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Google Analytics und Datenschutz<br />

7<br />

Markus Vollmert<br />

Wenn man in Deutschland Webanalyse datenschutzkonform betreiben will, sind<br />

einige Anforderungen zu beachten. Welches Tool darf ich verwenden und welches<br />

nicht?<br />

Die Webanalyse steht seit Anfang an im Fokus der Datenschützer. Vor allem seit<br />

dem Markteintritt von Google mit Google Analytics ist die Sorge vorhanden, dass<br />

hier zu viel des Guten gesammelt und ausgewertet wird.<br />

Google ist der bekannteste Anbieter in dem Segment, auch weil der Dienst kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt wird. Der Internetkonzern muss sich des Vorwurfs erwehren,<br />

seine Webanalyse-Lösung nur zum Datensammeln ins Leben gerufen zu haben.<br />

Die Informationen über Besucherströme würden zusammengeführt mit Daten aus<br />

anderen Google-Diensten, die dann detaillierte Besucherprofile ergeben.<br />

Bislang drehte sich die Frage des Datenschutzes bei der Webanalyse hauptsächlich<br />

um die IP-Adresse und ob diese personenbezogen ist. Aus dem zuständigen<br />

Telemediendienstgesetz (TMG) [1] ergeben sich aber eine Handvoll Anforderungen,<br />

die jedes Tool erfüllen muss beziehungsweise der Betreiber auf seiner Website<br />

umzusetzen hat – egal, welches Tool er verwendet.<br />

Der Düsseldorfer Kreis, der Zusammenschluss der Datenschützer der Länder und<br />

des Bundes, hat 2009 eine Liste von Vorgaben erstellt, die zu berücksichtigen sind<br />

[2]. Diese Liste gilt für alle Webanalyse-Dienste, nicht nur für Google Analytics.<br />

Hinweispflicht<br />

Als Erstes muss der Besucher darüber informiert werden, dass seine Daten mit einem<br />

Webanalyse-System erfasst werden, wofür dies geschieht und was mit seinen Daten<br />

im Anschluss gemacht wird.<br />

Die meisten Webanalyse-Dienste bieten dazu fertige Formtexte in ihren AGBs an,<br />

die am besten auf einer eigenen Datenschutzseite auf dem Webauftritt untergebracht<br />

werden.<br />

Widerspruch<br />

Dem Besucher muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Tracking gegeben<br />

werden. Um den Widerspruch wirksam umzusetzen, dürfen im Anschluss keine<br />

Daten des Besuchers mehr analysiert werden. Es gibt keine Vorgabe, wie diese<br />

Umsetzung aussehen soll.<br />

http://www.marketing-boerse.de/Experten/details/Markus-Vollmert<br />

Es geht um mehr<br />

als die Frage, ob<br />

die IP-Adresse<br />

personenbezogen<br />

ist<br />

Webanalyse-<br />

Dienste bieten<br />

fertige Formtexte<br />

für Datenschutzhinweise<br />

an<br />

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