Adressen - Fachschaft Jura Bochum
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- 66 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
ersten juristischen Staatsprüfung teilnehmen, ohne dass bei Nichtbestehen die Teilnahme auf die zwei<br />
regulären Versuche angerechnet würde. Der Freiversuch eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit der<br />
Notenverbesserung nach einem bestandenen Versuch. Auf dem Zeugnis wird dann nur die bessere Note<br />
vermerkt, ein Nichtbestehen im zweiten Versuch bleibt ohne Folgen.<br />
§ 10 Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />
(1) Der Studierende hat für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt mindestens<br />
fünf Leistungsnachweise und einen Teilnahmenachweis zu erbringen. Dies geschieht in den<br />
nachfolgend beschriebenen Veranstaltungen:<br />
(2) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten<br />
oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen. Über den ordnungsgemäßen Besuch von<br />
Arbeitsgemeinschaften wird eine Bescheinigung (Teilnahmenachweis) ausgestellt.<br />
(3) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen<br />
Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis, bestehend aus Hausarbeit und Klausur,<br />
zu erbringen. Die Übungen umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG.<br />
In den Übungen werden jeweils mindestens drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt<br />
und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine<br />
Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte)<br />
bewertet wurde.<br />
(4) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, dass der Studierende den Nachweis<br />
1. einer erfolgreich bearbeiteten, also mit mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte) bewerteten,<br />
Hausarbeit aus dem Anfängerbereich im Bürgerlichen, Öffentlichen oder Strafrecht erbringt.<br />
Veranstaltungen, die eine solche, für die Zulassung zu den Übungen notwendige Hausarbeit<br />
anbieten, sind im Studienverlaufsplan mit dem Hinweis „mit integrierter Hausarbeit“ versehen.<br />
Diese Hausarbeit ist Voraussetzung für den Zugang zur Übung und nicht mit der in der Übung<br />
anzufertigenden Hausarbeit identisch.<br />
2. einer Mindestanzahl von Leistungspunkten aus bestandenen Abschlussklausuren im jeweiligen<br />
Fachgebiet erbringt.<br />
3. Erforderlich sind für die Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht 12, im Öffentlichen<br />
Recht 12 und im Strafrecht 8 Leistungspunkte, die in dem jeweiligen Fachbereich zu erwerben sind.<br />
4. Abschlussklausuren werden in den Vorlesungen des Grundstudiums, die im Studienverlaufsplan<br />
besonders ausgewiesen sind angeboten. Der Umfang der Klausuren orientiert sich an der im<br />
Studienplan vorgesehenen Wochenstundenzahl. Für die erfolgreiche Bearbeitung von<br />
Abschlussklausuren werden so viele Leistungspunkte angerechnet, wie die Veranstaltung nach dem<br />
Studienplan Semesterwochenstunden haben soll. Höchstens jedoch 4 Punkte. Das gilt auch dann,<br />
wenn eine Veranstaltung im Einzelfall tatsächlich mehr Semesterwochenstunden umfasst.<br />
(5) Jeder Lehrende ist berechtigt, auf Wunsch der Studierenden die Noten der in seiner Veranstaltung<br />
erworbenen Leistungsnachweise nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umzurechnen.<br />
(6) Jeder Studierende hat einen Leistungsnachweis, bestehend aus einer Klausur am Ende des<br />
Semesters, aus einem Grundlagenfach gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG zu erbringen. Veranstaltungen,<br />
in denen der Erwerb eines solchen Leistungsnachweises möglich ist, sind im Vorlesungsverzeichnis<br />
und im Simultanplan der Fakultät als solche im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG gekennzeichnet.<br />
(7) Jeder Studierende muss einen Leistungsnachweis aus der von ihm gewählten Wahlfachgruppe<br />
vorlegen. Der Leistungsnachweis für die Wahlfachgruppe (Vertiefungsgebiet) kann entweder in<br />
einer Übung zur gewählten Wahlfachgruppe, oder in einem Seminar zur Wahlfachgruppe<br />
(bestehend aus schriftlicher Ausarbeitung eines Themas und Vortrag) erworben werden.<br />
Leistungsnachweise aus Übungen zur Wahlfachgruppe werden nach Wahl des Veranstaltungsleiters<br />
durch Hausarbeit und Klausur oder nur durch Klausuren erbracht.<br />
§ 11 Integrierte Lehrveranstaltungen<br />
Übungen können mit Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen zusammengefasst werden. Diese<br />
integrierten, also zusammengefassten, Lehrveranstaltungen dienen der Verkürzung der Studienzeit, da in<br />
solchen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise, insbesondere für die Wahlfachgruppen, parallel zur