbeauftragten bestellen. Dem FakR gehören<br />
13 stimmberechtigte Mitglieder an, davon<br />
• 7 Hochschullehrer<br />
• 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen<br />
• 2 Studierende<br />
• 2 Sonstige Beschäftigte<br />
Die Sitzungen des FakR sind öffentlich.<br />
Der Dekan ist der Leiter der <strong>Fakultät</strong> und Vorsitzender des FakR. Im Verhinderungsfall<br />
wird er vom Prodekan vertreten. Er wird aus dem Kreis der Professoren im FakR für die<br />
Dauer von zwei Jahren gewählt. Er vertritt die <strong>Fakultät</strong>, führt deren Geschäfte in eigener<br />
Zuständigkeit und hat darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder der <strong>Fakultät</strong> ihre dienstlichen<br />
Aufgaben, insbesondere Lehr- und Prüfungsverpflichtungen, ordnungsgemäß erfüllen. Gegenüber<br />
den fakultätsunmittelbar Beschäftigten ist er weisungsbefugt. Der Dekan kann an<br />
den Sitzungen der übrigen Gremien der <strong>Fakultät</strong> mit Rederecht teilnehmen. Er entscheidet in<br />
Eilfällen anstelle des FakR. Dieser kann Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich an den<br />
Dekan zur selbständigen Erledigung übertragen.<br />
6.2 Ausbildungskommission (AK)<br />
Die Ausbildungskommission ist für die Studierenden die wichtigste Kommission der <strong>Fakultät</strong>.<br />
Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten, die die Studiengänge der <strong>Fakultät</strong> betreffen, vorverhandelt<br />
und detailliert bearbeitet. Sie arbeitet Vorschläge für den FakR aus. Die Sitzungen<br />
sind öffentlich. Die Ausbildungskommission besteht aus acht Mitgliedern und wird wie folgt<br />
von den Statusgruppen besetzt: