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Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer

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wirkung an der ärztlichen Standespolitik zu verzeichnen ist, weil der von<br />

der Politik verursachte notwendige Mehraufwand an Finanzen und Personal<br />

bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes kaum zeitliche Ressourcen<br />

lässt. Es geht nicht nur um eine quantitative, sondern auch um eine fachärztliche<br />

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bei weiterem harten Sparkurs.<br />

Wie im Schichtbetrieb noch eine vernünftige Weiterbildung der ärztlichen<br />

Kollegen stattfinden soll, bleibt fraglich.<br />

Die immer weiter wachsende Bürokratie und zu bewältigende Papierfluten<br />

lassen an der eigentlichen ärztlichen Aufgabe zweifeln. Auch die geplante<br />

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird mit Skepsis und Argwohn<br />

betrachtet. Diese Entwicklungen führen nicht zuletzt auch dazu,<br />

dass mancher Kollege schon eher in Rente geht, um den modernen „Segnungen“<br />

zu entkommen, obwohl er eigentlich noch einige Zeit seine Praxis<br />

behalten wollte.<br />

5<br />

Ausschüsse<br />

5.1<br />

Satzungen<br />

(Prof. Dr. Wolfgang Sauermann, Dresden, Vorsitzender)<br />

Der Ausschuss Satzungen wird mit der neuen Wahlperiode 2007/2011<br />

nicht neu berufen. Allen bisherigen Ausschussmitgliedern sei für ihre<br />

ehrenamtliche Tätigkeit für die sächsische Ärzteschaft herzlich gedankt!<br />

Berufsordnungen und Satzungen – geliebte oder ungeliebte – aber wichtige<br />

„Kinder“ eines freien Arztberufes – können die Möglichkeiten und<br />

Grenzen unserer Berufsausübung aufzeigen, soweit sie der Gesetzgeber<br />

als sächsische aufsichtsführende Behörde oder als Bundesgesetzgeber im<br />

Rahmen der Gesetze zulässt.<br />

Zur Gestaltung dieser Möglichkeiten hatte sich die Kammerversammlung<br />

und der Vorstand den in 16 Jahren gewachsenen Sachverstand der Ausschussmitglieder<br />

zur Seite geholt. Das letzte Jahr diente der Umstrukturierung<br />

der Tätigkeitsfelder. Nun haben wir ein novelliertes Heilberufekammergesetz<br />

in Sachsen.<br />

Wir Ärzte in Sachsen haben uns bei der Gestaltung unserer Berufsordnung<br />

auch zunehmend der gemeinsam diskutierten Musterberufsordnung der<br />

Bundesärztekammer angenähert. Der Ausschussvorsitzende und weitere<br />

juristische Kompetenz brachten und bringen weiter die sächsischen Interessen<br />

in die Vorschläge zur Musterberufsordnung und deren Auslegungsregeln<br />

in die ständige Konferenz „Zur Beratung der Berufsordnung für die<br />

deutschen Ärzte“ bei der Bundesärztekammer ein.<br />

Die Gestaltung der einzelnen Satzungen gelingt in den konkreten Tätigkeitsfeldern<br />

unter Hilfe der juristischen Kompetenz nun auch ohne weitere<br />

ärztliche „allround“ Spezialisten.<br />

Leider wird die ärztliche Tätigkeit aber auch durch die immer engeren<br />

staatlichen gesetzlichen Vorgaben in der eigenen Selbstbestimmung begrenzt.<br />

Für manche Entscheidungen findet ärztlicher Sachverstand aus den<br />

Kammern keine Akzeptanz mehr. Für jüngere Kollegen erscheint besonders<br />

ehrenamtliche Tätigkeit auf den „Restschollen“ nicht reizvoll.<br />

Es ist richtig und verständlich, dass sich das bisherige Tätigkeitsfeld der<br />

noch aktiven Ausschussmitglieder mit ihren Kompetenzen neu strukturiert.<br />

Hoffen wir, dass die geborenen „Kinder“ gut sein werden und erneuernden<br />

Ärztegenerationen beim Gestalten und Anwenden gut dienen<br />

mögen!<br />

10<br />

5.2<br />

Ambulante Versorgung<br />

(Dr. Bernhard Ackermann, Zwickau, Vorsitzender)<br />

Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren:<br />

1. Der Stand der ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte sowie die<br />

Honorarsituation nach Einführung des EMB 2000plus.<br />

2. Die Auswertung des am 1. April <strong>2006</strong> in Kraft getretenen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz<br />

