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Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

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6.3 Prüfungsausschuss und Prüfungsobmann 53<br />

• 4 Studierende,<br />

• 2 Professoren,<br />

• 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen.<br />

Die Mitglieder der Ausbildungskommission werden von den Vertretern und Vertreterinnen der<br />

jeweiligen Statusgruppe im <strong>Fakultät</strong>srat benannt. Die Geschäftsführung der Ausbildungskommission<br />

übernimmt das Referat für Studium und Lehre, so dass Sie sich bei Anfragen, Anträgen<br />

o.ä. dorthin wenden können.<br />

6.3 Prüfungsausschuss und Prüfungsobmann<br />

Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und wird wie folgt von den Statusgruppen<br />

besetzt:<br />

• 3 Professoren,<br />

• 1 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin,<br />

• 1 Studierende/Studierender aus dem Hauptstudium.<br />

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Fragen, die mit der Umsetzung der<br />

Prüfungsordnung zu tun haben, insbesondere für:<br />

• die Organisation der Prüfungen,<br />

• die Anrechnung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen,<br />

• die Aufstellung der Listen von Prüfern und Prüferinnen, Beisitzern und Beisitzerinnen,<br />

• die Gewährung von Sonderbedingungen für Studierende mit Behinderungen,<br />

• Entscheidungen im Zusammenhang mit der Studien- und Prüfungsordnung.<br />

Der Prüfungsausschuss und hier in erster Linie der Prüfungsobmann ist somit die entscheidende<br />

Instanz für alle Streit- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Studien- und<br />

Prüfungsordnung.<br />

6.4 Institutsräte<br />

Die <strong>Fakultät</strong> gliedert sich in Institute, in denen fachlich verwandte Fachgebiete zusammengefasst<br />

werden. Die Institutsräte sind vor allem mit der Organisation von Forschung und Lehre<br />

befasst. Die Institutsräte bestehen - je nach Größe des jeweiligen Instituts - aus 7 oder 13<br />

Mitgliedern und werden wie folgt von den Statusgruppen besetzt:<br />

• 4(7) Professoren<br />

• 1(2) wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen<br />

• 1(2) Studierende/r<br />

• 1(2) sonstige Beschäftigte/r

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