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STUDIUM UND LEHRE<br />

30<br />

Jahresbericht 2011<br />

NEUES AUSWAHLVERFAHREN<br />

Testverfahren ging im Mai 2011 online<br />

Nach einer intensiven Testphase ging das NORDAKADEMIE-Auswahlverfahren für Studien -<br />

bewerber im Mai 2011 online. Das in Abstimmung mit dem betrieblichen Beirat entwickelte<br />

Testverfahren ist der Bewerbung bei den Kooperationsunternehmen vorgeschaltet. Nur wer<br />

die etwa zweieinhalb Stunden erfolgreich investiert, die man für die Tests aufwenden muss,<br />

darf sich anschließend auf einen Studienplatz beim Unternehmen seiner Wahl bewerben.<br />

Prof. Dr. David Scheffer (links), Leiter des Auswahlverfahrens, und Jörg Meier,<br />

Kanzler der NORDAKADEMIE, vor einer Auswertungsliste mit Testergebnissen<br />

Das komplett internetbasierte Auswahlverfahren besteht aus verschiedenen, langjährig im<br />

System-Assessment-Center der NORDAKADEMIE erforschten Tests. Dazu gehören gleichberechtigt<br />

Testreihen für die kognitive Leistungsfähigkeit der Teilnehmer (Intelligenz-Struktur-<br />

Test, Mathematiktest, Englischtest, studiengangsbezogene Fachfragen) und Persönlichkeits -<br />

tests (Motivation, Wahrnehmung). Zusätzlich werden die Schulabschlussnoten erfasst. So<br />

soll sichergestellt werden, dass auch Studieninteressenten zur Bewerbung bei den Koope -<br />

rationsunternehmen zugelassen werden, die z. B. etwas schlechtere Schulnoten durch eine<br />

hohe Motivation kompensieren. Ein Vorgehen, das in Zeiten des wachsenden Fachkräfte -<br />

mangels an Bedeutung gewinnt.<br />

Das neue Auswahlverfahren soll vor Fehlentscheidungen bei der<br />

Studiengangswahl bewahren<br />

Mit diesem Auswahlverfahren sollen nicht die absolut besten Bewerberinnen und Bewerber<br />

identifiziert werden. Diese Entscheidung müssen angesichts der großen Heterogenität der<br />

Kooperationsunternehmen nach wie vor die Verantwortlichen im einzelnen Unternehmen<br />

treffen. Ziel des Verfahrens ist es vielmehr, diejenigen von einer Fehlentscheidung bei der<br />

Studiengangswahl abzuhalten, bei denen der Misserfolg mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />

zu erwarten ist. Bei Kandidaten, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben,<br />

wurde also lediglich eine Mindesteignung festgestellt. Der Festlegung weiterer unternehmensspezifischer<br />

Anforderungen kann und soll der Test nicht vorgreifen.

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