Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...
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8 ZUSAMMENFASSUNG FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />
8 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> plant die Darstellung von vier neuen Siedlungsstandorten, von einem Gewerbestandort<br />
sowie von drei Sondergebieten <strong>mit</strong> unterschiedlicher Zweckbestimmung:<br />
� Siedlungsstandort "Staltacher Strasse Mitte" (Mischgebiet)<br />
� Siedlungsstandort "Osterseenstrasse Ost" (Allgemeines Wohngebiet)<br />
� Siedlungsstandort "Hofmark" (Allgemeines Wohngebiet)<br />
� Siedlungsstandort "Am Anger" (Allgemeines Wohngebiet)<br />
� Gewerbestandort "Bahnhof-Nord"<br />
� Sondergebiet <strong>mit</strong> Zweckbestimmung Hotel "Staltacher Strasse"<br />
� Sondergebiet <strong>mit</strong> Zweckbestimmung Hotel "Hofmark"<br />
Hervorzuheben ist auch der geplante Verbund von Gewässerlebensräumen durch Renaturierungsmaßnahmen<br />
entlang des Bodenbachs.<br />
Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt durch diese geplanten Maßnahmen wurden im<br />
Rahmen des Umweltberichts <strong>mit</strong> Hilfe einer fünfteiligen Skala (von 0 "nicht betroffen" bis 5<br />
"Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit") bewertet.<br />
Durch die Darstellung eines Mischgebiets an der "Stalltacher Strasse Mitte" ergeben sich vor<br />
allem Beeinträchtigungen geringer bis <strong>mit</strong>tlerer Erheblichkeit auf die Schutzgüter. Dies bedingt<br />
sich aus der geringen Bedeutung der landwirtschaftlichen Fläche für den Naturhaushalt<br />
einerseits, aber den zu erwartenden <strong>mit</strong>tleren bis hohen Versiegelungsgrad einer Mischnutzung<br />
andererseits.<br />
Am Siedlungsstandort "Osterseenstrasse Ost" sind durch die geplante Ortsabrundung in<br />
Form eines Wohngebiets nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten. Insbesondere<br />
für das Schutzgut Landschaftsbild werden in diesem markanten Bereich durch das<br />
Freihalten des Grünzugs zwischen Iffeldorf und Staltach Beeinträchtigungen vermieden. Immissionsbedingte<br />
Beeinträchtigungen wären dann möglich, wenn durch die Ausweitung des<br />
Sportgeländes nach Westen, dieses näher an das geplante Wohngebiet heranrückt.<br />
Die Erweiterung des Wohngebiets Heuwinkl nach Westen hin in Richtung "Hofmark" bedingt<br />
ebenfalls ausschließlich geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter, da die Fläche durch die<br />
landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt aufweist und<br />
nur ein geringer bis <strong>mit</strong>tlerer Versiegelungsgrad zu erwarten ist. Darüber hinaus wird die<br />
markante Sichtachse in die Berge freigehalten.<br />
Das geplante Wohngebiet "Am Anger" führt zwar zu einer Veränderung des südlichen Ortsrands<br />
von Iffeldorf, durch die Darstellung der Ortsrandeingrünung, dem zu erwartenden geringen<br />
bis <strong>mit</strong>tleren Versiegelungsgrad sowie der derzeit geringe naturschutzfachlichen Bedeutung<br />
der Fläche ergeben sich jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />
TEIL E – UMWELTBERICHT 158