cBesondere Hinweise - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer ...
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14. MAI<br />
Fortbildungspunkte: 9<br />
Sa., 14. Mai 2011,<br />
09.00 bis 17.00 Uhr<br />
Hörsaal<br />
Kurs-Nr.: 11903<br />
Teilnehmergebühr:<br />
€ 80,00<br />
Aktualisierung der Fachkunde<br />
im Strahlenschutz gemäß § 18a,<br />
Absatz 1 der Röntgenverordnung<br />
Zur Themenstellung<br />
Wichtige Information zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz<br />
für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wie Ihnen bekannt ist, muss nach der<br />
neuen Röntgenverordnung die Fachkunde im Strahlenschutz alle fünf Jahre<br />
durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von zuständiger Stelle anerkannten<br />
Kurs aktualisiert werden.<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein wird wieder zeitnah für alle betroffenen<br />
Kolleginnen und Kollegen Aktualisierungskurse in der bewährten Form<br />
anbieten. Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahresfrist kein fristgerechter<br />
Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren<br />
Kurstermin wahrzunehmen oder sich um einen anderweitig von zuständiger<br />
Stelle angebotenen Aktualisierungskurs zu bemühen.<br />
Die Teilnahme am Aktualisierungskurs erfordert für Zahnärzte/<br />
-innen eine gültige Fachkunde.<br />
Referenten:<br />
Prof. Dr. Peter Pfeiffer, Köln<br />
Dr. Ulrich Saerbeck, Frechen<br />
Verantwortlich für Planung und Ablauf<br />
Dr. Johannes Szafraniak<br />
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