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cBesondere Hinweise - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer ...

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14. MAI<br />

Fortbildungspunkte: 9<br />

Sa., 14. Mai 2011,<br />

09.00 bis 17.00 Uhr<br />

Hörsaal<br />

Kurs-Nr.: 11903<br />

Teilnehmergebühr:<br />

€ 80,00<br />

Aktualisierung der Fachkunde<br />

im Strahlenschutz gemäß § 18a,<br />

Absatz 1 der Röntgenverordnung<br />

Zur Themenstellung<br />

Wichtige Information zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz<br />

für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wie Ihnen bekannt ist, muss nach der<br />

neuen Röntgenverordnung die Fachkunde im Strahlenschutz alle fünf Jahre<br />

durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von zuständiger Stelle anerkannten<br />

Kurs aktualisiert werden.<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein wird wieder zeitnah für alle betroffenen<br />

Kolleginnen und Kollegen Aktualisierungskurse in der bewährten Form<br />

anbieten. Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahresfrist kein fristgerechter<br />

Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren<br />

Kurstermin wahrzunehmen oder sich um einen anderweitig von zuständiger<br />

Stelle angebotenen Aktualisierungskurs zu bemühen.<br />

Die Teilnahme am Aktualisierungskurs erfordert für Zahnärzte/<br />

-innen eine gültige Fachkunde.<br />

Referenten:<br />

Prof. Dr. Peter Pfeiffer, Köln<br />

Dr. Ulrich Saerbeck, Frechen<br />

Verantwortlich für Planung und Ablauf<br />

Dr. Johannes Szafraniak<br />

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