06.02.2013 Aufrufe

DAS MAGAZIN FÜR REISEPROFIS 15. OKTOBER ... - Travel-One

DAS MAGAZIN FÜR REISEPROFIS 15. OKTOBER ... - Travel-One

DAS MAGAZIN FÜR REISEPROFIS 15. OKTOBER ... - Travel-One

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

destination hongkong<br />

Markt. Dort haben sich die Händler auf<br />

die fülligeren Körpermaße der Nicht-Asiaten<br />

eingestellt. Zudem wird Kunsthandwerk<br />

feilgeboten. Auf allen Märkten gilt:<br />

Wer handeln kann, ist klar im Vorteil.<br />

Schnäppchen machen können übrigens<br />

auch Technikfreaks. Aber: Unbedingt<br />

in der Heimat vorher Preise notieren und<br />

generell nur in Läden mit QTS-Qualitätssiegel<br />

kaufen. Auch der Import von Brillen<br />

und Kontaktlinsen lohnt sich: Es gibt eine<br />

riesige Auswahl zu günstigen Preisen.<br />

Vorsicht beim Artenschutz. Was allerdings<br />

definitiv nicht in den Koffer ge-<br />

Einfuhrbestimmungen<br />

Abgabenfrei sind Reisemitbringsel aus Hongkong unter<br />

folgenden Bedingungen (eine Auswahl):<br />

hört sind Präsente wie »Snake-Wines«,<br />

also in Alkohol eingelegte Schlangen oder<br />

andere »typisch asiatische« Mitbringsel,<br />

deren Einfuhr aufgrund des Washingtoner<br />

Artenschutzübereinkommens verboten ist<br />

– und entsprechend bestraft wird. Wer<br />

sich nicht sicher ist, ob er seine Ware verzollen<br />

muss oder die Einfuhr sogar illegal<br />

ist, sollte im Zweifelsfall am Flughafen<br />

nicht gleich die grüne Zone ansteuern.<br />

Wer sich nämlich in der roten Zone beim<br />

Zöllner erst mal erkundigt, kann seine<br />

Ware straffrei abgeben und muss auch keinen<br />

Zoll nachzahlen, so der Tipp von Zollamtfrau<br />

Christine Kolodzeiski aus Frank-<br />

■ der Reisende muss die Waren dabei haben (nicht schicken); sie<br />

dürfen nur für persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein,<br />

keine gewerblichen Zwecke (Bsp: nicht 30 ähnliche Seidenschals)<br />

■ 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren<br />

■ ein Liter Spirituosen (mehr als 22% Alkohol), zwei Liter Spirituosen<br />

(22% Alkohol oder weniger)<br />

■ sonstige Waren (etwa Kleider) bis zu einem Wert von 175 Euro<br />

■ verboten ist die Einfuhr von durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen<br />

geschützten Tieren, also keine »Snake-<br />

Wines« (Foto rechts), keine von Urlaubern gerne gekaufte traditionelle<br />

Medizin mit tierischen Bestandteilen, etwa Tigerknochenpflaster<br />

(gegen Rheuma/Impotenz); detaillierte Liste pro Rei-<br />

seland im Internet unter www.artenschutz-online.de<br />

Hongkong-Kenner<br />

Yi-Lan Li (China Tours),<br />

Anette Wendel-Menke<br />

(Hong Kong Tourism<br />

Board) und Dertour-<br />

Produktmanager<br />

Klaus-Peter Betz<br />

furt. »Wir sind um jeden froh, den wir<br />

positiv beraten können.« Ziel sei es, das<br />

Bewusstsein der Reisenden zu schärfen.<br />

Bis zu einem Wert von 175 Euro dürfen<br />

Urlauber übrigens sogar gefälschte<br />

Markenartikel mitführen: »Allerdings<br />

nicht für gewerbliche Zwecke; bei 30<br />

gleichartigen Rolex-Fälschungen werden<br />

wir stutzig«, so Kolodzeiski. Tanja Ronge<br />

www.beta.discoverhongkong.com/<br />

german/shopping/shopping-guide.html<br />

http://yp.ypdomain.com/mv_templates/<br />

SHP/mv_ypshopping_e.html<br />

Werden vom Zoll konfisziert:<br />

Schlangen in Flaschen. Wer solche<br />

Mitbringsel einführt, muss mit einer<br />

saftigen Strafe rechnen<br />

40 TRAVEL ONE <strong>15.</strong>10.2008<br />

Foto: Hauptzollamt Frankfurt/Main-Flughafen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!