Adressen - Fachschaft Jura Bochum
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<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 65 -<br />
§ 7 Ferienpraktika<br />
Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO. Studierende müssen sechs Wochen in der<br />
vorlesungsfreien Zeit in der Rechtspflege und weitere sechs Wochen in der vorlesungsfreien Zeit in der<br />
Verwaltung ausgebildet werden. Die Ausbildung muss durch einen Volljuristen erfolgen. Über die<br />
Ausbildung ist eine Bescheinigung zu erstellen.<br />
§ 8 Lehrveranstaltungsarten<br />
(1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw.<br />
Unterrichtsformen vermittelt:<br />
- Vorlesungen (V),<br />
- Arbeitsgemeinschaften (AG),<br />
- Übungen (Ü),<br />
- Examinatorien (Ex),<br />
- Klausurenkurse (KK),<br />
- Repetitorien (Rep),<br />
- Seminare (S),<br />
- Kolloquien (KO).<br />
Zur Einführung in das Studium werden im Rahmen verfügbarer Mittel Tutorien angeboten.<br />
(2) Vorlesungen dienen des systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.<br />
In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der<br />
Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem<br />
Dozenten der jeweiligen Vorlesung.<br />
In Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Klausuren<br />
und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.<br />
Examinatorien bereiten Studierende durch die Behandlung neuerer Rechtsprechung, die<br />
gemeinsame Lösung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das<br />
Examen vor.<br />
Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu<br />
schreiben.<br />
Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.<br />
Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende<br />
durch Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.<br />
Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.<br />
In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Studienanfängern durch persönliche und fachbezogene<br />
Betreuung zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.<br />
(3) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen,<br />
Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden:<br />
1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />
einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.<br />
2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />
einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Studierende<br />
aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.<br />
3. Ergänzungsveranstaltung (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in den<br />
Pflichtfächern vermittelten Stoffgebietes.<br />
§ 9 Regelstudienzeit<br />
Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller<br />
Prüfungsleistungen 9 Semester. Dabei entfallen auf die Ausbildung im Anfängerbereich ca. 4 Semester,<br />
auf die Ausbildung im Fortgeschrittenenbereich einschließlich Examensvorbereitung und<br />
Examensdurchführung ca. 5 Semester. Studierende, die sich zum Ende des 8. Fachsemesters zur ersten<br />
juristischen Staatsprüfung melden, können die Freiversuchsregelung gemäß § 18 a Abs. 1 JAG in<br />
Anspruch nehmen. Studierende, die die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen, können einmal an der