09.02.2013 Aufrufe

siebter secur immobilien rendite fonds - MP BRANDL GmbH & Co. KG

siebter secur immobilien rendite fonds - MP BRANDL GmbH & Co. KG

siebter secur immobilien rendite fonds - MP BRANDL GmbH & Co. KG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ten drei Wirtschaftsjahre wird mit dem Kapitalisierungsfaktor<br />

(Basiszinssatz + Zuschlag von 4,5 Prozent) multipliziert zum Ertragswert<br />

des Unternehmens. Liegt der Basiszinssatz beispielsweise<br />

bei 4 Prozent ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz in<br />

Höhe von 8,5 Prozent und der Ertragswert beträgt dann das<br />

11,76-fache des bereinigten Jahresertrages. Den Basiszinssatz<br />

für 2010 hat der Bundesfinanzminister mit 3,98 % ermittelt. Der<br />

Ertragswert wird erhöht um den gemeinen Wert von nicht<br />

betriebsnotwendigen Aktiva und Passiva, zuzüglich Wert von<br />

Beteiligungsgesellschaften und des gemeinen Wertes von Betriebsvermögen,<br />

das dem Betrieb innerhalb von zwei Jahren<br />

vor dem Stichtag zugeführt wird. In der Gesamtsumme ergibt<br />

sich dann der gemeine Wert des Unternehmens.<br />

Dieser nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte<br />

gemeine Wert des Unternehmens ist jedoch sowohl für<br />

den Anleger als auch für die Finanzbehörde nicht bindend. Beide<br />

können diesen Wert ablehnen, wenn es sich dabei um ein<br />

offensichtlich unzutreffendes Ergebnis handelt.<br />

Für Anleger dieser Beteiligungsgesellschaft stehen die beiden<br />

Verschonungsoptionen und auch die übrigen Steuervergünstigungen<br />

für Betriebsvermögen nicht zur Verfügung. Die Beteiligung<br />

an der Zielgesellschaft stellt für den Privatanleger zu 100<br />

Prozent nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar, das der<br />

normalen Erbschaftsbesteuerung unterliegt.<br />

steuerfolgen für kapitalgesellschaften als investor<br />

Beteiligen sich juristische Personen (z.B. <strong>GmbH</strong>, AG) an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

so ergeben sich für diese abweichende<br />

steuerliche Konsequenzen, deren wesentliche Grundlagen sich<br />

folgendermaßen darstellen:<br />

Für Kapitalgesellschaften sind Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften und etwaige<br />

Dividenden weitgehend körperschaftsteuerfrei. Dies gilt auch<br />

dann, wenn diese Gewinne mittelbar über eine Personengesellschaft<br />

bezogen werden. Seit dem 01. Januar 2004 gelten 5<br />

Prozent dieser steuerfreien Einnahmen als nicht abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben, so dass im Ergebnis die Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu 5 Prozent<br />

der Körperschaftsteuer unterliegen.<br />

Etwaige Dividenden (im Planzeitraum nicht vorgesehen) unterliegen<br />

bei einem Investor in der Rechtsform der Kapitalge-<br />

steuerlIche grundlagen<br />

sellschaft auf seiner Ebene grundsätzlich der Gewerbesteuer,<br />

wenn die Voraussetzungen einer so genannten Schachtelbeteiligung<br />

(durchgerechnete Beteiligungsquote mindestens 15<br />

Prozent) nicht erfüllt sind. Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften sind hingegen auf Ebene der<br />

Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur in Höhe des vorstehend<br />

erwähnten Anteiles von 5 Prozent (genau wie bei der Körperschaftssteuer)<br />

gewerbesteuerpflichtig.<br />

Die Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegen der normalen Gewinnbesteuerung<br />

bei dem Kapitalgesellschafts-Investor mit Körperschaftssteuer,<br />

aber nicht der Gewerbesteuer, weil insoweit ein Beteiligungsertrag<br />

aus einer Personengesellschaft vorliegt.<br />

Besteuerung der Zielgesellschaft<br />

Die Zielgesellschaft ist in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> organisiert<br />

und ist daher als Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz<br />

zu besteuern (Steuersatz ab 2008 15 Prozent plus<br />

Solidaritätszuschlag). Die mit dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform<br />

2008 eingeführte Zinsschranke (Begrenzung der<br />

steuerlichen Berücksichtigung von Zinsaufwendungen als<br />

steuerlich abziehbare Betriebsausgabe) hat keine steuererhöhende<br />

Folge bei der Zielgesellschaft, da die Freigrenze von<br />

EUR 1 Million Zinsaufwand p.a. bei der Zielgesellschaft nicht<br />

überschritten wird.<br />

Die Zielgesellschaft unterliegt kraft Rechtsform auch der Gewerbesteuer.<br />

Einziger Gesellschaftszweck der Zielgesellschaft<br />

ist jedoch der Erwerb, die Nutzung und etwaig die Veräußerung<br />

von Grundstücken, so dass die Zielgesellschaft die erweiterte<br />

Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für sich<br />

in Anspruch nehmen kann. Durch die erweiterte Kürzung wird<br />

der gesamte Überschuss der Zielgesellschaft von der Gewerbesteuer<br />

freigestellt.<br />

Die Vermietung der Fondsimmobilie durch die Zielgesellschaft<br />

an die Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> ist eine Vermietung<br />

von Grundbesitz, die nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer<br />

befreit ist. Da die Lagerboxen in dem vermieteten<br />

Grundbesitz teilweise auch von privaten Endnutzern angemietet<br />

werden, ist eine Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung<br />

des Grundstückes an die Secur Lagerhaus Stralauer<br />

Allee <strong>GmbH</strong> nach § 9 Abs. 2 UStG ausgeschlossen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!