29.01.2013 Aufrufe

DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal

DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal

DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

www.dstgb.de<br />

2.3 Hinderniskennzeichnung<br />

Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“<br />

gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen<br />

eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen.<br />

Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine Tagesund<br />

Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen. Die<br />

Tageskennzeichnung kann entweder durch eine farbliche<br />

Kennzeichnung der Rotorblattspitzen und gegebenenfalls<br />

des Maschinenhauses und des Turms oder durch weiße<br />

Blinklichter auf der Gondel (gegebenenfalls ergänzend<br />

durch Farbmarkierungen) erfolgen. Die Nachtkennzeichnung<br />

erfolgt in der Regel durch rot blinkende gedoppelte<br />

Feuer auf der Gondel (sogenanntes „Feuer W, rot“).<br />

Die mit der Realisierung des <strong>Repowering</strong> in der Regel<br />

verbundene Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen<br />

hat vielfach eine besondere Bedeutung im<br />

Hinblick auf die Akzeptanz des Vorhabens. Denn die im<br />

Gemeindegebiet betriebenen Altanlagen mussten – von<br />

wenigen Ausnahmen abgesehen – aufgrund der niedrigen<br />

Bauhöhe früherer Anlagengenerationen nicht als<br />

Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden. Insbesondere<br />

die Nachtkennzeichnung der modernen Anlagen<br />

wird deshalb verbreitet als störende Veränderung der<br />

gewohnten Umgebung empfunden. Vor diesem Hintergrund<br />

kommt einer sorgfältigen Planung unter Berücksichtigung<br />

der Wirkung der Anlagenkennzeichnung eine<br />

besondere Rolle zu.<br />

Zur Minderung der Störwirkungen der Kennzeichnung<br />

eignen sich verschiedene Maßnahmen, die als Auflagen<br />

in der Genehmigung festgesetzt werden können. Besonders<br />

wirkungsvoll ist der Einsatz einer Sichtweitenmessung,<br />

die es ermöglicht, sowohl bei der Tages- als auch<br />

bei der Nachtkennzeichnung die Nennlichtstärke der<br />

Befeuerung bei Sichtweiten über fünf Kilometer auf<br />

30 Prozent und bei Sichtweiten über zehn Kilometer auf<br />

zehn Prozent zu reduzieren (ausgenommen Hindernisfeuer).<br />

Zudem besteht die Möglichkeit zur Abschirmung<br />

der Befeuerung nach unten. Für eine ruhigere Wirkung<br />

der Befeuerung sollten die Schaltzeiten und Taktfolgen<br />

der zur Tages- und Nachtkennzeichnung eingesetzten<br />

„Feuer“ in einem Windpark und zu benachbarten Windparks<br />

synchronisiert werden.<br />

Eine weitere Möglichkeit stellt die Blockbefeuerung<br />

dar, bei der nur die äußeren Anlagen in einem Park<br />

gekennzeichnet werden (s. hierzu AVV Teil 3, Abschnitt 1,<br />

Satz 12).<br />

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die aktuellen Vorschriften<br />

zur Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen<br />

eine deutliche Verminderung der Störwirkungen<br />

ermöglichen, insbesondere durch die Option der sicht-<br />

weitenabhängigen Lichtstärkereduzierung. Darüber<br />

hinaus wurde auch mit Einführung des „Feuer W, rot“<br />

eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem im Zeitraum<br />

2000 bis 2003 eingesetzten Xenon-Doppelblitzsystems<br />

erreicht. So ist das „Feuer W, rot“ gegenüber<br />

den bis dahin üblichen Gefahrenfeuern um den Faktor<br />

20 lichtschwächer.<br />

Siehe hierzu die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ und die<br />

„BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung<br />

von Windenergieanlagen“.<br />

Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010<br />

sieht vor, die Lichtemissionen von Windenergieanlagen<br />

weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt<br />

dabei perspektivisch auch den Einsatz der bedarfsgesteuerten<br />

Nachtkennzeichnung, vorausgesetzt, dass<br />

das bestehende Sicherheitsniveau des Luftverkehrs aufrechterhalten<br />

wird. Vor dem Hintergrund wird derzeit die<br />

bedarfsgesteuerte Schaltung der Nachtkennzeichnung<br />

von Windenergieanlagen auf Grundlage von Primärradar<br />

fachlich geprüft. Unter der Voraussetzung, dass die<br />

Flugsicherheit gewährleistet ist, werden derartige Systeme<br />

voraussichtlich ab 2013 verfügbar sein. Dann wäre<br />

die Nachtkennzeichnung nur noch dann aktiviert, wenn<br />

sich tatsächlich ein Luftfahrzeug dem Anlagenstandort<br />

nähert.<br />

2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung<br />

der Anlagentechnik<br />

Verschiedene Hersteller bieten bereits Windenergieanlagen<br />

der sogenannten Multi-Megawattklasse mit einer<br />

Nennleistung von bis zu 7,5 MW an oder sind mit der<br />

Entwicklung entsprechender Anlagengrößen befasst.<br />

Diese Großanlagen werden in der Regel an Land als Prototypen<br />

betrieben mit dem Ziel, sie für den Einsatz zur<br />

Offshore-Windenergienutzung zu testen.<br />

Unabhängig von dem Bestreben zur Entwicklung<br />

immer leistungsstärkerer Windenergieanlagen für den<br />

Betrieb großer Windkraftwerke auf dem Meer, ist aus<br />

heutiger Sicht zu erwarten, dass die Windenergienutzung<br />

an Land mittelfristig durch den Einsatz von Anlagen<br />

der 2 bis 3 MW-Klasse bestimmt sein wird.<br />

Im Hinblick auf die wirtschaftlich optimale Nutzung<br />

der Windenergie werden moderne Windenergieanlagen<br />

der 2 bis 3 MW-Klasse heute bereits bevorzugt eingesetzt.<br />

Es ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten,<br />

dass die Herausforderungen für den Transport und<br />

die Montage noch größerer Anlagen mit Leistungen von<br />

mehr als 4 MW deutlich ansteigen. Aufgrund bestehender<br />

Infrastrukturbeschränkungen (maximal passierbare<br />

18 <strong>Kommunal</strong>e Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie<br />

11 / 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!