Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer
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Grafik 1: Zahl der Organspender* pro eine Mio. Einwohner 2005<br />
36<br />
Bundesdurchschnitt 14,8<br />
Grafik 2: Zahl der Organspender* pro eine Mio. Einwohner <strong>2006</strong><br />
Bundesdurchschnitt 15,3<br />
* ohne Lebendspende<br />
12,9<br />
18,1<br />
13,2<br />
13,8<br />
Region Mitte: Rheinland-Pfalz, Saaland<br />
Region Nord: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein<br />
Region Nord-Ost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern<br />
Region Ost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen<br />
Quelle: DSO 26.01.2007 (vorläufige Zahlen)<br />
Tabelle 6:<br />
Aufwandsentschädigung: Zur Zeit gelten für den Aufwand im Rahmen<br />
der Meldung eines potentiellen Organspenders bzw. der durchgeführten<br />
Organentnahme gemäß der Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
und den Spitzenverbänden der Krankenkassen Pauschalen<br />
für folgende Module:<br />
Modul 1 Einorgan/Nierenentnahme € 2.090,–<br />
Modul 2 Mehrorganentnahme € 3.370,–<br />
Modul 3 Abbruch bei Ablehnung € 200,–<br />
Modul 4 Abbruch bei ITS bei Zustimmung € 1.270,–<br />
Modul 5 Abbruch im OP € 2.090,–<br />
6.9<br />
Kommission Lebendspende gemäß § 8 Abs. 3 TPG<br />
(Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig, Vorsitzender)<br />
§ 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) regelt die Zulässigkeit der Entnahme<br />
von Organen bei lebenden Organspendern. § 8 Abs. 3 S. 2 TPG fordert<br />
als zwingende Voraussetzung für die Organspende bei Lebenden, dass die<br />
nach dem Landesrecht zuständige Kommission vor der Organspende gutachtlich<br />
dazu Stellung nimmt, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte<br />
dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig<br />
10,9<br />
12,0<br />
15,4<br />
13,1<br />
16,1<br />
16,7<br />
19,2<br />
14,7<br />
23,1<br />
21,0<br />
erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handelstreibens nach<br />
§ 17 TPG ist.<br />
Im siebten Jahr des Bestehens der Kommission ist der Arbeitsanfall im Verhältnis<br />
zum Vorjahr wieder deutlich angestiegen und erreicht mit 18 Anhörungen<br />
nahezu den bisherigen Höchststand von 19 Anhörungen im<br />
Jahre 2004. Insgesamt hat die Kommission in unterschiedlicher Besetzung<br />
elf Anhörungstermine wahrgenommen und dabei 18 Spender und Empfänger<br />
für Nierenspenden gehört. Im Gegensatz zu fast allen Vorjahren fielen<br />
Leberspenden nicht an. Bei den Spendern handelte es sich weithin um<br />
enge Familienangehörige, dreimal um einen Elternteil für ihr Kind, achtmal<br />
um Ehepaare und zweimal um Geschwister. Hinzu kommen zwei Personen,<br />
die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig<br />
nahe stehen.<br />
Wie in den vorangegangenen Jahren wurden auch die Vertreter der Mitglieder<br />
der Kommission in die Kommissionsarbeit einbezogen. Damit hat<br />
sich die Praxis erhalten, der zu Folge die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />
nunmehr drei Lebendspendekommissionen vorhält, was der Entwicklung<br />
in den übrigen Bundesländern entspricht. Die Kommissionsmitglieder werden<br />
dabei je nach Termin auch untereinander ausgetauscht. Diese Praxis<br />
fand Eingang in § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Kommission Lebendspende<br />
der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong>.<br />
Einige weitere interessante statistische Fakten seien mitgeteilt. Bei dem<br />
Geschlechterverhältnis hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung verfestigt.<br />
Während es bisher bei den Empfängern in der Regel deutlich weniger<br />
Frauen gab, hat sich im Berichtsjahr das Verhältnis umgekehrt. Zwölf weiblichen<br />
Empfängern stehen nur sechs männliche gegenüber. Auch bei den<br />
Spendern überwiegen die Frauen nicht mehr so deutlich, wie das bis 2004<br />
der Fall war. Zehn weiblichen Spendern stehen acht männliche Spender<br />
gegenüber.<br />
Bei der Verteilung der gestellten Anträge zeigte sich erstmals ein deutliches<br />
Überwiegen der Anträge aus Dresden. Zwölf Anträge wurden von dem<br />
Transplantationszentrum der Universitätsklinik Dresden gestellt, nur sechs<br />
kamen aus Leipzig.<br />
Im Berichtsjahr wurden wiederum zwei außerordentliche Sitzungen der<br />
Lebendspendekommission durchgeführt. An ihnen nahmen die Mitglieder<br />
und deren Stellvertreter sowie Vertreter der Transplantationszentren und<br />
des <strong>Sächsische</strong>n Staatsministeriums für Soziales teil. In diesen Sitzungen<br />
wurden grundsätzliche Probleme besprochen, um eine einheitliche Vorgehensweise<br />
der unterschiedlich besetzten Kommissionen zu gewährleisten.<br />
6.10<br />
Fachkommission Brustkrebs<br />
(Prof. Dr. Hildebrand Kunath, Dresden, Vorsitzender,<br />
Dipl.-Med. Annette Kaiser, Ärztlicher Geschäftsbereich)<br />
Die Fachkommission Brustkrebs der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> hat<br />
18 Mitglieder. Neben Frauenärzten aus Klinik und Praxis sind Radiologen,<br />
ein Pathologe, das Fachgebiet Humangenetik und das der Plastischen und<br />
Ästhetischen Chirurgie, der Berufsverband der Allgemeinärzte Sachsens,<br />
die <strong>Sächsische</strong> Krebsgesellschaft, eine Krankenkasse und die KV Sachsen<br />
vertreten. Sprecher der Fachkommission ist Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath,<br />
Direktor des Institutes für Medizinische Informatik und Biometrie der<br />
Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> traf sich die Fachkommission Brustkrebs zu einer Sitzung.<br />
Die Staatsministerin Frau Helma Orosz war an die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />
mit der Bitte um Unterstützung des <strong>Sächsische</strong>n Staatsministeriums<br />
für Soziales (SMS) bei der Entwicklung und Umsetzung ausgewählter<br />
Gesundheitsziele herangetreten. Das Konzept zur Entwicklung und Um-