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Adressen - Fachschaft Jura Bochum

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<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 65 -<br />

§ 7 Ferienpraktika<br />

Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO. Studierende müssen sechs Wochen in der<br />

vorlesungsfreien Zeit in der Rechtspflege und weitere sechs Wochen in der vorlesungsfreien Zeit in der<br />

Verwaltung ausgebildet werden. Die Ausbildung muss durch einen Volljuristen erfolgen. Über die<br />

Ausbildung ist eine Bescheinigung zu erstellen.<br />

§ 8 Lehrveranstaltungsarten<br />

(1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw.<br />

Unterrichtsformen vermittelt:<br />

- Vorlesungen (V),<br />

- Arbeitsgemeinschaften (AG),<br />

- Übungen (Ü),<br />

- Examinatorien (Ex),<br />

- Klausurenkurse (KK),<br />

- Repetitorien (Rep),<br />

- Seminare (S),<br />

- Kolloquien (KO).<br />

Zur Einführung in das Studium werden im Rahmen verfügbarer Mittel Tutorien angeboten.<br />

(2) Vorlesungen dienen des systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.<br />

In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der<br />

Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem<br />

Dozenten der jeweiligen Vorlesung.<br />

In Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Klausuren<br />

und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.<br />

Examinatorien bereiten Studierende durch die Behandlung neuerer Rechtsprechung, die<br />

gemeinsame Lösung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das<br />

Examen vor.<br />

Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu<br />

schreiben.<br />

Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.<br />

Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende<br />

durch Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.<br />

Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.<br />

In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Studienanfängern durch persönliche und fachbezogene<br />

Betreuung zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.<br />

(3) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen,<br />

Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden:<br />

1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />

einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.<br />

2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />

einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Studierende<br />

aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.<br />

3. Ergänzungsveranstaltung (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in den<br />

Pflichtfächern vermittelten Stoffgebietes.<br />

§ 9 Regelstudienzeit<br />

Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller<br />

Prüfungsleistungen 9 Semester. Dabei entfallen auf die Ausbildung im Anfängerbereich ca. 4 Semester,<br />

auf die Ausbildung im Fortgeschrittenenbereich einschließlich Examensvorbereitung und<br />

Examensdurchführung ca. 5 Semester. Studierende, die sich zum Ende des 8. Fachsemesters zur ersten<br />

juristischen Staatsprüfung melden, können die Freiversuchsregelung gemäß § 18 a Abs. 1 JAG in<br />

Anspruch nehmen. Studierende, die die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen, können einmal an der

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