(AVWG) und des am 1. April 2007<br />

in Kraft tretenden Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG).<br />

Zu 1. Zum aktuellen Stand der häuslichen Versorgung wird eine drohende<br />

Unterversorgung in Döbeln, Leipzig-Mockau, Rosswein, im Mittleren Erzgebirgskreis<br />

und im Niederschlesischen Oberlausitzkreis festgestellt. Eine<br />

augenärztliche Unterversorgung droht in Aue.<br />

Trotz Förderung des Weiterbildungsassistenten im Fall Allgemeinmedizin<br />

mit 600 Euro zusätzlich zu dem Betrag von 2.040 Euro, mit den Bedingungen<br />

der Weiterbildung in einer unterversorgten Region und der Verpflichtung<br />

des Weiterbildungsassistenten, noch mindestens drei Jahre nach Abschluss<br />

der Ausbildung in einer solchen Region zu verbleiben, hat sich die<br />

Situation noch nicht wesentlich verändert.<br />

Entlastungsmöglichkeit wird vom <strong>Sächsische</strong>n Staatsministerium für Soziales<br />

durch das Modell einer „Gemeindeschwester“ gesehen. Das uns aus<br />

der ehemaligen DDR bekannte Modell war ein Teil des staatlichen Gesundheitswesens<br />

und wurde vom Staat auch bezahlt. Die Aufgaben waren die<br />

gleichen wie die der heutigen Sozialstation, die flächendeckend in ganz<br />

Deutschland arbeiten. Das Projekt beginnt im Jahr 2007 in Modellregionen<br />

mit drohender ärztlicher Unterversorgung. Die Bezahlung der Gemeindeschwester<br />

soll über eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds<br />

zunächst erfolgen. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit einer direkten<br />

Einbindung dieser Schwester in die Hausarztpraxis. Nur unter diesen Bedingungen<br />

kann das Projekt befürwortet werden. Die Spitzenverbände der<br />

Freien Wohlfahrtspflege haben das Modell scharf kritisiert. Die Krankenkassen<br />

tragen das Projekt nur mit, sofern keine Leistungsausweitungen damit<br />

verbunden sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schließt eine<br />

Honorierung ihrerseits aus.<br />

Zur Einschätzung der Verdienstsituation der niedergelassenen Ärzte in den<br />

neuen Ländern wird aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit dargelegt,<br />

dass sich die Vergütungssituation der Ärzte in den neuen Bundesländern<br />

in den vergangenen Jahren verbessert und zu einer Annäherung<br />

an die Vergütung in den alten Ländern geführt habe. Bei der Beurteilung<br />

der verbleibenden Unterschiede im Ost-West-Vergleich müsse beachtet<br />

werden, dass es auch deutliche regionale Unterschiede innerhalb der alten<br />

und neuen Länder gibt. Die Vergütungsunterschiede bei den Arzteinkommen<br />

dürfen auch nicht unabhängig von den generellen Einkommensunterschieden<br />

im Ost-West-Vergleich betrachtet werden. So sei die Gesamtvergütung<br />

um ca. 20 Prozent deutlich angestiegen, die Anzahl der<br />

Versicherten dagegen um 6,6 Prozent gesunken. Das Arztdurchschnittseinkommen<br />

gegenüber dem in den alten Ländern liege derzeit bei 92,1<br />

Prozent. Vergleicht man das durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen<br />

(Grundlohn) der neuen Länder mit dem in den alten Ländern, so liege dieses<br />

bei 77,9 Prozent. Daraus schlussfolgert das Ministerium, dass die Einkommenssituation<br />

der Ärzte-Ost zu Ärzte-West deutlich besser geworden<br />

sei. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen führte dagegen aus, dass die<br />

angebliche deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der niedergelassenen<br />

Ärzte in den neuen Bundesländern mit veralteten Daten und<br />

ohne Kenntnis aktuell laufender Vorgänge festgestellt wurde. Es entstehe<br />

der Eindruck, dass sich die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Ländern<br />

merklich verbessert haben soll. Darüber hinaus ist nicht berücksich-

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