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Studienführer (PDF, 512,3 KB) - Fakultät V - Technische Universität ...

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6 Organe und Gremien der <strong>Fakultät</strong><br />

Die Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, [...] an der<br />

Selbstverwaltung mitzuwirken und Funktionen zu übernehmen [...].<br />

§44 Berliner Hochschulgesetz<br />

Auf den ersten Blick hat das folgende Kapitel mit dem Studienalltag nicht viel zu tun. Ein<br />

Blick auf die Organisations- und Entscheidungsstrukturen der <strong>Universität</strong> ist jedoch wichtiger,<br />

als es zu Beginn des Studiums erscheint. Wer sich nicht auskennt in einer Einrichtung, die<br />

den Lebensalltag entscheidend prägt, könnte das Gefühl bekommen, automatisch zum wehrlosen<br />

Opfer der Verhältnisse zu werden, und steht Missständen und Problemen u.U. eher ratlos<br />

gegenüber. Wer allerdings weiß, ”wie der Hase läuft”, hat die besten Aussichten, sich die <strong>Universität</strong><br />

als einen Lebensraum anzueignen, in dem neben Studium und Prüfungen noch andere<br />

Aktivitäten Platz haben.<br />

Die <strong>Fakultät</strong> ist bestrebt, ihre Studiengänge unter maßgeblicher Beteiligung von Studierenden<br />

weiterzuentwickeln. Veränderungen von Lehrinhalten und -formen wurden in der Vergangenheit<br />

bereits oft auf Betreiben von Studierenden vorgenommen. So ist also jeder Studierende dazu<br />

aufgerufen, das Studium und die Studienbedingungen mitzugestalten und sich für gewünschte<br />

Veränderungen einzusetzen.<br />

Akademische Selbstverwaltung bedeutet zunächst, dass die <strong>Universität</strong> als ihr wichtigstes<br />

Grundrecht alle mit Forschung und Lehre inhaltlich verbundenen Fragen (”akademische Angelegenheiten”)<br />

selbst regelt. Dieses geschieht durch Beschlüsse und Entscheidungen verschiedener<br />

Gremien der Hochschule, die nach dem Prinzip der sogenannten Gruppenuniversität zusammengesetzt<br />

sind.<br />

Dabei werden die Angehörigen der <strong>Universität</strong> in vier Gruppen - sogenannte Statusgruppen -<br />

aufgeteilt:<br />

• Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,<br />

• wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />

• sonstige Beschäftigte (z.B. Techniker oder Verwaltungsangestellte),<br />

• Studierende.<br />

Aus allen diesen Gruppen werden Mitglieder in die verschiedenen Gremien der <strong>Universität</strong><br />

gewählt. Die Sitzverteilung zwischen den Gruppen ist gesetzlich festgelegt. In den Entscheidungsgremien<br />

hat die Hochschullehrerschaft 50% plus einen der Sitze. Die Wahlen zu den<br />

Gremien finden in regelmäßigen Abständen statt und werden durch Aushänge bzw. Briefe<br />

bekanntgegeben. Auch wenn Sie nicht in den Gremien mitarbeiten und sie nicht kennen,<br />

sollten Sie sich an der Wahl beteiligen.<br />

Die <strong>Fakultät</strong> wird vom <strong>Fakultät</strong>srat ”regiert”, dem ein Dekan vorsteht. Dem <strong>Fakultät</strong>srat<br />

arbeiten verschiedene Kommissionen zu, davon als wichtigste für die Studierenden die<br />

Ausbildungskommission (AK) und der Prüfungsausschuss. Weitere Kommissionen sind der<br />

z.B. der Haushaltsausschuss und Berufungskommissionen zur Berufung neuer Hochschullehrer.<br />

Den meisten dieser Gremien gehören auch Studierende an, die von Ihnen gewählt werden.<br />

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