Schwerpunkt-Thema <strong>Bildung</strong> in Österreich Das „österreichische <strong>Bildung</strong>ssystem“ – ein ewiger Zankapfel hierzulande. Für ROTWEISSROT Zeit, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Robert Penz Seit einigen Jahren werden in Österreich auf politischer wie auch auf gesellschaftlicher Ebene hitzige Debatten über das <strong>Bildung</strong>ssystem des Landes geführt. Der jüngste OECD-Bericht „<strong>Bildung</strong> auf einen Blick“ stellt der heimischen Politik erneut schlechte Noten aus: Die <strong>Bildung</strong> habe in Österreich keine Priorität, vor allem im Hochschulsektor werde das Land weiter zurückfallen – so lauten die zentralen Schlussfolgerungen im Bericht. Zeit, einen ausführlichen Blick auf das angeblich so schlechte österreichische <strong>Bildung</strong>ssystem zu werfen. Mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September beginnt für österreichische Kinder die neun Schuljahre dauernde Schulpflicht. Diese wurde, wie jedes Kind bereits früh lernt, von Maria Theresia begründet: Im Jahr 1774 legte sie eine allgemeine sechsjährige Unterrichtspflicht fest, die auch die Verwendung einheitlicher Lehrbücher sowie die Lehreraus- und -fortbildung vorschrieb. Generell ist das <strong>Bildung</strong>ssystem in Österreich Bundessache: Schultypen und Lehrpläne sind bundesweit einheitlich. Für den schulischen Sektor ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verantwortlich, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat die Kompetenzen für die Steuerung des Universitäts- und Hochschulsystems. Einen besonderen Status haben die Privat<strong>schule</strong>n, die von anderen als den gesetz lichen Schulerhaltern errichtet und erhal ten werden. Sie können dennoch von der öffent lichen Hand subventioniert werden. Die vorschulische Erziehung als Ergänzung zur Familie Im Allgemeinen haben Kindergärten die Funktion, die Erziehung in der Familie zu ergänzen: Kindern sollen weitere Möglichkeiten der <strong>Bildung</strong> bzw. des Erwerbs sozialer, psychischer und kognitiver Kompeten- zen geboten werden. Auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf wird der außerfamiliären Erziehung immer mehr Bedeutung beigemessen. Kindergartenplätze werden in Österreich an Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren vergeben. Bei Einrichtungen für jüngere Kinder spricht man von Kinderkrippen. Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die das fünfte Lebensjahr vollendet haben, verpflichtend. Das Gesetz rief teilweise empörte Reaktionen hervor. Gemeindebund-Präsident Mödlhammer (die Gemeinden sind für die Umsetzung verantwortlich) „Wichtig ist die gemeinsame Schule für alle Kinder, weil wir viele Menschen mit anderen Muttersprachen haben.“ Niki Glattauer, Pädagoge & Autor stellte an die zuständige Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) die plakative Frage: „Was sollen wir tun, wenn die ausländischen Eltern ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken? Sollen wir die Kinder mit der Polizei abholen lassen?“ Neben öffentlichen gibt es auch Kindergärten, die von privaten Trägern bzw. Kirchen geführt werden bzw. Betriebs-, Waldorf- und Montessori-Kindergärten sowie sonder- oder heilpädagogische Kindergärten. Grundbildung & Kulturtechniken Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr besuchen Kinder die Volks<strong>schule</strong>, die vier Schulstufen umfasst. Die Lehrplanreform 2000 legte vier sogenannte Kulturtechniken fest, die in der Volks<strong>schule</strong> vermittelt werden sollen: Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Informationen. Vor allem in Wien, wo ein großer Teil der Kinder einen Migrationshintergrund hat, werden oft muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt. In manchen Bundesländern werden diese Kinder schon ein Jahr früher in die Schule eingeschrieben und können bei Bedarf noch einen günstigen Sprachkurs besuchen. Da der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf stetig steigt, gibt es auch immer mehr Integrationsklassen. Seit den 90er Jahren ist die schulische Integration als Parallelsystem zur Sonder<strong>schule</strong> in den Schulgesetzen verankert. Sonder<strong>schule</strong>n dienen zur Förderung von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderungsbedarf, was sowohl physische als auch psychische Handicaps einschließt. Die Feststellung des Bedarfs setzt eine diagnostische Analyse voraus. Erste Auswahl: Unterstufe Nach dem Abschluss der Volks<strong>schule</strong> können Schülerinnen und Schüler zwischen AHS-Unterstufe (Gymnasium) und Haupt<strong>schule</strong> wählen. Die Auswahl sollte gemäß dem bisherigen schulischen Erfolg und der Begabung erfolgen. Dementsprechend wird seit Jahrzehnten eine ideologische Debatte um die Einführung der Gesamt<strong>schule</strong> geführt. Allein in Wien gibt es Gesamt<strong>schule</strong>n, die im Rahmen eines Schulversuchs eingerichtet wurden. Ziel der Gesamt<strong>schule</strong> ist es, möglichst vielen Schülern einen höheren <strong>Bildung</strong>sabschluss zu ermöglichen. Dementsprechend finden sich vor allem bei den linken Parteien Befürworter dieses Schultyps. Kritiker wenden allerdings ein, dies gehe häufig mit einer Reduzierung des Niveaus einher. Als Kompromiss präsentierte die österreichische Regierung das Konzept der Neuen Mittel<strong>schule</strong>, das bereits seit dem Schuljahr 2008/2009 hauptsächlich an bisherigen Hauptschulstandorten umgesetzt wird. Bis 2015 sollen alle Haupt- 18 www.weltbund.at ROTWEISSROT
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