09.02.2013 Aufrufe

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 62 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Vom 15. August 2000<br />

Studienordnung für das<br />

Studium der Rechtswissenschaften<br />

mit Abschluss erste juristische Staatsprüfung<br />

an der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong><br />

Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)<br />

vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> folgende Studienordnung erlassen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und<br />

den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz – JAG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 924), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.04.1999<br />

(GV. NRW S. 148) und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die juristischen<br />

Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsordnung – JAO) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 932), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

20.04.1999 (GV. NRW S. 148), das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste juristische<br />

Staatsprüfung.<br />

§ 2 Studienziel<br />

Studienziel im Studiengang Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung ist das<br />

Bestehen der Hochschulabschluss- und Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als<br />

Rechtsreferendar (erste juristische Staatsprüfung) durch den Nachweis, dass die Studierenden das Recht<br />

mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in<br />

den Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und<br />

rechtsphilosophischen Bezügen verfügen.<br />

§ 3 Qualifikation<br />

Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife<br />

oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen.<br />

§ 4 Studienbeginn<br />

Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden.<br />

§ 5 Inhalt des Studiums<br />

(1) Das Studium der Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung hat die<br />

Pflichtfächer sowie eine vom Studierenden zu wählende Wahlfachgruppe zum Gegenstand. Gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 JAG soll der Studierende ferner an Lehrveranstaltungen für Juristen über die Grundlagen<br />

und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der<br />

Psychologie teilgenommen haben und Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde<br />

erwerben. Die Pflichtfächer sowie die Wahlfachgruppen ergeben sich aus § 3 JAG in Verbindung<br />

mit § 4 Buchstaben a – c JAO.<br />

(2) Pflichtfächer sind:<br />

1. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen<br />

Grundlagen des Rechts;<br />

2. aus dem Bürgerlichen Recht:<br />

a) Erstes bis Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich des Gesetzes zur<br />

Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das<br />

Verbraucherschutzrecht und das Recht der Gefährdungshaftung;<br />

b) aus dem Vierten Buch (Familienrecht), und zwar nur im Überblick:<br />

- Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),<br />

- Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),<br />

- Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),<br />

- Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),<br />

- Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!