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DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal

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Saarland<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Berlin<br />

4 599<br />

2 837<br />

3 616<br />

3 514<br />

1 873<br />

2 616<br />

624<br />

2 358<br />

2 899<br />

7 233<br />

9 724<br />

Windenergieleistung in MW<br />

im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB beinhaltet.<br />

Damit kann die Baugenehmigung für neue Windenergieanlagen<br />

im Außenbereich nicht verweigert werden,<br />

wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und<br />

eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Zusätzlich<br />

wurde den Gemeinden und den für die Raumordnung<br />

zuständigen Planungsträgern mit der BauGB-Änderung<br />

die Möglichkeit gegeben, die Standorte für Windenergieanlagen<br />

planerisch zu steuern: Öffentliche Belange<br />

stehen einer Windenergieanlage in der Regel auch dann<br />

entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

oder als Ziele der Raumordnung eine<br />

Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.<br />

Bis Ende 1998 konnte die Entscheidung über die<br />

Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen ausgesetzt werden,<br />

wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den Flächennutzungsplan<br />

aufzustellen, zu ergänzen oder zu<br />

ändern. Gleiches galt für die Planung der Raumordnung.<br />

Seit der BauGB-Änderung in 1997 und dem Inkrafttreten<br />

des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im<br />

April 2000 (als Nachfolgegesetz des StrEG von 1991)<br />

entwickelte sich der Windenergiemarkt ab 1999 / 2000<br />

mit einem bis dahin beispiellosen Wachstum. Im August<br />

2004 sowie zum Jahresbeginn 2009 und 2012 traten<br />

weitere Änderungen des EEG in Kraft, in denen erforderliche<br />

Anpassungen berücksichtigt wurden.<br />

1.4 Perspektiven der Windenergienutzung<br />

Wie bereits dargestellt, hat sich der Windenergieausbau<br />

in Deutschland seit dem Rekordjahr 2002 auf<br />

ein Niveau von ca. 1 700 bis 2 000 MW pro Jahr konsolidiert,<br />

trotz der unverändert positiven Rahmenbedingungen.<br />

Als Grund für diese Entwicklung ist unter<br />

n Installierte Windenergieleistung<br />

Stand: 31.12.2011<br />

n Erforderlicher Zuwachs (MW)<br />

für das Ausbauziel 2020<br />

Quelle: DEWI GmbH (Status 31.12.2011)<br />

Netzentwicklungsplan 2012<br />

(Ausbauziele 2020 der Bundesländer)<br />

© DEWI GmbH 2012<br />

0 2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000 14 000 16 000<br />

Abbildung 3: Installierte<br />

Windenergieleistung und<br />

erforderlicher Zuwachs<br />

zur Erreichung der Ausbauziele<br />

in den Bundesländern<br />

(Quelle: DEWI GmbH /<br />

BNetzA)<br />

anderem zu sehen, dass bei der Ausweisung von Windenergiegebieten<br />

in vielen Regionen nur noch geringfügige<br />

Anpassungen und Erweiterungen der bisherigen<br />

Flächenausweisungen erfolgten, zum Beispiel im Zuge<br />

einer Neubewertung der Situation bei der Fortschreibung<br />

bestehender Pläne.<br />

Durch das im Herbst 2010 verabschiedete Energiekonzept<br />

haben sich die Perspektiven zur Erschließung<br />

neuer Potenziale für die Windenergienutzung an Land<br />

grundlegend verbessert. So wurde im Energiekonzept<br />

unter anderem das Ziel formuliert, gemeinsam mit den<br />

Ländern und Kommunen die Raumordnungspläne weiterzuentwickeln,<br />

um ausreichende Flächen für neue Windenergiegebiete<br />

auszuweisen. Von besonderer Bedeutung<br />

ist in diesem Zusammenhang, dass auf Ebene der Bundesländer<br />

mittlerweile sehr ambitionierte Ausbauziele für<br />

die Windenergienutzung formuliert wurden.<br />

Abbildung 3 veranschaulicht, in welchem Umfang<br />

die Windenergienutzung ausgebaut werden muss, um<br />

die Ausbauziele der Bundesländer erreichen zu können.<br />

Die Darstellung basiert auf den Meldungen der Bundesländer<br />

für den Netzentwicklungsplan 2012. In der<br />

Genehmigung des Netzentwicklungsplans 2012 weist<br />

die Bundesnetzagentur allerdings darauf hin, dass teilweise<br />

erhebliche Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit<br />

der angegebenen Kapazitätsziele bestehen.<br />

Auch wenn ein Zuwachs der Windenergieleistung um<br />

insgesamt rund 50 000 MW bis 2020 nicht zu realisieren<br />

sein wird, ist zu erwarten, dass der Ausbau der Windenergienutzung<br />

an Land in den kommenden Jahren<br />

spürbar zunimmt. Voraussetzung hierfür ist jedoch die<br />

planungsrechtliche Absicherung neuer Windenergie-<br />

Standorte durch entsprechende Flächenausweisungen.<br />

14 <strong>Kommunal</strong>e Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie<br />

7 162<br />

11 / 2012

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