Historische Entwicklung
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5.2 Ausbau der Gewässer<br />
5.2.2 Beim Ausbau stehender Gewässer; insbesondere von Baggerseen und Fischteichen in der<br />
Oonauebene, sollen der Grundwasserschutz und die ökologische Belastbarkeit zum Schutz<br />
der Natur und des Landschaftsbildes beachtet werden.<br />
Tabelle 7: Flächenanteile der Vorgaben aus dem Regionalplan im Untersuchungsgebiet<br />
Vorgaben aus den Zielbereichen Natur und Land- ha % (des Unter-<br />
schaft sowie Land- und orstwirtschaft suchungsgebietes<br />
flußbegleitende Grünzüge 35338 23,8<br />
landschaftliche Vorbehaltsgebiete 36375 24,5<br />
Bannwälder (ausgewiesen) 1 029 0,7<br />
Bannwälder (in Planung) 9845 6,6<br />
Vorgaben aus dem Zielbereich gewerbliche<br />
Wirtschaft<br />
Vorranggebiete Kies/Sand 372 0,3<br />
Vorbehaltsgebiete Kies/Sand 214 0,1<br />
Der Planungsverband der Region Ingolstadt beschloß am 09.06.1995 die Ausweisung neuer Vor<br />
rang- und Vorbehaltsgebiete für Sand- und Kiesabbau. In diesem Beschluß sind 142 ha Vorbehalts<br />
gebiete und 141 ha Vorranggebiete im Untersuchungsgebiet enthalten.<br />
In Karte 8 sind die räumlichen Festsetzungen des Regionalplanes dargestellt. Flußbegleitende Grün<br />
züge verlaufen entlang der Donau, Paar und 11m sowie entlang kleinerer Fließgewässer der Aindlin<br />
ger Terrassentreppe. Als Grundlage zu ihrer Abgrenzung diente eine Darstellung des Regionalplanes<br />
Ingolstadt im Maßstab 1: 500.000, so daß diese Flächenkategorie nur schematisiert in die Dar<br />
stellung übernommen werden konnte. Auch die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegen größten<br />
teils in Flußtälern. Bei den aktuell ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Sand- und<br />
Kiesabbau wird deutlich, daß der überwiegende Teil dieser Flächen bereits abgebaut wurde oder<br />
einen gültige Abbaugenehmigung dafür vorliegt, so daß eine Neuausweisung der Gebiete zur Si<br />
cherung der Rohstoffversorgung im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes erforderlich ist.<br />
Einer erster Schritt hierzu geschah durch den Beschluß des regionalen Planungsverbandes der<br />
Region Ingolstadt vom 9.6.1995 (auch diese neu ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
sind in der Karte enthalten).<br />
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