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Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...

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6 KONZEPTION, ZIELE, MAßNAHMEN FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />

Die Wiedervernässung trockengefallener Hochmoorflächen wird für ca. 88 ha des Schechenfilzes<br />

(= ca. 3,2 % der <strong>Gemeinde</strong>fläche) vorgeschlagen.<br />

Im Weidfilz wurden entsprechende Maßnahmen auf der Grundlage einer Renaturierungsplanung<br />

(Siuda, 1993) bereits durchgeführt. Auch für das Schechenfilz ist die Erstellung eines<br />

entsprechenden Konzeptes sinnvoll.<br />

6.3 Wasserwirtschaft<br />

6.3.1 Wasserwirtschaft – Leitbild<br />

Allgemeines Leitbild gemäß Regionalplan<br />

Die bedeutsamen Wasservorkommen der Region sollen nachhaltig und unter Berücksichtigung<br />

der natürlichen Regenerationsfähigkeit bewirtschaftet werden.<br />

Gewässer, die sich in einem guten oder sehr guten Zustand befinden, sollen geschützt werden.<br />

Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer sind vor Verunreinigung, Übernutzung<br />

und Belastung zu bewahren.<br />

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Folgen der im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Wasserkraftnutzung<br />

durchgeführten Eingriffe in Flusssysteme der Region entscheidend gemildert<br />

werden (RP 17, B XI, Abs. 1).<br />

Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete "Wasserversorgung"<br />

ausgewiesen (RP 17, B XI, Abs. 3.2)<br />

Der Hochwasserschutz soll sich auf natürlichen Rückhalt in der Fläche, auf technische<br />

Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge stützen. Dazu soll die Rückhalte- und<br />

Speicherfunktion der Landschaft erhalten und verbessert werden. (RP 17, B XI, Abs. 6.1).<br />

Zur Sicherung des Hochwasserabflusses und der Retention wird in der <strong>Gemeinde</strong> entlang<br />

des Steinbachs ein Vorranggebiet Hochwasser ausgewiesen (RP 17, B XI, Abs. 6.3).<br />

Konkretes Leitbild<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> formuliert im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende Zielvorgaben:<br />

� Erhaltung, wo nötig Verbesserung, der Gewässergüte von Oberflächengewässern, Vermeidung<br />

von Schadstoffeinträgen<br />

� Erhaltung, wo nötig Verbesserung, der Qualität des Grundwassers, Vermeidung von<br />

Schadstoffeinträgen<br />

� Erhaltung natürlicher und naturnaher Oberflächengewässer und ihrer Uferbereiche, Vermeidung<br />

baulicher Beeinträchtigungen<br />

� Erhaltung der Überschwemmungsgebiete von Bächen sowie von Retentionsräumen<br />

TEIL D – KONZEPTION UND ZIELE 58

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