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Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer

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Grafik 1: Zahl der Organspender* pro eine Mio. Einwohner 2005<br />

36<br />

Bundesdurchschnitt 14,8<br />

Grafik 2: Zahl der Organspender* pro eine Mio. Einwohner <strong>2006</strong><br />

Bundesdurchschnitt 15,3<br />

* ohne Lebendspende<br />

12,9<br />

18,1<br />

13,2<br />

13,8<br />

Region Mitte: Rheinland-Pfalz, Saaland<br />

Region Nord: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein<br />

Region Nord-Ost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern<br />

Region Ost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen<br />

Quelle: DSO 26.01.2007 (vorläufige Zahlen)<br />

Tabelle 6:<br />

Aufwandsentschädigung: Zur Zeit gelten für den Aufwand im Rahmen<br />

der Meldung eines potentiellen Organspenders bzw. der durchgeführten<br />

Organentnahme gemäß der Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

und den Spitzenverbänden der Krankenkassen Pauschalen<br />

für folgende Module:<br />

Modul 1 Einorgan/Nierenentnahme € 2.090,–<br />

Modul 2 Mehrorganentnahme € 3.370,–<br />

Modul 3 Abbruch bei Ablehnung € 200,–<br />

Modul 4 Abbruch bei ITS bei Zustimmung € 1.270,–<br />

Modul 5 Abbruch im OP € 2.090,–<br />

6.9<br />

Kommission Lebendspende gemäß § 8 Abs. 3 TPG<br />

(Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig, Vorsitzender)<br />

§ 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) regelt die Zulässigkeit der Entnahme<br />

von Organen bei lebenden Organspendern. § 8 Abs. 3 S. 2 TPG fordert<br />

als zwingende Voraussetzung für die Organspende bei Lebenden, dass die<br />

nach dem Landesrecht zuständige Kommission vor der Organspende gutachtlich<br />

dazu Stellung nimmt, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte<br />

dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig<br />

10,9<br />

12,0<br />

15,4<br />

13,1<br />

16,1<br />

16,7<br />

19,2<br />

14,7<br />

23,1<br />

21,0<br />

erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handelstreibens nach<br />

§ 17 TPG ist.<br />

Im siebten Jahr des Bestehens der Kommission ist der Arbeitsanfall im Verhältnis<br />

zum Vorjahr wieder deutlich angestiegen und erreicht mit 18 Anhörungen<br />

nahezu den bisherigen Höchststand von 19 Anhörungen im<br />

Jahre 2004. Insgesamt hat die Kommission in unterschiedlicher Besetzung<br />

elf Anhörungstermine wahrgenommen und dabei 18 Spender und Empfänger<br />

für Nierenspenden gehört. Im Gegensatz zu fast allen Vorjahren fielen<br />

Leberspenden nicht an. Bei den Spendern handelte es sich weithin um<br />

enge Familienangehörige, dreimal um einen Elternteil für ihr Kind, achtmal<br />

um Ehepaare und zweimal um Geschwister. Hinzu kommen zwei Personen,<br />

die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig<br />

nahe stehen.<br />

Wie in den vorangegangenen Jahren wurden auch die Vertreter der Mitglieder<br />

der Kommission in die Kommissionsarbeit einbezogen. Damit hat<br />

sich die Praxis erhalten, der zu Folge die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

nunmehr drei Lebendspendekommissionen vorhält, was der Entwicklung<br />

in den übrigen Bundesländern entspricht. Die Kommissionsmitglieder werden<br />

dabei je nach Termin auch untereinander ausgetauscht. Diese Praxis<br />

fand Eingang in § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Kommission Lebendspende<br />

der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong>.<br />

Einige weitere interessante statistische Fakten seien mitgeteilt. Bei dem<br />

Geschlechterverhältnis hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung verfestigt.<br />

Während es bisher bei den Empfängern in der Regel deutlich weniger<br />

Frauen gab, hat sich im Berichtsjahr das Verhältnis umgekehrt. Zwölf weiblichen<br />

Empfängern stehen nur sechs männliche gegenüber. Auch bei den<br />

Spendern überwiegen die Frauen nicht mehr so deutlich, wie das bis 2004<br />

der Fall war. Zehn weiblichen Spendern stehen acht männliche Spender<br />

gegenüber.<br />

Bei der Verteilung der gestellten Anträge zeigte sich erstmals ein deutliches<br />

Überwiegen der Anträge aus Dresden. Zwölf Anträge wurden von dem<br />

Transplantationszentrum der Universitätsklinik Dresden gestellt, nur sechs<br />

kamen aus Leipzig.<br />

Im Berichtsjahr wurden wiederum zwei außerordentliche Sitzungen der<br />

Lebendspendekommission durchgeführt. An ihnen nahmen die Mitglieder<br />

und deren Stellvertreter sowie Vertreter der Transplantationszentren und<br />

des <strong>Sächsische</strong>n Staatsministeriums für Soziales teil. In diesen Sitzungen<br />

wurden grundsätzliche Probleme besprochen, um eine einheitliche Vorgehensweise<br />

der unterschiedlich besetzten Kommissionen zu gewährleisten.<br />

6.10<br />

Fachkommission Brustkrebs<br />

(Prof. Dr. Hildebrand Kunath, Dresden, Vorsitzender,<br />

Dipl.-Med. Annette Kaiser, Ärztlicher Geschäftsbereich)<br />

Die Fachkommission Brustkrebs der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> hat<br />

18 Mitglieder. Neben Frauenärzten aus Klinik und Praxis sind Radiologen,<br />

ein Pathologe, das Fachgebiet Humangenetik und das der Plastischen und<br />

Ästhetischen Chirurgie, der Berufsverband der Allgemeinärzte Sachsens,<br />

die <strong>Sächsische</strong> Krebsgesellschaft, eine Krankenkasse und die KV Sachsen<br />

vertreten. Sprecher der Fachkommission ist Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath,<br />

Direktor des Institutes für Medizinische Informatik und Biometrie der<br />

Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> traf sich die Fachkommission Brustkrebs zu einer Sitzung.<br />

Die Staatsministerin Frau Helma Orosz war an die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

mit der Bitte um Unterstützung des <strong>Sächsische</strong>n Staatsministeriums<br />

für Soziales (SMS) bei der Entwicklung und Umsetzung ausgewählter<br />

Gesundheitsziele herangetreten. Das Konzept zur Entwicklung und Um-

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