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Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...

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6 KONZEPTION, ZIELE, MAßNAHMEN FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />

Biotopverbund trockener Standorte<br />

Abb. 28 Darstellung der Maßnahmen zum Naturschutz: Biotopverbund trockener Standorte<br />

Das Gesamtkonzept für die Trockenstandorte im <strong>Gemeinde</strong>bereich von Iffeldorf umfasst –<br />

zusätzlich zu den bereits unter Schutz gestellten Halbtrockenrasen –<br />

� die geplante Unterschutzstellung der vorhandenen bzw. potentiellen Magerrasen an den<br />

Kamesterrassen westlich von Iffeldorf,<br />

� die Regeneration von Magerrasen sowie<br />

� den gezielten Biotopverbund von trockenen Standorten.<br />

Hierzu sollen Feldraine entlang von Flurgrenzen oder Feldwegen geschaffen sowie wärmeliebende<br />

Säume entlang von südexponierten Waldrändern angelegt werden. Diese „Biotopverbundkorridore“<br />

sollten 3 bis 5 m breit sein und alle 1 bis 2 Jahre gemäht werden. Düngung<br />

und Biozideinsatz sind zu unterlassen.<br />

Anzulegen sind diese Korridore insbesondere nordöstlich von Steinbach sowie südlich von<br />

Iffeldorf. Die Lagevorschläge im Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> <strong>integriertem</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> lehnen<br />

sich, wenn möglich, an vorhandene Strukturen wie Wege oder Feldhecken an. Eine<br />

„Verschiebung“ der Korridore um wenige Flurstücke ist aber durchaus denkbar.<br />

Anlage von Pufferstreifen<br />

Abb. 29 Darstellung der Maßnahmen zum Naturschutz: Pufferzonen<br />

Pufferstreifen werden in den Bereichen dargestellt, wo intensiv genutzte landwirtschaftliche<br />

Flächen an besonders empfindliche Biotope wie Hochmoore, Streuwiesen auf Niedermoor<br />

oder Halbtrockenrasen sowie direkt an Gewässer angrenzen. In allen übrigen Fällen wird<br />

extensive Grünlandnutzung auf den die schutzwürdigen Biotope umgebenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen vorgeschlagen.<br />

Pufferstreifen sind beispielsweise um den Halbtrockenrasen nahe des Bauhofs, südlich des<br />

Weidenseeleinmooses oder um die Streuwiesen innerhalb des Golfplatzes Iffeldorf anzulegen.<br />

Ihre Breite sollte mindestens 10 m betragen. In diesen Bereichen ist auf Düngung und<br />

den Einsatz von Bioziden zu verzichten.<br />

TEIL D – KONZEPTION UND ZIELE 56

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