Adressen - Fachschaft Jura Bochum
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<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 13 -<br />
behandelt werden im Einzelnen der Tatbestand, die<br />
Rechtswidrigkeit und die Schuld, insbesondere die Vorsatzund<br />
Irrtumslehre (vgl. "Übersicht zur Vorlesung Strafrecht -<br />
Allgemeiner Teil" von Herzberg/Hardtung u.a. - wird in der<br />
Vorlesung verteilt).<br />
Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 31. Aufl. 2001<br />
Sonstige Angaben: Gegen Ende der Vorlesung wird eine Abschlussklausur<br />
geschrieben. Näheres dazu in der Vorlesung selbst.<br />
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht, Allgemeiner<br />
Teil"<br />
060 061 diverse vgl. bes. Aushang<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: ab 1. Semester<br />
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche<br />
Steuerstrafrecht<br />
060 062 PD Dr. Jürgen Weidemann Mi 15.00-17.00, HGC 30<br />
Vorlesung<br />
Inhalt: Die Vorlesung behandelt zunächst das materielle Steuerstrafund<br />
-ordnungswidrigkeitenrecht, wie es in den §§ 369ff AO<br />
geregelt ist, daneben auch den allgemeinen Teil des<br />
Strafrechts, soweit sich hier aus dem Steuerstrafrecht<br />
Besonderheiten ergeben. Sodann legt sie einen Schwerpunkt<br />
auf die Darstellung des Verfahrensgang.<br />
Gleichgültig, auf welcher "Seite" Sie tätig werden, ob als<br />
Fahnder, Ankläger oder Verteidiger: der Erfolg Ihres<br />
Einsatzes hängt davon, dass Sie formelles und materielles<br />
Recht gleichsam "synthetisch" verinnerlicht haben. Die<br />
Vorlesung will sich deshalb nicht auf die ex-post-