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mitteilungen 11/11 - Gemeinde Eglisau

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Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eglisau</strong><br />

Redaktion: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Auflage: 2100 Ex.<br />

erscheint 12 x jährlich<br />

Druck: OS Druck <strong>Eglisau</strong><br />

Fotos: <strong>Gemeinde</strong>verw. und Th. Heller<br />

Gestaltung/DTP: atelierheller.ch<br />

Gedruckt auf 100% Altpapier<br />

Redaktionsschluss: 17. Nov. 20<strong>11</strong><br />

<strong>mitteilungen</strong> <strong>11</strong>/<strong>11</strong><br />

gemeinde eglisau | www.eglisau.ch<br />

<strong>Eglisau</strong> kann für das Jahr 2012 den Steuerfuss<br />

senken<br />

In der Vergangenheit musste der maximale Steuerfuss erhoben<br />

werden. In den Voranschlägen war meistens auch der Bezug von<br />

kantonalen Beiträgen in Form von Steuerfussausgleich vorge -<br />

sehen, der aber seit vielen Jahren kaum beansprucht wurde, weil die<br />

Jahresrechnungen meistens wesentlich besser abschlossen, als im<br />

Voranschlag vorgesehen war.<br />

Wir freuen uns ausserordentlich, dass die langjährigen Bemühungen<br />

der Behörden erfolgreich sind. Die Politische <strong>Gemeinde</strong> kann der<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung für den Voranschlag 2012 die Senkung des<br />

Steuerfusses um 5 % und die Schulgemeinde um 2 % beantragen.<br />

Diese Reduktion lässt sich verantworten, obwohl in den nächsten<br />

Jahren hohe Investitionen anfallen werden.<br />

Folgende Gründe führten zu diesem Erfolg:<br />

• Die Behörden haben für Investitionen Prioritäten gesetzt und<br />

gehen mit den Finanzen haushälterisch um. Sie haben sich auf<br />

zwingende Aufgaben beschränkt. Es liegen Finanzpläne vor, welche<br />

die Investitionen der nächsten fünf Jahre abbilden. Die Voranschläge<br />

wurden konsequent danach ausgerichtet.<br />

• Auf den 1. Januar 2012 tritt die neue kantonale Finanzausgleichsgesetzgebung<br />

in Kraft. Politische <strong>Gemeinde</strong> und Schulgemeinde<br />

können davon profitieren.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> erhält zwar mit der Finanzierung der Langzeitpflege<br />

zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, wird aber mit der neuen<br />

Spitalfinanzierung entlastet. Die Verantwortung für die Spitalpflege<br />

liegt neu beim Kanton.<br />

• Die Erträge, insbesondere die Steuereinnahmen werden optimistischer<br />

eingeschätzt und auch das starke Bevölkerungswachstum<br />

ergibt zusätzlichen Steuerertrag.<br />

editorial<br />

3

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