Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer
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wirkung an der ärztlichen Standespolitik zu verzeichnen ist, weil der von<br />
der Politik verursachte notwendige Mehraufwand an Finanzen und Personal<br />
bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes kaum zeitliche Ressourcen<br />
lässt. Es geht nicht nur um eine quantitative, sondern auch um eine fachärztliche<br />
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bei weiterem harten Sparkurs.<br />
Wie im Schichtbetrieb noch eine vernünftige Weiterbildung der ärztlichen<br />
Kollegen stattfinden soll, bleibt fraglich.<br />
Die immer weiter wachsende Bürokratie und zu bewältigende Papierfluten<br />
lassen an der eigentlichen ärztlichen Aufgabe zweifeln. Auch die geplante<br />
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird mit Skepsis und Argwohn<br />
betrachtet. Diese Entwicklungen führen nicht zuletzt auch dazu,<br />
dass mancher Kollege schon eher in Rente geht, um den modernen „Segnungen“<br />
zu entkommen, obwohl er eigentlich noch einige Zeit seine Praxis<br />
behalten wollte.<br />
5<br />
Ausschüsse<br />
5.1<br />
Satzungen<br />
(Prof. Dr. Wolfgang Sauermann, Dresden, Vorsitzender)<br />
Der Ausschuss Satzungen wird mit der neuen Wahlperiode 2007/2011<br />
nicht neu berufen. Allen bisherigen Ausschussmitgliedern sei für ihre<br />
ehrenamtliche Tätigkeit für die sächsische Ärzteschaft herzlich gedankt!<br />
Berufsordnungen und Satzungen – geliebte oder ungeliebte – aber wichtige<br />
„Kinder“ eines freien Arztberufes – können die Möglichkeiten und<br />
Grenzen unserer Berufsausübung aufzeigen, soweit sie der Gesetzgeber<br />
als sächsische aufsichtsführende Behörde oder als Bundesgesetzgeber im<br />
Rahmen der Gesetze zulässt.<br />
Zur Gestaltung dieser Möglichkeiten hatte sich die Kammerversammlung<br />
und der Vorstand den in 16 Jahren gewachsenen Sachverstand der Ausschussmitglieder<br />
zur Seite geholt. Das letzte Jahr diente der Umstrukturierung<br />
der Tätigkeitsfelder. Nun haben wir ein novelliertes Heilberufekammergesetz<br />
in Sachsen.<br />
Wir Ärzte in Sachsen haben uns bei der Gestaltung unserer Berufsordnung<br />
auch zunehmend der gemeinsam diskutierten Musterberufsordnung der<br />
Bundesärztekammer angenähert. Der Ausschussvorsitzende und weitere<br />
juristische Kompetenz brachten und bringen weiter die sächsischen Interessen<br />
in die Vorschläge zur Musterberufsordnung und deren Auslegungsregeln<br />
in die ständige Konferenz „Zur Beratung der Berufsordnung für die<br />
deutschen Ärzte“ bei der Bundesärztekammer ein.<br />
Die Gestaltung der einzelnen Satzungen gelingt in den konkreten Tätigkeitsfeldern<br />
unter Hilfe der juristischen Kompetenz nun auch ohne weitere<br />
ärztliche „allround“ Spezialisten.<br />
Leider wird die ärztliche Tätigkeit aber auch durch die immer engeren<br />
staatlichen gesetzlichen Vorgaben in der eigenen Selbstbestimmung begrenzt.<br />
Für manche Entscheidungen findet ärztlicher Sachverstand aus den<br />
Kammern keine Akzeptanz mehr. Für jüngere Kollegen erscheint besonders<br />
ehrenamtliche Tätigkeit auf den „Restschollen“ nicht reizvoll.<br />
Es ist richtig und verständlich, dass sich das bisherige Tätigkeitsfeld der<br />
noch aktiven Ausschussmitglieder mit ihren Kompetenzen neu strukturiert.<br />
Hoffen wir, dass die geborenen „Kinder“ gut sein werden und erneuernden<br />
Ärztegenerationen beim Gestalten und Anwenden gut dienen<br />
mögen!<br />
10<br />
5.2<br />
Ambulante Versorgung<br />
(Dr. Bernhard Ackermann, Zwickau, Vorsitzender)<br />
Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren:<br />
1. Der Stand der ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte sowie die<br />
Honorarsituation nach Einführung des EMB 2000plus.<br />
