Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...
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6 Organe und Gremien der <strong>Fakultät</strong><br />
Die Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, [...] an der<br />
Selbstverwaltung mitzuwirken und Funktionen zu übernehmen [...].<br />
§44 Berliner Hochschulgesetz<br />
Auf den ersten Blick hat das folgende Kapitel mit dem Studienalltag nicht viel zu tun. Ein<br />
Blick auf die Organisations- und Entscheidungsstrukturen der <strong>Universität</strong> ist jedoch wichtiger,<br />
als es zu Beginn des Studiums erscheint. Wer sich nicht auskennt in einer Einrichtung, die<br />
den Lebensalltag entscheidend prägt, könnte das Gefühl bekommen, automatisch zum wehrlosen<br />
Opfer der Verhältnisse zu werden, und steht Missständen und Problemen u.U. eher ratlos<br />
gegenüber. Wer allerdings weiß, ”wie der Hase läuft”, hat die besten Aussichten, sich die <strong>Universität</strong><br />
als einen Lebensraum anzueignen, in dem neben Studium und Prüfungen noch andere<br />
Aktivitäten Platz haben.<br />
Die <strong>Fakultät</strong> ist bestrebt, ihre Studiengänge unter maßgeblicher Beteiligung von Studierenden<br />
weiterzuentwickeln. Veränderungen von Lehrinhalten und -formen wurden in der Vergangenheit<br />
bereits oft auf Betreiben von Studierenden vorgenommen. So ist also jeder Studierende dazu<br />
aufgerufen, das Studium und die Studienbedingungen mitzugestalten und sich für gewünschte<br />
Veränderungen einzusetzen.<br />
Akademische Selbstverwaltung bedeutet zunächst, dass die <strong>Universität</strong> als ihr wichtigstes<br />
Grundrecht alle mit Forschung und Lehre inhaltlich verbundenen Fragen (”akademische Angelegenheiten”)<br />
selbst regelt. Dieses geschieht durch Beschlüsse und Entscheidungen verschiedener<br />
Gremien der Hochschule, die nach dem Prinzip der sogenannten Gruppenuniversität zusammengesetzt<br />
sind.<br />
Dabei werden die Angehörigen der <strong>Universität</strong> in vier Gruppen - sogenannte Statusgruppen -<br />
aufgeteilt:<br />
• Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,<br />
• wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />
• sonstige Beschäftigte (z.B. Techniker oder Verwaltungsangestellte),<br />
• Studierende.<br />
Aus allen diesen Gruppen werden Mitglieder in die verschiedenen Gremien der <strong>Universität</strong><br />
gewählt. Die Sitzverteilung zwischen den Gruppen ist gesetzlich festgelegt. In den Entscheidungsgremien<br />
hat die Hochschullehrerschaft 50% plus einen der Sitze. Die Wahlen zu den<br />
Gremien finden in regelmäßigen Abständen statt und werden durch Aushänge bzw. Briefe<br />
bekanntgegeben. Auch wenn Sie nicht in den Gremien mitarbeiten und sie nicht kennen,<br />
sollten Sie sich an der Wahl beteiligen.<br />
Die <strong>Fakultät</strong> wird vom <strong>Fakultät</strong>srat ”regiert”, dem ein Dekan vorsteht. Dem <strong>Fakultät</strong>srat<br />
arbeiten verschiedene Kommissionen zu, davon als wichtigste für die Studierenden die<br />
Ausbildungskommission (AK) und der Prüfungsausschuss. Weitere Kommissionen sind der<br />
z.B. der Haushaltsausschuss und Berufungskommissionen zur Berufung neuer Hochschullehrer.<br />
Den meisten dieser Gremien gehören auch Studierende an, die von Ihnen gewählt werden.<br />
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