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Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...

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6 KONZEPTION, ZIELE, MAßNAHMEN FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />

Entwicklung von standortgerechten Ufergehölzen entlang der Fließgewässer<br />

Abb. 45 Darstellungen der Maßnahmen für die Forstwirtschaft: standortgerechte Ufergehölze<br />

Bachbegleitende Säume aus Laubgehölzen, die an gelegentliche Überschwemmungen angepasst<br />

sind und die <strong>mit</strong> ihrem Wurzelwerk die Ufer stabilisieren sind an folgenden Fließgewässern<br />

<strong>mit</strong>telfristig herzustellen:<br />

� Steinbach: Optimierung des vorhandenen Gehölzbewuchses durch Entfernen standortfremder<br />

Gehölze<br />

� Brünnlesbach: Überführung der ufernahen Teile des Fichtenforstes in Laubholzsaum<br />

Die Breite des Gehölzsaumes sollte beiderseits des Gewässerlaufs mindestens 5 m betragen<br />

und aus Bäumen und Sträuchern bestehen.<br />

Aufgabe der forstlichen Nutzung, Zulassen natürlicher Sukzession<br />

Abb. 46 Darstellungen der Maßnahmen für die Forstwirtschaft: Zulassen von Sukzession<br />

Folgende für den Arten- und Biotopschutz wertvolle Waldbereiche, die schwer erreichbar<br />

sind und deren Nutzung daher aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten von geringem Interesse<br />

erscheinen, sollen der natürlichen Sukzession überlassen werden:<br />

� Inseln im Großen Ostersee einschl. der Halbinsel Holzau<br />

� Erlenbruch südöstlich des Brückensees.<br />

Für die bestehenden Spirkenfilze, z. B. innerhalb des Weid- und Schechenfilzes, gilt diese<br />

Maßnahme grundsätzlich.<br />

6.6 Erholung und Landschaftsbild<br />

6.6.1 Erholung und Landschaftsbild – Leitbild<br />

Allgemeines Leitbild gemäß Regionalplan<br />

Die Region soll als Erholungsraum von überregionaler Bedeutung erhalten und gesichert<br />

werden (RP 17, B VII, Abs. 1.1).<br />

Das Landschaftsbild der Region soll erhalten werden. Umfangreiche Erschließungsmaßnahmen<br />

und Nutzungsintensivierungen sollen vermieden werden (RP 17, B VII, Abs.1.2).<br />

TEIL D – KONZEPTION UND ZIELE 73

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