Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...
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7 UMWELTBERICHT FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />
Beeinträchtigung der Erholungsnutzung durch hohes Verkehrsaufkommen<br />
Dies gilt für die Hofmark und teilweise noch für die Osterseenstraße im Ortsbereich von Iffeldorf.<br />
Wanderer oder auch Besucher der Gaststätten werden durch das hohe Verkehrsaufkommen<br />
erheblich gestört. Störend wirkt sich hierbei nicht nur der PKW-Verkehr der Ausflügler,<br />
sondern auch der Schwerlastverkehr aus, da infolge des südlich Steinbachs liegenden<br />
Kiesabbaus immer wieder LKWs durch den Ortsbereich fahren.<br />
Gefahrenstellen wegen überhöhter Geschwindigkeiten<br />
Gefahrenstellen wegen überhöhter Geschwindigkeiten sind insbesondere dort zu finden, wo<br />
Fußgänger oder Radfahrer verkehrsreiche Straßen kreuzen müssen oder wo stark frequentierte<br />
Stellen <strong>mit</strong> unübersichtlichen Straßenabschnitten oder Ortseingangssituationen zusammentreffen.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet Iffeldorf sind folgende Gefahrenstellen zu nennen: zwei<br />
Kreuzungsstellen des Fuß- und Radweges entlang der Penzberger Straße im Bereich Untereurach,<br />
die Unterführung nahe des Bahnhofes Staltach sowie der Ortseingang von Iffeldorf<br />
im Bereich des Spar-Marktes.<br />
Landwirtschaft<br />
Das Fehlen von gliedernden Strukturen wie Hecken, Feldgehölzen oder Einzelbäumen wirkt<br />
sich negativ auf das Landschaftsbild und auch auf die Erholungseignung aus. Derartige<br />
Landschaftsteile werden vom Betrachter als „einförmig“ und so<strong>mit</strong> „langweilig“ eingestuft. In<br />
Iffeldorf trifft dies lediglich auf drei kleinere Bereiche zu: landwirtschaftliche Nutzflächen südlich<br />
von Iffeldorf und um Oberlauterbach sowie Flächen entlang der Seeshaupter Straße.<br />
7.3.5.2 Empfindlichkeit gegenüber den Planungen<br />
Empfindlichkeit Mensch - Lärm<br />
Für alle geplanten Bauvorhaben, sind die Belange des Immissionsschutzes zu berücksichtigen,<br />
der die Empfindlichkeit des Menschen gegenüber den verschiedenen Lärmemissionen<br />
aufnimmt. Dabei sind jedoch zum einen die Empfindlichkeit der bestehenden Anwohner gegenüber<br />
der geplanten Nutzungsänderung, auch in Verbindung <strong>mit</strong> einer möglichen Veränderung<br />
der Verkehrsituation, zu beachten. Zum anderen ist auch zu prüfen, in wie weit Beeinträchtigungen<br />
der zukünftigen Bewohner oder Arbeitnehmer gegenüber den bereits bestehenden<br />
Nutzungen entstehen können.<br />
Darstellung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie von Sondergebieten<br />
Grundsätzlich ist durch die Entwicklung von Siedlungsgebieten sowie der geplanten Sondergebiet,<br />
die insgesamt durch eine ruhige Nutzung gekennzeichnet sind, nicht <strong>mit</strong> einer hohen<br />
Empfindlichkeit der bestehenden Nutzungen zu rechnen. Vielmehr sind Empfindlichkeiten<br />
der zukünftigen Anwohner und Nutzer zu erwarten, wenn die Baugebiete in der Nähe von<br />
gewerblich genutzten Flächen, von Freizeitanlagen oder von der Bahnlinie entwickelt werden.<br />
TEIL E – UMWELTBERICHT 122