Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...
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7 UMWELTBERICHT FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />
Am Standort 12 wurde diskutiert, in wie weit man die bestehende Ausweisung zugunsten des<br />
bestehenden, strukturreichen Siedlungsrands zurücknehmen. Aufgrund des er<strong>mit</strong>telten, zukünftigen<br />
Bedarfs an Wohnraum (vgl. Kapitel 3.1.1 Bevölkerungs- und Ortsentwicklung),<br />
wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung beschlossen, die bestehenden Darstellung des Wohngebiets<br />
zu belassen und zur Gewährleistung einer guten Einbindung in das Landschafts- und<br />
Siedlungsbildes eine Ortsrandeingrünung darzustellen.<br />
Eine Ausweitung der Wohnbebauung vom Heuwinkl (Kapitel 14) nach Osten hin, steht den<br />
Belange des Denkmalschutzes (Wallfahrtskirche St. Maria) entgegen.<br />
7.8.2 Alternative Standorte für die Gewerbeentwicklung<br />
Eine Ansiedlung von Gewerbe im Bereich oder im Anschluss an Standort 1 wurde negativ<br />
bewertet, wegen Beeinträchtigung des historischen<br />
Gebäudekomplexes und weil dadurch<br />
alternative Nutzungen des Areals,<br />
z. B. als Tagungsgebäude oder Hotelanlage<br />
unmöglich werden. Weiterhin wurden<br />
Erweiterungen angrenzend an bestehende<br />
Alternativstandort GE<br />
Flächen geprüft.<br />
Neuausweisung GE<br />
Abb. 69 Alternativer Standort für die Gewerbe<br />
Aufgrund der bestehenden gewerblichen<br />
Nutzung auf angrenzenden Flächen, den<br />
Vorbelastungen durch die Sportanlagen<br />
und die Bahn und der ausreichende Abstand<br />
zur Wohnbebauung, können Konflikte<br />
im Hinblick auf den Immissionsschutz vermieden<br />
werden. Aus immissionstechnischen<br />
Gründen käme ggf. noch eine Ausdehnung<br />
des bestehenden Gewerbegebiets<br />
an der Seeshaupter Strasse nach Norden<br />
in Frage. Nachdem sich hier jedoch in direkter<br />
Nähe zwei Baudenkmäler (Nr. 16<br />
und 17) bestehen, würde diese Ausweitung<br />
den Belangen des Denkmalschutzes entgegen<br />
stehen. Darüber hinaus müssten<br />
hier eine neue und, aufgrund der notwendigen<br />
Anbindung an die Seeshaupter Strasse,<br />
ggf. aufwendige Erschließung erfolgen.<br />
Am gewählten Standort kann dagegen die<br />
bereits bestehenden Erschließungsstrasse<br />
genutzt werden kann.<br />
TEIL E – UMWELTBERICHT 154