Historische Entwicklung
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- Markt Manching, westlich B 13!(K 57)<br />
- Stadt GeisenfeId, im unteren Ilmtal (K 58)<br />
Vorbehaltsgebiete für Sand (S)<br />
Landkreis Pfaffenhofen a. d. 11m<br />
- Stadt Pfaffenhofen a. d. 11m, südlich Zweckhof (S 50)<br />
5.2.2 Ein Abbau von Kies und Sand außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebieten soll nicht zu-<br />
gelassen werden<br />
in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, sofern Wasserflächen verbleiben oder der<br />
Eingriff in den Naturhaushalt durch entsprechende Maßnahmen nicht ausgeglichen wer<br />
den kann,<br />
- in besonders landschaftsbestimmenden Bodenerhebungen und Hanglagen,<br />
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen, sofern<br />
eine Rückführung für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich ist,<br />
- in Waldgebieten, sofern eine Wiederaufforstung bzw. Ersatzaufforstung nicht möglich ist,<br />
- im Auwald,<br />
- in den flußbegleitenden Grünzügen,<br />
- in Wasserschutzgebieten,<br />
- in Überschwemmungsgebieten.<br />
- im regionalen Teilraum Feilenmoos<br />
5.2.3 Auf eine Verringerung der jährlichen Abbaumengen von Kies im Naßabbau ist hinzuwirken.<br />
5.2.4 Zur Sicherung der Vorkommen an hochwertigen Kiesen und Sanden in der Region soll bei<br />
größeren Tiefbaumaßnahmen auf die Verwendung von Ersatzstoffen als Schüttmaterial hin<br />
gewirkt werden.<br />
BVII Erholung<br />
2 Festlegung der Erholungsgebiete<br />
In den Erholungsgebieten kommt der Erholungsfunktion grundsätzlich hohe Bedeutung vor<br />
anderen raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen zu.<br />
Folgende Erholungsgebiete werden ausgewiesen<br />
4a Westliches Donautal<br />
4b Östliches Donautal<br />
5 Feilenforst/Feilenmoos<br />
6 Hagenauer Forst und Haidforst<br />
7 Pfaffenhofen a. d. IIm/Scheyern<br />
BXI Wasserwirtschaft<br />
6 Einrichtungen und Maßnahmen<br />
6.5 Der Kiesabbau in Erholungsgebieten soll mit den Erholungsbedürfnissen abgestimmt wer<br />
den.<br />
S Abflußregelung<br />
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