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Politische Behörden und Zentrale Dienste - Bürgergemeinde Basel

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POLITISCHE BEHÖRDEN<br />

Planung der Geschäftsbehandlung durch die Einbürgerungskommission zweckmässig.<br />

Nach Aufnahme der Arbeit durch die neu zusammengesetzte Einbürgerungskommission<br />

ab Mitte Oktober können ausländische Bürgerrechtsbewerbende r<strong>und</strong> 3–5 Monate<br />

nach Überweisung durch den Kanton zum Einbürgerungsgespräch eingeladen werden.<br />

Diese Zeit ist gerade auch deshalb sinnvoll, damit sich die Gesuchstellenden gezielt auf<br />

das Gespräch vorbereiten können. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsgesuchen<br />

in der <strong>Bürgergemeinde</strong> der Stadt <strong>Basel</strong> beträgt aktuell insgesamt<br />

4–6 Monate, womit die Zielsetzungen erreicht werden. Zusammen mit den 188 (Vorjahr<br />

195) zurückgestellten Gesuchen sind per 31. Dezember insgesamt 393 (Vorjahr 214)<br />

Gesuche hängig.<br />

Die <strong>Zentrale</strong>n <strong>Dienste</strong> führen gemäss § 20 der Gemeindeordnung Bürgerk<strong>und</strong>ekurse<br />

durch. So wurden im Berichtsjahr wieder die Kurse «Fit für <strong>Basel</strong>», der «Kompaktkurs<br />

Einbürgerung» <strong>und</strong> der «Deutschkurs für Bürgerrechtsbewerbende» sowie ein Kurs zu<br />

den politischen Rechten, bei dem neu Eingebürgerte darin geschult werden, wie sie<br />

ihre politischen Rechte wahrnehmen können, angeboten. Bis auf den Kurs «<strong>Politische</strong><br />

Rechte» sind alle Angebote durch das Erziehungsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

als Integrationskurse im Sinne der Integrationsgesetzgebung zertifiziert.<br />

E. ZÜNFTE UND E. GESELLSCHAFTEN<br />

E. Zünfte <strong>und</strong> E. Gesellschaften sind Korporationen des öffentlichen Rechts <strong>und</strong> der<br />

Aufsicht des Bürgerrates unterstellt.<br />

Der Bürgerrat pflegte wiederum gute Kontakte zu den E. Zünften <strong>und</strong> E. Gesellschaften<br />

der Stadt <strong>Basel</strong>, die der Aufsicht der <strong>Bürgergemeinde</strong> unterstellt sind, <strong>und</strong> er genehmigte<br />

nach Prüfung die revidierten <strong>und</strong> vom Vorstand bzw. von den Allgemeinen Vorgesetztenversammlungen<br />

beschlossenen Rechnungen der E. Zünfte <strong>und</strong> E. Gesellschaften.<br />

Darüber hinaus traf er sich mit dem Fünfer-Ausschuss der Zünfte <strong>und</strong> Gesellschaften zur<br />

jährlichen Aussprache. Zudem nahm er die in seinen Kompetenzbereich fallenden Wahlgeschäfte<br />

vor <strong>und</strong> genehmigte finanzielle Beschlüsse von Zunftversammlungen, soweit<br />

diese seiner Genehmigung unterlagen.<br />

STIFTUNGEN<br />

Christoph Merian Stiftung: Die Christoph Merian Stiftung ist eine selbständige,<br />

öffentlich-rechtliche Stiftung <strong>und</strong> steht unter der Aufsicht der <strong>Bürgergemeinde</strong>. Sie geht<br />

auf eine grosszügige Schenkung von Christoph Merian (1800 –1858) an die Stadt <strong>Basel</strong><br />

zurück <strong>und</strong> wurde nach dem Tod seiner Witwe Margaretha Merian-Burckhardt 1886 ins<br />

Leben gerufen. Dem Stifterwillen entsprechend ist die Stiftung dem Nutzen der Gesamtbevölkerung,<br />

der Unterstützung sozial Schwacher <strong>und</strong> der Achtung gegenüber Natur<br />

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