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Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...

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8 ZUSAMMENFASSUNG FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />

8 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> plant die Darstellung von vier neuen Siedlungsstandorten, von einem Gewerbestandort<br />

sowie von drei Sondergebieten <strong>mit</strong> unterschiedlicher Zweckbestimmung:<br />

� Siedlungsstandort "Staltacher Strasse Mitte" (Mischgebiet)<br />

� Siedlungsstandort "Osterseenstrasse Ost" (Allgemeines Wohngebiet)<br />

� Siedlungsstandort "Hofmark" (Allgemeines Wohngebiet)<br />

� Siedlungsstandort "Am Anger" (Allgemeines Wohngebiet)<br />

� Gewerbestandort "Bahnhof-Nord"<br />

� Sondergebiet <strong>mit</strong> Zweckbestimmung Hotel "Staltacher Strasse"<br />

� Sondergebiet <strong>mit</strong> Zweckbestimmung Hotel "Hofmark"<br />

Hervorzuheben ist auch der geplante Verbund von Gewässerlebensräumen durch Renaturierungsmaßnahmen<br />

entlang des Bodenbachs.<br />

Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt durch diese geplanten Maßnahmen wurden im<br />

Rahmen des Umweltberichts <strong>mit</strong> Hilfe einer fünfteiligen Skala (von 0 "nicht betroffen" bis 5<br />

"Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit") bewertet.<br />

Durch die Darstellung eines Mischgebiets an der "Stalltacher Strasse Mitte" ergeben sich vor<br />

allem Beeinträchtigungen geringer bis <strong>mit</strong>tlerer Erheblichkeit auf die Schutzgüter. Dies bedingt<br />

sich aus der geringen Bedeutung der landwirtschaftlichen Fläche für den Naturhaushalt<br />

einerseits, aber den zu erwartenden <strong>mit</strong>tleren bis hohen Versiegelungsgrad einer Mischnutzung<br />

andererseits.<br />

Am Siedlungsstandort "Osterseenstrasse Ost" sind durch die geplante Ortsabrundung in<br />

Form eines Wohngebiets nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten. Insbesondere<br />

für das Schutzgut Landschaftsbild werden in diesem markanten Bereich durch das<br />

Freihalten des Grünzugs zwischen Iffeldorf und Staltach Beeinträchtigungen vermieden. Immissionsbedingte<br />

Beeinträchtigungen wären dann möglich, wenn durch die Ausweitung des<br />

Sportgeländes nach Westen, dieses näher an das geplante Wohngebiet heranrückt.<br />

Die Erweiterung des Wohngebiets Heuwinkl nach Westen hin in Richtung "Hofmark" bedingt<br />

ebenfalls ausschließlich geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter, da die Fläche durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt aufweist und<br />

nur ein geringer bis <strong>mit</strong>tlerer Versiegelungsgrad zu erwarten ist. Darüber hinaus wird die<br />

markante Sichtachse in die Berge freigehalten.<br />

Das geplante Wohngebiet "Am Anger" führt zwar zu einer Veränderung des südlichen Ortsrands<br />

von Iffeldorf, durch die Darstellung der Ortsrandeingrünung, dem zu erwartenden geringen<br />

bis <strong>mit</strong>tleren Versiegelungsgrad sowie der derzeit geringe naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

der Fläche ergeben sich jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

TEIL E – UMWELTBERICHT 158

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