Wasserversorgungsplan - LUWG - in Rheinland-Pfalz
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7.4 Wasserrechte<br />
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Die Summe aller zugelassenen Entnahmen im Planungsraum beträgt für die 12 Träger der<br />
öffentlichen Wasserversorgung rd. 35,61 Mio. m³/a (e<strong>in</strong>ige Rechte s<strong>in</strong>d z.Zt. <strong>in</strong> Verlän-<br />
gerungs- bzw. Genehmigungsverfahren). Die <strong>in</strong> der Vergangenheit <strong>in</strong> den Festgeste<strong>in</strong>s-<br />
grundwasserleitern durchgeführten hydrogeologischen Untersuchungen, wie auch die<br />
Erfahrungen der Wasserversorgungsunternehmen aus dem praktischen Brunnenbetrieb,<br />
zeigen, dass für e<strong>in</strong>ige Gew<strong>in</strong>nungsgebiete im Rhe<strong>in</strong>hessischen Tafel- und Hügelland <strong>in</strong><br />
der Vergangenheit zu hohe Wasserrechte erteilt wurden. Die wasserrechtlich zugelassenen<br />
Entnahmemengen stehen teilweise im krassen Missverhältnis zu den tatsächlichen Ent-<br />
nahmen bzw. zum Bedarf.<br />
In anderen Gew<strong>in</strong>nungsgebieten bestehen jedoch noch Dargebotsreserven und damit die<br />
Möglichkeit, Wasserrechte zu erhöhen (vgl. Beschreibungen der Wasserversorgungsunter-<br />
nehmen <strong>in</strong> Kap. 5.1). Grundsätzlich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Fällen bei der Überarbeitung oder Neu-<br />
festsetzung von Wasserrechten von den Antragstellern entsprechende Bedarfsnachweise<br />
zu erbr<strong>in</strong>gen.