bestellfax - Absolit
bestellfax - Absolit
bestellfax - Absolit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Google Analytics und Datenschutz<br />
7<br />
Markus Vollmert<br />
Wenn man in Deutschland Webanalyse datenschutzkonform betreiben will, sind<br />
einige Anforderungen zu beachten. Welches Tool darf ich verwenden und welches<br />
nicht?<br />
Die Webanalyse steht seit Anfang an im Fokus der Datenschützer. Vor allem seit<br />
dem Markteintritt von Google mit Google Analytics ist die Sorge vorhanden, dass<br />
hier zu viel des Guten gesammelt und ausgewertet wird.<br />
Google ist der bekannteste Anbieter in dem Segment, auch weil der Dienst kostenlos<br />
zur Verfügung gestellt wird. Der Internetkonzern muss sich des Vorwurfs erwehren,<br />
seine Webanalyse-Lösung nur zum Datensammeln ins Leben gerufen zu haben.<br />
Die Informationen über Besucherströme würden zusammengeführt mit Daten aus<br />
anderen Google-Diensten, die dann detaillierte Besucherprofile ergeben.<br />
Bislang drehte sich die Frage des Datenschutzes bei der Webanalyse hauptsächlich<br />
um die IP-Adresse und ob diese personenbezogen ist. Aus dem zuständigen<br />
Telemediendienstgesetz (TMG) [1] ergeben sich aber eine Handvoll Anforderungen,<br />
die jedes Tool erfüllen muss beziehungsweise der Betreiber auf seiner Website<br />
umzusetzen hat – egal, welches Tool er verwendet.<br />
Der Düsseldorfer Kreis, der Zusammenschluss der Datenschützer der Länder und<br />
des Bundes, hat 2009 eine Liste von Vorgaben erstellt, die zu berücksichtigen sind<br />
[2]. Diese Liste gilt für alle Webanalyse-Dienste, nicht nur für Google Analytics.<br />
Hinweispflicht<br />
Als Erstes muss der Besucher darüber informiert werden, dass seine Daten mit einem<br />
Webanalyse-System erfasst werden, wofür dies geschieht und was mit seinen Daten<br />
im Anschluss gemacht wird.<br />
Die meisten Webanalyse-Dienste bieten dazu fertige Formtexte in ihren AGBs an,<br />
die am besten auf einer eigenen Datenschutzseite auf dem Webauftritt untergebracht<br />
werden.<br />
Widerspruch<br />
Dem Besucher muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Tracking gegeben<br />
werden. Um den Widerspruch wirksam umzusetzen, dürfen im Anschluss keine<br />
Daten des Besuchers mehr analysiert werden. Es gibt keine Vorgabe, wie diese<br />
Umsetzung aussehen soll.<br />
http://www.marketing-boerse.de/Experten/details/Markus-Vollmert<br />
Es geht um mehr<br />
als die Frage, ob<br />
die IP-Adresse<br />
personenbezogen<br />
ist<br />
Webanalyse-<br />
Dienste bieten<br />
fertige Formtexte<br />
für Datenschutzhinweise<br />
an<br />
547