Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...
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6 KONZEPTION, ZIELE, MAßNAHMEN FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />
Die Wiedervernässung trockengefallener Hochmoorflächen wird für ca. 88 ha des Schechenfilzes<br />
(= ca. 3,2 % der <strong>Gemeinde</strong>fläche) vorgeschlagen.<br />
Im Weidfilz wurden entsprechende Maßnahmen auf der Grundlage einer Renaturierungsplanung<br />
(Siuda, 1993) bereits durchgeführt. Auch für das Schechenfilz ist die Erstellung eines<br />
entsprechenden Konzeptes sinnvoll.<br />
6.3 Wasserwirtschaft<br />
6.3.1 Wasserwirtschaft – Leitbild<br />
Allgemeines Leitbild gemäß Regionalplan<br />
Die bedeutsamen Wasservorkommen der Region sollen nachhaltig und unter Berücksichtigung<br />
der natürlichen Regenerationsfähigkeit bewirtschaftet werden.<br />
Gewässer, die sich in einem guten oder sehr guten Zustand befinden, sollen geschützt werden.<br />
Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer sind vor Verunreinigung, Übernutzung<br />
und Belastung zu bewahren.<br />
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Folgen der im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Wasserkraftnutzung<br />
durchgeführten Eingriffe in Flusssysteme der Region entscheidend gemildert<br />
werden (RP 17, B XI, Abs. 1).<br />
Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete "Wasserversorgung"<br />
ausgewiesen (RP 17, B XI, Abs. 3.2)<br />
Der Hochwasserschutz soll sich auf natürlichen Rückhalt in der Fläche, auf technische<br />
Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge stützen. Dazu soll die Rückhalte- und<br />
Speicherfunktion der Landschaft erhalten und verbessert werden. (RP 17, B XI, Abs. 6.1).<br />
Zur Sicherung des Hochwasserabflusses und der Retention wird in der <strong>Gemeinde</strong> entlang<br />
des Steinbachs ein Vorranggebiet Hochwasser ausgewiesen (RP 17, B XI, Abs. 6.3).<br />
Konkretes Leitbild<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> formuliert im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende Zielvorgaben:<br />
� Erhaltung, wo nötig Verbesserung, der Gewässergüte von Oberflächengewässern, Vermeidung<br />
von Schadstoffeinträgen<br />
� Erhaltung, wo nötig Verbesserung, der Qualität des Grundwassers, Vermeidung von<br />
Schadstoffeinträgen<br />
� Erhaltung natürlicher und naturnaher Oberflächengewässer und ihrer Uferbereiche, Vermeidung<br />
baulicher Beeinträchtigungen<br />
� Erhaltung der Überschwemmungsgebiete von Bächen sowie von Retentionsräumen<br />
TEIL D – KONZEPTION UND ZIELE 58