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DStGB-Dokumentation N° 111 - Repowering-Kommunal

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www.dstgb.de<br />

4 Auswirkungen der Windenergienutzung und des <strong>Repowering</strong><br />

auf lokaler Ebene<br />

4.1 Wirtschaftliche Aspekte und Vergütung<br />

nach EEG<br />

Bei der Standortwahl kommt es darauf an, dass die tatsächlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen auf<br />

lange Sicht einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlage<br />

ermöglichen. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit<br />

eines Vorhabens ist vor allem die Höhe der Einnahmen,<br />

die der Betreiber durch die Veräußerung des<br />

erzeugten Stroms erzielen kann. Diese sind abhängig<br />

von den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisevergütung<br />

und von den konkreten Verhältnissen<br />

vor Ort.<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Einspeisevergütung<br />

Nach dem EEG hat der Betreiber einer Windenergieanlage<br />

gegenüber dem Stromnetzbetreiber einen<br />

Anspruch auf Vergütung des abgenommenen Stroms<br />

zu fest definierten Vergütungssätzen. Näher dazu B 4.1.<br />

Für <strong>Repowering</strong>-Vorhaben enthält das Gesetz eine<br />

besondere Anreizregelung (§ 30 EEG). Im Wege der<br />

Direktvermarktung besteht für den Anlagenbetreiber<br />

die Möglichkeit, eine noch höhere Vergütung zu erzielen.<br />

Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />

eines Vorhabens bilden jedoch die Vergütungssätze des<br />

EEG. Da dem Betreiber die Vergütung für einen Zeitraum<br />

von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres<br />

garantiert ist, schafft das EEG eine besondere<br />

Investitions sicherheit.<br />

Konkrete Verhältnisse vor Ort<br />

Die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens hängt vor allem<br />

von der Standortqualität ab, also der Frage wie viel Prozent<br />

des im EEG definierten Referenzertrages sich am<br />

vorgesehenen Standort voraussichtlich erzielen lassen.<br />

Für die Höhe des Ertrages spielt auch die Gesamthöhe<br />

der Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere<br />

Faktoren, wie die Entfernung vom nächsten Verknüpfungspunkt<br />

zum öffentlichen Stromnetz, können<br />

ebenfalls ausschlaggebend für die Frage der Wirtschaftlichkeit<br />

eines Vorhabens sein.<br />

Die Wirtschaftlichkeit eines <strong>Repowering</strong>-Vorhabens<br />

hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel<br />

der Betreiberstruktur hinsichtlich der Altanlagen, des<br />

Gesamtzustandes des Altanlagenbestandes sowie seiner<br />

Finanzierungssituation, der Verfügbarkeit eines pla-<br />

nungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes für<br />

neue Windenergieanlagen mit großen Höhen etc. ab.<br />

Näher dazu B 4.3.<br />

4.2 Wertschöpfung<br />

Die örtliche Wertschöpfung durch Windenergie rückt<br />

immer mehr in den Fokus. Für eine 2 MW-Windenergieanlage<br />

berechnet das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung<br />

(IÖW) eine kommunale Wertschöpfung<br />

von bis zu 2,2 Millionen Euro in 20 Jahren, wobei<br />

dafür insbesondere angenommen wird, dass Anlagenbetrieb<br />

und Wartung durch eine örtliche Firma geschehen<br />

und der Betreiber seinen Sitz innerhalb der Gemeinde<br />

hat und somit dort steuerpflichtig ist. 1 Unter den Begriff<br />

der so errechneten Wertschöpfung fallen dabei Unternehmensgewinne,<br />

Einkommen von Beschäftigten und<br />

Steuereinnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde profitiert<br />

daher direkt von den Steuereinnahmen, zusätzlich<br />

gegebenenfalls, wenn sie als Betreiber von Windenergieanlagen<br />

tätig ist und hiermit Gewinne erwirtschaftet.<br />

Bei den Steuereinnahmen kommt es zu Gewerbesteuereinnahmen<br />

und Einnahmen durch den Anteil der<br />

Gemeinde an der Einkommenssteuer. Es verbleiben<br />

70 Prozent der Gewerbesteuer in der Gemeinde, weitere<br />

30 Prozent kommen hinzu, wenn der Sitz des Betreibers<br />

im Gemeindegebiet liegt. Näher dazu B 5.1.<br />

Bürgerinnen und Bürger können als Beschäftigte in<br />

Windenergieprojekten profitieren, können Windenergieanlagen<br />

betreiben, oder sich finanziell daran beteiligen.<br />

Eine solche finanzielle Beteiligungsmöglichkeit<br />

sind sogenannte Bürgerwindparks. Sie werden als wünschenswert<br />

angesehen, um vor Ort möglichst viel Wertschöpfung<br />

zu erzielen und die Akzeptanz für Anlagen zu<br />

erhöhen. Grundsätzlich sollen sich bei diesem Modell<br />

die Bürger, die in einer bestimmten räumlichen Nähe<br />

wohnen, an einem Bürgerwindpark finanziell beteiligen<br />

können oder / und ihn in Eigenregie führen. 2 Die Bürgerwindparks<br />

unterscheiden sich von Ort zu Ort danach,<br />

wie hoch die Beteiligungsmöglichkeit ist und wie die<br />

Gesellschaftsform gestaltet wird. Die Bürger beteiligen<br />

sich in der Regel als Mitglied einer Genossenschaft<br />

1 Renews Spezial- Ausgabe 46 / Dezember 2010, Hintergrundinformation<br />

der Agentur für Erneuerbare Energien, Ergebnisse der Studie des Instituts<br />

für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), S. 10 ff.<br />

2 Vgl. Windenergie-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW 1.4.: „Bürgerwindparks<br />

sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen<br />

und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können.“<br />

24 <strong>Kommunal</strong>e Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie<br />

11 / 2012

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