2. Die Auswertung des am 1. April <strong>2006</strong> in Kraft getretenen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz<br />
(AVWG) und des am 1. April 2007<br />
in Kraft tretenden Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG).<br />
Zu 1. Zum aktuellen Stand der häuslichen Versorgung wird eine drohende<br />
Unterversorgung in Döbeln, Leipzig-Mockau, Rosswein, im Mittleren Erzgebirgskreis<br />
und im Niederschlesischen Oberlausitzkreis festgestellt. Eine<br />
augenärztliche Unterversorgung droht in Aue.<br />
Trotz Förderung des Weiterbildungsassistenten im Fall Allgemeinmedizin<br />
mit 600 Euro zusätzlich zu dem Betrag von 2.040 Euro, mit den Bedingungen<br />
der Weiterbildung in einer unterversorgten Region und der Verpflichtung<br />
des Weiterbildungsassistenten, noch mindestens drei Jahre nach Abschluss<br />
der Ausbildung in einer solchen Region zu verbleiben, hat sich die<br />
Situation noch nicht wesentlich verändert.<br />
Entlastungsmöglichkeit wird vom <strong>Sächsische</strong>n Staatsministerium für Soziales<br />
durch das Modell einer „Gemeindeschwester“ gesehen. Das uns aus<br />
der ehemaligen DDR bekannte Modell war ein Teil des staatlichen Gesundheitswesens<br />
und wurde vom Staat auch bezahlt. Die Aufgaben waren die<br />
gleichen wie die der heutigen Sozialstation, die flächendeckend in ganz<br />
Deutschland arbeiten. Das Projekt beginnt im Jahr 2007 in Modellregionen<br />
mit drohender ärztlicher Unterversorgung. Die Bezahlung der Gemeindeschwester<br />
soll über eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds<br />
zunächst erfolgen. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit einer direkten<br />
Einbindung dieser Schwester in die Hausarztpraxis. Nur unter diesen Bedingungen<br />
kann das Projekt befürwortet werden. Die Spitzenverbände der<br />
Freien Wohlfahrtspflege haben das Modell scharf kritisiert. Die Krankenkassen<br />
tragen das Projekt nur mit, sofern keine Leistungsausweitungen damit<br />
verbunden sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schließt eine<br />
Honorierung ihrerseits aus.<br />
Zur Einschätzung der Verdienstsituation der niedergelassenen Ärzte in den<br />
neuen Ländern wird aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit dargelegt,<br />
dass sich die Vergütungssituation der Ärzte in den neuen Bundesländern<br />
in den vergangenen Jahren verbessert und zu einer Annäherung<br />
an die Vergütung in den alten Ländern geführt habe. Bei der Beurteilung<br />
der verbleibenden Unterschiede im Ost-West-Vergleich müsse beachtet<br />
werden, dass es auch deutliche regionale Unterschiede innerhalb der alten<br />
und neuen Länder gibt. Die Vergütungsunterschiede bei den Arzteinkommen<br />
dürfen auch nicht unabhängig von den generellen Einkommensunterschieden<br />
im Ost-West-Vergleich betrachtet werden. So sei die Gesamtvergütung<br />
um ca. 20 Prozent deutlich angestiegen, die Anzahl der<br />
Versicherten dagegen um 6,6 Prozent gesunken. Das Arztdurchschnittseinkommen<br />
gegenüber dem in den alten Ländern liege derzeit bei 92,1<br />
Prozent. Vergleicht man das durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen<br />
(Grundlohn) der neuen Länder mit dem in den alten Ländern, so liege dieses<br />
bei 77,9 Prozent. Daraus schlussfolgert das Ministerium, dass die Einkommenssituation<br />
der Ärzte-Ost zu Ärzte-West deutlich besser geworden<br />
sei. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen führte dagegen aus, dass die<br />
angebliche deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der niedergelassenen<br />
Ärzte in den neuen Bundesländern mit veralteten Daten und<br />
ohne Kenntnis aktuell laufender Vorgänge festgestellt wurde. Es entstehe<br />
der Eindruck, dass sich die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Ländern<br />
merklich verbessert haben soll. Darüber hinaus ist nicht berücksich-