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Adressen - Fachschaft Jura Bochum

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- 66 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

ersten juristischen Staatsprüfung teilnehmen, ohne dass bei Nichtbestehen die Teilnahme auf die zwei<br />

regulären Versuche angerechnet würde. Der Freiversuch eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit der<br />

Notenverbesserung nach einem bestandenen Versuch. Auf dem Zeugnis wird dann nur die bessere Note<br />

vermerkt, ein Nichtbestehen im zweiten Versuch bleibt ohne Folgen.<br />

§ 10 Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />

(1) Der Studierende hat für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt mindestens<br />

fünf Leistungsnachweise und einen Teilnahmenachweis zu erbringen. Dies geschieht in den<br />

nachfolgend beschriebenen Veranstaltungen:<br />

(2) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten<br />

oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen. Über den ordnungsgemäßen Besuch von<br />

Arbeitsgemeinschaften wird eine Bescheinigung (Teilnahmenachweis) ausgestellt.<br />

(3) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen<br />

Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis, bestehend aus Hausarbeit und Klausur,<br />

zu erbringen. Die Übungen umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG.<br />

In den Übungen werden jeweils mindestens drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt<br />

und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine<br />

Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte)<br />

bewertet wurde.<br />

(4) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, dass der Studierende den Nachweis<br />

1. einer erfolgreich bearbeiteten, also mit mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte) bewerteten,<br />

Hausarbeit aus dem Anfängerbereich im Bürgerlichen, Öffentlichen oder Strafrecht erbringt.<br />

Veranstaltungen, die eine solche, für die Zulassung zu den Übungen notwendige Hausarbeit<br />

anbieten, sind im Studienverlaufsplan mit dem Hinweis „mit integrierter Hausarbeit“ versehen.<br />

Diese Hausarbeit ist Voraussetzung für den Zugang zur Übung und nicht mit der in der Übung<br />

anzufertigenden Hausarbeit identisch.<br />

2. einer Mindestanzahl von Leistungspunkten aus bestandenen Abschlussklausuren im jeweiligen<br />

Fachgebiet erbringt.<br />

3. Erforderlich sind für die Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht 12, im Öffentlichen<br />

Recht 12 und im Strafrecht 8 Leistungspunkte, die in dem jeweiligen Fachbereich zu erwerben sind.<br />

4. Abschlussklausuren werden in den Vorlesungen des Grundstudiums, die im Studienverlaufsplan<br />

besonders ausgewiesen sind angeboten. Der Umfang der Klausuren orientiert sich an der im<br />

Studienplan vorgesehenen Wochenstundenzahl. Für die erfolgreiche Bearbeitung von<br />

Abschlussklausuren werden so viele Leistungspunkte angerechnet, wie die Veranstaltung nach dem<br />

Studienplan Semesterwochenstunden haben soll. Höchstens jedoch 4 Punkte. Das gilt auch dann,<br />

wenn eine Veranstaltung im Einzelfall tatsächlich mehr Semesterwochenstunden umfasst.<br />

(5) Jeder Lehrende ist berechtigt, auf Wunsch der Studierenden die Noten der in seiner Veranstaltung<br />

erworbenen Leistungsnachweise nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umzurechnen.<br />

(6) Jeder Studierende hat einen Leistungsnachweis, bestehend aus einer Klausur am Ende des<br />

Semesters, aus einem Grundlagenfach gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG zu erbringen. Veranstaltungen,<br />

in denen der Erwerb eines solchen Leistungsnachweises möglich ist, sind im Vorlesungsverzeichnis<br />

und im Simultanplan der Fakultät als solche im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG gekennzeichnet.<br />

(7) Jeder Studierende muss einen Leistungsnachweis aus der von ihm gewählten Wahlfachgruppe<br />

vorlegen. Der Leistungsnachweis für die Wahlfachgruppe (Vertiefungsgebiet) kann entweder in<br />

einer Übung zur gewählten Wahlfachgruppe, oder in einem Seminar zur Wahlfachgruppe<br />

(bestehend aus schriftlicher Ausarbeitung eines Themas und Vortrag) erworben werden.<br />

Leistungsnachweise aus Übungen zur Wahlfachgruppe werden nach Wahl des Veranstaltungsleiters<br />

durch Hausarbeit und Klausur oder nur durch Klausuren erbracht.<br />

§ 11 Integrierte Lehrveranstaltungen<br />

Übungen können mit Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen zusammengefasst werden. Diese<br />

integrierten, also zusammengefassten, Lehrveranstaltungen dienen der Verkürzung der Studienzeit, da in<br />

solchen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise, insbesondere für die Wahlfachgruppen, parallel zur

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