zum Tag der offenen Tür am 5. April 2008, - Langebrück
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Impressum<br />
Lokalanzeiger <strong>der</strong> Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />
Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />
www.langebrueck.de<br />
Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />
Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />
Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />
Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />
<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />
ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />
Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />
Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />
Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />
Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung <strong>der</strong><br />
Redaktion o<strong>der</strong> des Herausgebers wie<strong>der</strong>.<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />
Redaktionsschluss für 05/<strong>2008</strong>: 14. <strong>April</strong> <strong>2008</strong><br />
- -<br />
Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Aus dem OrtschAftsrAt<br />
Der Ortsvorsteher informiert:<br />
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für<br />
den Ausbau <strong>der</strong> Seeligstraße<br />
In den letzten Monaten hat die beabsichtigte Erhebung<br />
von Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />
für intensive Diskussionen und viel Unverständnis gesorgt.<br />
Insoweit möchte <strong>der</strong> Ortschaftsrat die Bürgerinnen<br />
und Bürger unserer Ortschaft ausführlich über das Thema<br />
informieren. Lei<strong>der</strong> ist festzustellen, dass unabhängig<br />
vom Ausgang des Verfahrens, ein Verlierer schon jetzt<br />
feststeht. Es ist das Vertrauen <strong>der</strong> Bürger in die Dresdener<br />
Stadtverwaltung.<br />
Im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Verhandlungen über den<br />
Eingemeindungsvertrag wurde zwischen beiden Vertragsparteien<br />
vereinbart, dass für die Dauer von fünf<br />
Jahren nach <strong>der</strong> Eingemeindung we<strong>der</strong> Abwasseranschlussgebühren<br />
noch Straßenausbaubeiträge erhoben<br />
werden sollen (vgl. § 6 Abs. 2 Eingemeindungsvertrag).<br />
Aus <strong>der</strong> Historie des Einglie<strong>der</strong>ungsvertrages ergibt sich,<br />
dass sowohl die Landeshauptstadt Dresden als auch<br />
die Verhandlungsführer <strong>der</strong> d<strong>am</strong>als noch selbständigen<br />
Gemeinde <strong>Langebrück</strong> den Begriff „Straßenausbaubeiträge“<br />
nicht im technisch/ rechtlichen Sinne verstanden<br />
haben, son<strong>der</strong>n sich beide Parteien darüber einig waren,<br />
dass Baumaßnahmen an vorhandenen Straßen für die<br />
Einwohner <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong> für fünf Jahre ohne<br />
Kostenbelastung erfolgen sollte. Mit „Straßenausbau“ im<br />
Sinne <strong>der</strong> Eingemeindungsverträge wurde daher nicht<br />
zwischen Beiträgen nach BauGB (Erschließungsbeiträge)<br />
und nach SächsKAG (Straßenausbaubeiträge) unterschieden.<br />
Die Unterscheidung zwischen Erhebung<br />
und Nichterhebung sollte vielmehr daran gemessen werden,<br />
ob eine Straße, gleichgültig in welchem Zustand,<br />
vorhanden war o<strong>der</strong> ob ein Neubau erfolgen sollte. Im<br />
letztgenannten Fall sollte die Landeshauptstadt Dresden<br />
auch nach den Einglie<strong>der</strong>ungsverträgen Erschließungsbeiträge<br />
erheben können. Solch ein Fall ist jedoch bei<br />
<strong>der</strong> Seeligstraße, nach Auffassung <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />
nicht gegeben, da die Straße vorhanden und im<br />
Bestandsverzeichnis aufgenommen war.<br />
Schon in <strong>der</strong> 4. Orts<strong>am</strong>tsleiter-/ Ortsvorsteherberatung<br />
vom 21.02.2000 wurde unter Punkt OAL-02-04-2000<br />
OS Weixdorf zur Frage <strong>der</strong> Erhebung von Beiträgen bei<br />
grundhaften Straßenausbau folgende Festlegung bestätigt:<br />
Bei grundhaften Ausbau vorhandener öffentlicher Straßen,<br />
wie in den jeweiligen Eingemeindungsverträgen mit<br />
den Ortschaften verhandelt, werden keine Beiträge erhoben,<br />
also we<strong>der</strong> Straßenausbaubeiträge nach SächsKAG<br />
noch Erschließungsbeiträge nach BauGB. Das Fach<strong>am</strong>t<br />
wurde entsprechend informiert. Einer weiteren Klarstellung<br />
bedarf dies nicht.<br />
Nach dieser Klarstellung bestand auch für die Ortschaft<br />
Wichtige<br />
NOTRUFE<br />
POLIZEI<br />
Notruf ...................................................................110<br />
Polizeirevier Dresden-Klotzsche,<br />
Karl-Marx-Str. 3 ..................................03 51/79 58 30<br />
Fax ............................................... 03 51/ 79 58 31 06<br />
Bürgerpolizist ................................ 03 51/ 79 58 32 41<br />
Feuerwehr ............................................................112<br />
Rettungsleitstelle .................................................112<br />
ENERGIE<br />
Störstelle <strong>der</strong> ENSO (24-h-Dienst) 01 80 / 2 78 79 02<br />
GASSTÖRUNGEN<br />
Störstelle (24-h-Dienst) .................. 01 80 / 2 78 79 01<br />
STÖRUNGEN AN DER ÖFFENTLICHEN BELEUCHTUNG<br />
Landeshauptstadt Dresden<br />
Abt. Stadtbeleuchtung .......................03 51 / 4 88 85 95<br />
Abt. Straßen- und Tiefbau<strong>am</strong>t ............03 51 / 4 88 98 31<br />
TRINKWASSERVERSORGUNG<br />
Störstelle <strong>der</strong> DREWAG ................. 03 51 / 4 71 97 00<br />
ABWASSER<br />
Störstelle werkt. 6.30–1<strong>5.</strong>15 Uhr .... 03 51 / 8 22 11 01<br />
nach Dienstschluss ........................03 51 / 4 71 97 00