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Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Gemeinde ...

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6 KONZEPTION, ZIELE, MAßNAHMEN FNP MIT INTEGRIERTEM LP GEMEINDE IFFELDORF<br />

halb bzw. im Anschluss an das Naturschutzgebiet, Flächen um Unterlauterbach sowie im<br />

Nordosten des Großen Ostersees (v.a. südlich der Bahnlinie)<br />

Bestehende Einzelgehölze und Gehölzgruppen tragen sowohl im Siedlungsbereich, aber<br />

auch in der freien Landschaft entlang von Wegen und Fließgewässer zum Strukturreichtum<br />

bei und sollten ebenfalls erhalten werden. Dazu ist unter anderem auch der Schutz vor mechanische<br />

Verletzungen durch Maschineneinsatz notwendig.<br />

Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen <strong>mit</strong> besonderer Bedeutung für Naturschutz<br />

und Landschaftsbild<br />

Landwirtschaftliche Nutzflächen <strong>mit</strong> besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

wurden durch die, früher übliche, extensive Bewirtschaftungsweise hervorgebracht.<br />

Viele dieser Flächen besitzen einen herausragenden Wert für den Arten- und Biotopschutz:<br />

� Halbtrockenrasen (z. B. nahe des Bauhofs, östlich der Lachen, bei Unterlauterbach):<br />

Eine extensive Nutzung ohne Düngung soll aufrechterhalten bzw. in kleineren Teilbereichen<br />

wieder aufgenommen werden. Nach der ein- bis zweimaligen Mahd pro Jahr ist das<br />

Mähgut abzutransportieren.<br />

� Streuwiese, Kleinseggenried (z. B. Streuwiesen im Weidenseeleinmoos, um den Brückensee,<br />

nördlich von Ponholz, nahe des Heuwinkls, im Bereich der Ausgleichsflächen<br />

des Golfplatzes Iffeldorf):<br />

Die extensive Nutzung ohne Düngung auf den noch „intakten“ Streuwiesen soll weitergeführt<br />

werden. Der richtige Zeitpunkt für die Mahd ist ab dem 30. 9. bei Abtransport des<br />

Mähguts. Gestaffelte Mahdtermine für die einzelnen Streuwiesen innerhalb des NSG Osterseen<br />

schlägt das „Pflege- und Entwicklungsprogramm“ (Ammer et al., 1986)“ vor.<br />

� Brachgefallene, ehemalige Streuwiese (z. B. Streuwiesen nördlich des Großen Ostersees,<br />

südlich des Heuwinkls, östlich von Eitzenberg):<br />

Auch wenn die Nutzung auf diesen Standorten schon seit längerer Zeit aufgegeben wurde,<br />

sind diese Wiesen als Flächen für die Landwirtschaft zu sichern – eine Aufforstung ist<br />

zu unterlassen. Je nach der Dauer der Nutzungsaufgabe soll auf den Flächen eine Wiederaufnahme<br />

der extensiven Nutzung (vgl. Kap. 3.4.4.1) bzw. eine natürliche Sukzession<br />

hin zu natürlichen Feuchtwaldbeständen stattfinden.<br />

� Feucht-, Nasswiese (gedüngt) (z. B. Feuchtwiesen westlich des Sengsees, südlich von<br />

Eitzenberg, nördlich des Großen Ostersees):<br />

Die extensive Nutzung bei nur geringer Düngung, zwei- bis dreimaliger Mahd pro Jahr<br />

und einem Verzicht auf Biozideinsatz soll aufrecht erhalten werden. Die erste Mahd sollte<br />

nicht vor Mitte Juni erfolgen.<br />

� Obstwiese (z B. bei Eitzenberg, bei Schwaig oder bei Steinbach):<br />

Die Flächen sind zu erhalten, die Obstgehölze zu pflegen. Eine Neuanlage derartiger<br />

Flächen ist – außer auf Biotopstandorten – grundsätzlich zu begrüßen. Die Wiesenflächen<br />

sollten möglichst ohne Düngung und Biozideinsatz bei zwei- bis dreimaliger Mahd<br />

TEIL D – KONZEPTION UND ZIELE 65

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