DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal
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www.dstgb.de<br />
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Hamburg<br />
Berlin<br />
4 599<br />
2 837<br />
3 616<br />
3 514<br />
1 873<br />
2 616<br />
624<br />
2 358<br />
2 899<br />
7 233<br />
9 724<br />
Windenergieleistung in MW<br />
im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB beinhaltet.<br />
Damit kann die Baugenehmigung für neue Windenergieanlagen<br />
im Außenbereich nicht verweigert werden,<br />
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und<br />
eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Zusätzlich<br />
wurde den Gemeinden und den für die Raumordnung<br />
zuständigen Planungsträgern mit der BauGB-Änderung<br />
die Möglichkeit gegeben, die Standorte für Windenergieanlagen<br />
planerisch zu steuern: Öffentliche Belange<br />
stehen einer Windenergieanlage in der Regel auch dann<br />
entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
oder als Ziele der Raumordnung eine<br />
Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.<br />
Bis Ende 1998 konnte die Entscheidung über die<br />
Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen ausgesetzt werden,<br />
wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den Flächennutzungsplan<br />
aufzustellen, zu ergänzen oder zu<br />
ändern. Gleiches galt für die Planung der Raumordnung.<br />
Seit der BauGB-Änderung in 1997 und dem Inkrafttreten<br />
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im<br />
April 2000 (als Nachfolgegesetz des StrEG von 1991)<br />
entwickelte sich der Windenergiemarkt ab 1999 / 2000<br />
mit einem bis dahin beispiellosen Wachstum. Im August<br />
2004 sowie zum Jahresbeginn 2009 und 2012 traten<br />
weitere Änderungen des EEG in Kraft, in denen erforderliche<br />
Anpassungen berücksichtigt wurden.<br />
1.4 Perspektiven der Windenergienutzung<br />
Wie bereits dargestellt, hat sich der Windenergieausbau<br />
in Deutschland seit dem Rekordjahr 2002 auf<br />
ein Niveau von ca. 1 700 bis 2 000 MW pro Jahr konsolidiert,<br />
trotz der unverändert positiven Rahmenbedingungen.<br />
Als Grund für diese Entwicklung ist unter<br />
n Installierte Windenergieleistung<br />
Stand: 31.12.2011<br />
n Erforderlicher Zuwachs (MW)<br />
für das Ausbauziel 2020<br />
Quelle: DEWI GmbH (Status 31.12.2011)<br />
Netzentwicklungsplan 2012<br />
(Ausbauziele 2020 der Bundesländer)<br />
© DEWI GmbH 2012<br />
0 2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000 14 000 16 000<br />
Abbildung 3: Installierte<br />
Windenergieleistung und<br />
erforderlicher Zuwachs<br />
zur Erreichung der Ausbauziele<br />
in den Bundesländern<br />
(Quelle: DEWI GmbH /<br />
BNetzA)<br />
anderem zu sehen, dass bei der Ausweisung von Windenergiegebieten<br />
in vielen Regionen nur noch geringfügige<br />
Anpassungen und Erweiterungen der bisherigen<br />
Flächenausweisungen erfolgten, zum Beispiel im Zuge<br />
einer Neubewertung der Situation bei der Fortschreibung<br />
bestehender Pläne.<br />
Durch das im Herbst 2010 verabschiedete Energiekonzept<br />
haben sich die Perspektiven zur Erschließung<br />
neuer Potenziale für die Windenergienutzung an Land<br />
grundlegend verbessert. So wurde im Energiekonzept<br />
unter anderem das Ziel formuliert, gemeinsam mit den<br />
Ländern und Kommunen die Raumordnungspläne weiterzuentwickeln,<br />
um ausreichende Flächen für neue Windenergiegebiete<br />
auszuweisen. Von besonderer Bedeutung<br />
ist in diesem Zusammenhang, dass auf Ebene der Bundesländer<br />
mittlerweile sehr ambitionierte Ausbauziele für<br />
die Windenergienutzung formuliert wurden.<br />
Abbildung 3 veranschaulicht, in welchem Umfang<br />
die Windenergienutzung ausgebaut werden muss, um<br />
die Ausbauziele der Bundesländer erreichen zu können.<br />
Die Darstellung basiert auf den Meldungen der Bundesländer<br />
für den Netzentwicklungsplan 2012. In der<br />
Genehmigung des Netzentwicklungsplans 2012 weist<br />
die Bundesnetzagentur allerdings darauf hin, dass teilweise<br />
erhebliche Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit<br />
der angegebenen Kapazitätsziele bestehen.<br />
Auch wenn ein Zuwachs der Windenergieleistung um<br />
insgesamt rund 50 000 MW bis 2020 nicht zu realisieren<br />
sein wird, ist zu erwarten, dass der Ausbau der Windenergienutzung<br />
an Land in den kommenden Jahren<br />
spürbar zunimmt. Voraussetzung hierfür ist jedoch die<br />
planungsrechtliche Absicherung neuer Windenergie-<br />
Standorte durch entsprechende Flächenausweisungen.<br />
14 <strong>Kommunal</strong>e Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie<br />
7 162<br />
11 / 2012