Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...
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6.3 Prüfungsausschuss und Prüfungsobmann 53<br />
• 4 Studierende,<br />
• 2 Professoren,<br />
• 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen.<br />
Die Mitglieder der Ausbildungskommission werden von den Vertretern und Vertreterinnen der<br />
jeweiligen Statusgruppe im <strong>Fakultät</strong>srat benannt. Die Geschäftsführung der Ausbildungskommission<br />
übernimmt das Referat für Studium und Lehre, so dass Sie sich bei Anfragen, Anträgen<br />
o.ä. dorthin wenden können.<br />
6.3 Prüfungsausschuss und Prüfungsobmann<br />
Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und wird wie folgt von den Statusgruppen<br />
besetzt:<br />
• 3 Professoren,<br />
• 1 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin,<br />
• 1 Studierende/Studierender aus dem Hauptstudium.<br />
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Fragen, die mit der Umsetzung der<br />
Prüfungsordnung zu tun haben, insbesondere für:<br />
• die Organisation der Prüfungen,<br />
• die Anrechnung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen,<br />
• die Aufstellung der Listen von Prüfern und Prüferinnen, Beisitzern und Beisitzerinnen,<br />
• die Gewährung von Sonderbedingungen für Studierende mit Behinderungen,<br />
• Entscheidungen im Zusammenhang mit der Studien- und Prüfungsordnung.<br />
Der Prüfungsausschuss und hier in erster Linie der Prüfungsobmann ist somit die entscheidende<br />
Instanz für alle Streit- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Studien- und<br />
Prüfungsordnung.<br />
6.4 Institutsräte<br />
Die <strong>Fakultät</strong> gliedert sich in Institute, in denen fachlich verwandte Fachgebiete zusammengefasst<br />
werden. Die Institutsräte sind vor allem mit der Organisation von Forschung und Lehre<br />
befasst. Die Institutsräte bestehen - je nach Größe des jeweiligen Instituts - aus 7 oder 13<br />
Mitgliedern und werden wie folgt von den Statusgruppen besetzt:<br />
• 4(7) Professoren<br />
• 1(2) wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen<br />
• 1(2) Studierende/r<br />
• 1(2) sonstige Beschäftigte/r