15.01.2013 Aufrufe

Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

52 6 ORGANE UND GREMIEN DER FAKULTÄT<br />

Die <strong>Fakultät</strong> benennt außerdem verschiedene Beauftragte für<br />

• Studienfachberatung<br />

• Praktikums-Angelegenheiten<br />

• BaFöG-Angelegenheiten<br />

• Belange ausländischer Studierender<br />

6.1 <strong>Fakultät</strong>srat und Dekan<br />

Der Fakuktätsrat (FakR) ist das zentrale Beschlussorgan der <strong>Fakultät</strong> und grundsätzlich für alle<br />

Aufgaben der <strong>Fakultät</strong> zuständig, insbesondere für den Erlass von Satzungen (wie Prüfungs-,<br />

Promotions- und Habilitationsordnungen), die geordnete Durchführung von Lehre und Prüfungen,<br />

Koordinierung der Forschung, Berufungsvorschläge, Habilitationen, Verteilung von<br />

Personalstellen und Sachmitteln und Einstellungsvorschläge für das zentral beschäftigte Personal.<br />

Er kann Kommissionen zu seiner Beratung einsetzen und zur Erledigung bestimmter<br />

Aufgaben einzelne <strong>Fakultät</strong>smitglieder zu <strong>Fakultät</strong>sbeauftragten bestellen. Dem FakR gehören<br />

13 stimmberechtigte Mitglieder an, davon<br />

• 7 Hochschullehrer<br />

• 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen<br />

• 2 Studierende<br />

• 2 Sonstige Beschäftigte<br />

Die Sitzungen des FakR sind öffentlich.<br />

Der Dekan ist der Leiter der <strong>Fakultät</strong> und Vorsitzender des FakR. Im Verhinderungsfall<br />

wird er vom Prodekan vertreten. Er wird aus dem Kreis der Professoren im FakR für die<br />

Dauer von zwei Jahren gewählt. Er vertritt die <strong>Fakultät</strong>, führt deren Geschäfte in eigener<br />

Zuständigkeit und hat darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder der <strong>Fakultät</strong> ihre dienstlichen<br />

Aufgaben, insbesondere Lehr- und Prüfungsverpflichtungen, ordnungsgemäß erfüllen. Gegenüber<br />

den fakultätsunmittelbar Beschäftigten ist er weisungsbefugt. Der Dekan kann an<br />

den Sitzungen der übrigen Gremien der <strong>Fakultät</strong> mit Rederecht teilnehmen. Er entscheidet in<br />

Eilfällen anstelle des FakR. Dieser kann Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich an den<br />

Dekan zur selbständigen Erledigung übertragen.<br />

6.2 Ausbildungskommission (AK)<br />

Die Ausbildungskommission ist für die Studierenden die wichtigste Kommission der <strong>Fakultät</strong>.<br />

Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten, die die Studiengänge der <strong>Fakultät</strong> betreffen, vorverhandelt<br />

und detailliert bearbeitet. Sie arbeitet Vorschläge für den FakR aus. Die Sitzungen<br />

sind öffentlich. Die Ausbildungskommission besteht aus acht Mitgliedern und wird wie folgt<br />

von den Statusgruppen besetzt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!