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Strategie Wasserkraft Kanton Wallis - Etat du Valais

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Strommarktliberalisierung<br />

in Europa<br />

und in der<br />

Schweiz<br />

Chance für die<br />

Bergkantone<br />

Zukunft jedoch<br />

ungewiss<br />

20<br />

2 Analyse der Ausgangslage<br />

Die Liberalisierung der nationalen Strommärkte innerhalb der EU (Stichwort: „Third-<br />

Party-Access“) wurde rechtlich bereits anfangs 2000 abgeschlossen. Die Umsetzung<br />

der Liberalisierung erfolgt in den einzelnen Mitgliedsländern jedoch sehr unterschiedlich<br />

und teils unbefriedigend. Deshalb hat die EU im März 2009 nun bereits ein 3. Liberalisierungspaket<br />

beschlossen, dessen zentrales Element die strikte Trennung von Pro<strong>du</strong>ktion<br />

und Transport ist (ähnlich zum „Unbundling“ in der Schweiz).<br />

In der Schweiz wurde per 1. Januar 2009 der Strommarkt für Grosskunden geöffnet. Für<br />

alle restlichen Strombezüger soll der Strommarkt im Jahr 2014 – vorbehältlich eines<br />

fakultativen Referen<strong>du</strong>ms zum neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) – liberalisiert<br />

werden. Zudem laufen seit 2007 zwischen der Schweiz und der EU parallel dazu Verhandlungen<br />

über ein Stromabkommen, welches darauf abzielt, die Schweiz besser im<br />

europäischen Strommarkt zu integrieren (inkl. Anpassung an das 3. Liberalisierungspaket<br />

der EU).<br />

Abb. 7 Aktueller Fahrplan der Strommarktliberalisierung<br />

CH EU<br />

2. Liberalisierungspaket<br />

EU<br />

Vorbereitung des<br />

StromVG<br />

Vollen<strong>du</strong>ng des liberalisierten<br />

europäischen<br />

Strombinnenmarktes<br />

Ablehnung<br />

des EMG<br />

3. Liberalisierungspaket<br />

EU<br />

Seit 2007 Verhandlungen Schweiz-EU<br />

über Integration in EU-Strommarkt<br />

Teilmarktöffnung<br />

Freier Strommarkt für<br />

Grosskunden > 100 MWh/a<br />

Strombezug<br />

Kunden bis 100 MWh/a Strombezug<br />

an ihren Lieferanten gebunden<br />

Wahlmodell mit abgesicherter<br />

Stromversorgung?<br />

Freier Strommarkt für<br />

Grosskunden > 100 MWh/a<br />

Strombezug<br />

Kunden bis 100 MWh/a Strombezug<br />

Wahlfreiheit gebunden / frei?<br />

22.09.2002 2009<br />

fakultatives Referen<strong>du</strong>m<br />

2014<br />

Quelle: Wirtschaftsforum Graubünden<br />

Die Strommarktliberalisierung liegt im Interesse der Bergkantone, da sie einerseits beim<br />

Verkauf von Strom aus <strong>Wasserkraft</strong> künftig Marktpreise verlangen könnten. Andererseits<br />

sind die Bergkantone mit ihren flexibel regulierbaren Kraftwerkparks besonders gut<br />

aufgestellt sofern sie mit der Marktöffnung und dem daraus entstehenden grösseren<br />

Wettbewerb professionell und unternehmerisch umgehen können.<br />

Die Zukunft der Strommarktliberalisierung in der Schweiz ist jedoch ungewiss:<br />

▪ Mit dem fakultativen Referen<strong>du</strong>m besteht die Gefahr, dass die Strommarktliberalisierung<br />

gebremst oder verhindert wird.<br />

▪ Zudem kann Artikel 4, Absatz 1 der StromVV ein Hindernis für die Durchsetzung<br />

von Marktpreisen sein, da „der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher<br />

mit Grundversorgung […] sich an den Gestehungskosten einer effizienten Pro<strong>du</strong>ktion<br />

und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers [orientiert].“<br />

Artikel 4 steht den Interessen der Berggebiete diametral entgegen. Es wäre deshalb<br />

wichtig, dass sich die Berggebiete für eine vollständige Öffnung des Elektrizitätsmarktes<br />

einsetzen. Offene Elektrizitätsmärkte sind auch für die Bewältigung des Atomausstiegs<br />

eine Voraussetzung, denn nur mit Marktpreisen werden die richtigen Anreize für Energiesparmassnahmen<br />

gesetzt. Für eine energiepolitische <strong>Strategie</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Wallis</strong><br />

müssen aufgrund der Unsicherheit der Entwicklung jedoch verschiedene Szenarien in<br />

Betracht gezogen werden.<br />

Arbeitsgruppe <strong>Wasserkraft</strong><br />

Groupe de travail Forces hydrauliques

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