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zum Tag der offenen Tür am 5. April 2008, - Langebrück

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Impressum<br />

Lokalanzeiger <strong>der</strong> Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />

Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />

www.langebrueck.de<br />

Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />

Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />

Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />

Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />

<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />

ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />

Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />

Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />

Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />

Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung <strong>der</strong><br />

Redaktion o<strong>der</strong> des Herausgebers wie<strong>der</strong>.<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />

Redaktionsschluss für 05/<strong>2008</strong>: 14. <strong>April</strong> <strong>2008</strong><br />

- -<br />

Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Aus dem OrtschAftsrAt<br />

Der Ortsvorsteher informiert:<br />

Erhebung von Erschließungsbeiträgen für<br />

den Ausbau <strong>der</strong> Seeligstraße<br />

In den letzten Monaten hat die beabsichtigte Erhebung<br />

von Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />

für intensive Diskussionen und viel Unverständnis gesorgt.<br />

Insoweit möchte <strong>der</strong> Ortschaftsrat die Bürgerinnen<br />

und Bürger unserer Ortschaft ausführlich über das Thema<br />

informieren. Lei<strong>der</strong> ist festzustellen, dass unabhängig<br />

vom Ausgang des Verfahrens, ein Verlierer schon jetzt<br />

feststeht. Es ist das Vertrauen <strong>der</strong> Bürger in die Dresdener<br />

Stadtverwaltung.<br />

Im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Verhandlungen über den<br />

Eingemeindungsvertrag wurde zwischen beiden Vertragsparteien<br />

vereinbart, dass für die Dauer von fünf<br />

Jahren nach <strong>der</strong> Eingemeindung we<strong>der</strong> Abwasseranschlussgebühren<br />

noch Straßenausbaubeiträge erhoben<br />

werden sollen (vgl. § 6 Abs. 2 Eingemeindungsvertrag).<br />

Aus <strong>der</strong> Historie des Einglie<strong>der</strong>ungsvertrages ergibt sich,<br />

dass sowohl die Landeshauptstadt Dresden als auch<br />

die Verhandlungsführer <strong>der</strong> d<strong>am</strong>als noch selbständigen<br />

Gemeinde <strong>Langebrück</strong> den Begriff „Straßenausbaubeiträge“<br />

nicht im technisch/ rechtlichen Sinne verstanden<br />

haben, son<strong>der</strong>n sich beide Parteien darüber einig waren,<br />

dass Baumaßnahmen an vorhandenen Straßen für die<br />

Einwohner <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong> für fünf Jahre ohne<br />

Kostenbelastung erfolgen sollte. Mit „Straßenausbau“ im<br />

Sinne <strong>der</strong> Eingemeindungsverträge wurde daher nicht<br />

zwischen Beiträgen nach BauGB (Erschließungsbeiträge)<br />

und nach SächsKAG (Straßenausbaubeiträge) unterschieden.<br />

Die Unterscheidung zwischen Erhebung<br />

und Nichterhebung sollte vielmehr daran gemessen werden,<br />

ob eine Straße, gleichgültig in welchem Zustand,<br />

vorhanden war o<strong>der</strong> ob ein Neubau erfolgen sollte. Im<br />

letztgenannten Fall sollte die Landeshauptstadt Dresden<br />

auch nach den Einglie<strong>der</strong>ungsverträgen Erschließungsbeiträge<br />

erheben können. Solch ein Fall ist jedoch bei<br />

<strong>der</strong> Seeligstraße, nach Auffassung <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />

nicht gegeben, da die Straße vorhanden und im<br />

Bestandsverzeichnis aufgenommen war.<br />

Schon in <strong>der</strong> 4. Orts<strong>am</strong>tsleiter-/ Ortsvorsteherberatung<br />

vom 21.02.2000 wurde unter Punkt OAL-02-04-2000<br />

OS Weixdorf zur Frage <strong>der</strong> Erhebung von Beiträgen bei<br />

grundhaften Straßenausbau folgende Festlegung bestätigt:<br />

Bei grundhaften Ausbau vorhandener öffentlicher Straßen,<br />

wie in den jeweiligen Eingemeindungsverträgen mit<br />

den Ortschaften verhandelt, werden keine Beiträge erhoben,<br />

also we<strong>der</strong> Straßenausbaubeiträge nach SächsKAG<br />

noch Erschließungsbeiträge nach BauGB. Das Fach<strong>am</strong>t<br />

wurde entsprechend informiert. Einer weiteren Klarstellung<br />

bedarf dies nicht.<br />

Nach dieser Klarstellung bestand auch für die Ortschaft<br />

Wichtige<br />

NOTRUFE<br />

POLIZEI<br />

Notruf ...................................................................110<br />

Polizeirevier Dresden-Klotzsche,<br />

Karl-Marx-Str. 3 ..................................03 51/79 58 30<br />

Fax ............................................... 03 51/ 79 58 31 06<br />

Bürgerpolizist ................................ 03 51/ 79 58 32 41<br />

Feuerwehr ............................................................112<br />

Rettungsleitstelle .................................................112<br />

ENERGIE<br />

Störstelle <strong>der</strong> ENSO (24-h-Dienst) 01 80 / 2 78 79 02<br />

GASSTÖRUNGEN<br />

Störstelle (24-h-Dienst) .................. 01 80 / 2 78 79 01<br />

STÖRUNGEN AN DER ÖFFENTLICHEN BELEUCHTUNG<br />

Landeshauptstadt Dresden<br />

Abt. Stadtbeleuchtung .......................03 51 / 4 88 85 95<br />

Abt. Straßen- und Tiefbau<strong>am</strong>t ............03 51 / 4 88 98 31<br />

TRINKWASSERVERSORGUNG<br />

Störstelle <strong>der</strong> DREWAG ................. 03 51 / 4 71 97 00<br />

ABWASSER<br />

Störstelle werkt. 6.30–1<strong>5.</strong>15 Uhr .... 03 51 / 8 22 11 01<br />

nach Dienstschluss ........................03 51 / 4 71 97 00

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