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Historische Entwicklung

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5.2 Ausbau der Gewässer<br />

5.2.2 Beim Ausbau stehender Gewässer; insbesondere von Baggerseen und Fischteichen in der<br />

Oonauebene, sollen der Grundwasserschutz und die ökologische Belastbarkeit zum Schutz<br />

der Natur und des Landschaftsbildes beachtet werden.<br />

Tabelle 7: Flächenanteile der Vorgaben aus dem Regionalplan im Untersuchungsgebiet<br />

Vorgaben aus den Zielbereichen Natur und Land- ha % (des Unter-<br />

schaft sowie Land- und orstwirtschaft suchungsgebietes<br />

flußbegleitende Grünzüge 35338 23,8<br />

landschaftliche Vorbehaltsgebiete 36375 24,5<br />

Bannwälder (ausgewiesen) 1 029 0,7<br />

Bannwälder (in Planung) 9845 6,6<br />

Vorgaben aus dem Zielbereich gewerbliche<br />

Wirtschaft<br />

Vorranggebiete Kies/Sand 372 0,3<br />

Vorbehaltsgebiete Kies/Sand 214 0,1<br />

Der Planungsverband der Region Ingolstadt beschloß am 09.06.1995 die Ausweisung neuer Vor­<br />

rang- und Vorbehaltsgebiete für Sand- und Kiesabbau. In diesem Beschluß sind 142 ha Vorbehalts­<br />

gebiete und 141 ha Vorranggebiete im Untersuchungsgebiet enthalten.<br />

In Karte 8 sind die räumlichen Festsetzungen des Regionalplanes dargestellt. Flußbegleitende Grün­<br />

züge verlaufen entlang der Donau, Paar und 11m sowie entlang kleinerer Fließgewässer der Aindlin­<br />

ger Terrassentreppe. Als Grundlage zu ihrer Abgrenzung diente eine Darstellung des Regionalplanes<br />

Ingolstadt im Maßstab 1: 500.000, so daß diese Flächenkategorie nur schematisiert in die Dar­<br />

stellung übernommen werden konnte. Auch die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegen größten­<br />

teils in Flußtälern. Bei den aktuell ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Sand- und<br />

Kiesabbau wird deutlich, daß der überwiegende Teil dieser Flächen bereits abgebaut wurde oder<br />

einen gültige Abbaugenehmigung dafür vorliegt, so daß eine Neuausweisung der Gebiete zur Si­<br />

cherung der Rohstoffversorgung im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes erforderlich ist.<br />

Einer erster Schritt hierzu geschah durch den Beschluß des regionalen Planungsverbandes der<br />

Region Ingolstadt vom 9.6.1995 (auch diese neu ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

sind in der Karte enthalten).<br />

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