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Wasserversorgungsplan - LUWG - in Rheinland-Pfalz

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Das „nutzbare Grundwasserdargebot“ (ohne Aktivierung von Rhe<strong>in</strong>-Uferfiltrat) ist durch<br />

die mittlere Grundwasserneubildung aus dem Niederschlag nach oben begrenzt, meist<br />

jedoch erheblich kle<strong>in</strong>er als diese und muss von Fall zu Fall def<strong>in</strong>iert werden. Grundsätz-<br />

lich stellt sich die Frage, ob das „genutzte“ Grundwasserdargebot dem „nutzbaren“ im<br />

Wesentlichen entspricht oder ob gewisse Reserven für die zukünftige Sicherstellung der<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung zur Verfügung stehen. Die über Jahrzehnte gewachsene Struktur<br />

der Wasserversorgung spiegelt die Möglichkeiten und Grenzen der Grundwassernutzung<br />

<strong>in</strong> deutlicher Weise wider.<br />

Bezüglich der nutzbaren Grundwasservorkommen kann der Planungsraum <strong>in</strong> zwei Teil-<br />

räume untergliedert werden.<br />

Im zentralen Teilraum des Rhe<strong>in</strong>hessischen Tafel- und Hügellands beträgt das natürliche<br />

Grundwasserdargebot rd. 37,0 Mio. m³/a, nur e<strong>in</strong> Teil des ermittelten Dargebots ist durch<br />

Wasserfassungen zu nutzen. Dort handelt es sich bei der Grundwassernutzung, abgesehen<br />

von der Verwendung direkter Quellaustritte, im wesentlichen um Wassergew<strong>in</strong>nungen aus<br />

e<strong>in</strong>em mehr oder weniger geklüfteten Festgeste<strong>in</strong>suntergrund mit ger<strong>in</strong>gen spezifischen<br />

Brunnenergiebigkeiten. Aus ökonomischen Gesichtspunkten aber auch aus Gründen der<br />

Grundwasserqualität (oft erhöhte Nitrat- und Sulfatwerte) wird dort der zu nutzende Anteil<br />

des natürlichen Dargebots nicht wesentlich über der derzeitigen Nutzung liegen. Unter<br />

Beteiligung der Wasserversorgungs-unternehmen wurde e<strong>in</strong> nutzbares Grundwasserdar-<br />

gebot von rd. 3,6 Mio. m³/a ermittelt. Dies entspricht e<strong>in</strong>em genutzten Anteil von 10 %<br />

vom natürlichen Grundwasserdargebot <strong>in</strong> Höhe von 37,0 Mio. m³/a.<br />

Der zweite Teilraum be<strong>in</strong>haltet die Rhe<strong>in</strong>niederungen. Hier ergibt sich unter Berücksich-<br />

tigung von rd. 12 Mio. m³/a Brauchwasserentnahmen e<strong>in</strong> nutzbares Grundwasserdargebot<br />

<strong>in</strong> Höhe von 48,3 Mio. m³/a. Dies entspricht e<strong>in</strong>em nutzbarem Anteil von 86 % des natür-<br />

lichen Grundwasserdargebotes <strong>in</strong> Höhe von 56,0 Mio. m³/a (19,8 Mio. m³/a Grundwasser-<br />

neubildung aus Niederschlag und 36,2 Mio. m³/a Infiltration von Rhe<strong>in</strong>wasser).<br />

Dem mittleren nutzbaren Grundwasserdargebot von ca. 51,9 Mio. m³/a im Planungs-<br />

raum stehen Gesamtentnahmen im Jahr 2000 <strong>in</strong> Höhe von 26,5 (Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung) +<br />

12,0 (Brauchwasserförderung) = 38,5 Mio. m³ (entsprechend 74 % des mittleren nutzbaren<br />

Dargebots) gegenüber. Damit ergibt sich e<strong>in</strong>e Dargebotsreserve von 13,4 Mio. m³/a (vgl.<br />

Kap. 7.2).

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