Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer
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Das Referat Weiterbildung / Prüfungswesen fungiert als Ansprechpartner<br />
und berät Weiterbildungsassistenten während der Weiterbildungszeit, bereitet<br />
die Zulassung zu den Prüfungen und die Prüfungen organisatorisch<br />
vor. Die Novellierung der Weiterbildungsordnung und das Inkrafttreten<br />
zum 1. Januar <strong>2006</strong> bedeuten, dass sowohl nach dieser neuen Weiterbildungsordnung<br />
(WBO<strong>2006</strong>) und nach der vorher gültigen Weiterbildungsordnung<br />
(WBO1994) die Zulassung zu den Prüfungen und die Erteilung<br />
der Weiterbildungsbefugnisse sowie die Zulassung der Weiterbildungsstätten<br />
erfolgte. Nach der neuen Weiterbildungsordnung (WBO<strong>2006</strong>) müssen<br />
nunmehr für den Erwerb aller Gebiets-, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen<br />
und Zusatzweiterbildungen Prüfungen abgelegt werden.<br />
Im Zeitraum vom 01.01.<strong>2006</strong> bis 31.12.<strong>2006</strong> konnten somit insgesamt<br />
721 Anerkennungen für Gebiete, Schwerpunkte und fakultative Weiterbildungen<br />
erteilt werden. 17 Prüfungen wurden nicht bestanden. Darüber<br />
hinaus wurden insgesamt 466 Anerkennungen für den Erwerb von Zusatzbezeichnungen<br />
ausgesprochen. Die Weiterbildung zum Facharzt und in<br />
den Schwerpunkten sowie in der Regel auch in den Zusatz-Weiterbildungen<br />
muss bei einem von der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> Weiterbildungsbefugten<br />
in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen. Im<br />
Berichtszeitraum wurden insgesamt 356 Befugnisse für Gebiets-, Facharztund<br />
Schwerpunktkompetenzen und 52 Weiterbildungsbefugnisse für Zusatz-Weiterbildungen<br />
erteilt sowie 20 Weiterbildungsstätten zugelassen.<br />
Detaillierte Informationen hierzu und eine Übersicht über genehmigte<br />
Fachkundenachweise Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und<br />
nach der Strahlenschutzverordnung sind dem im Anhang enthaltenen Abschnitt<br />
Weiterbildung und Prüfungswesen zu entnehmen.<br />
Die Aufgabengebiete des Referats Fortbildung lagen in der Organisation<br />
und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte,<br />
der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, der Erteilung von<br />
individuellen Fortbildungszertifikaten für Kammermitglieder, der Betreuung<br />
und Begleitung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen externer<br />
Veranstalter in den Räumen der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> und<br />
die inhaltliche Gestaltung der Fortbildungsseiten als monatliche Beilage im<br />
Kammerblatt „Ärzteblatt Sachsen“.<br />
Einen Überblick über das Spektrum und die Anzahl der durchgeführten<br />
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gibt der entsprechende Abschnitt<br />
im Anhang.<br />
Für die Evaluation der von der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> angebotenen<br />
Fort- und Weiterbildungskurse wurde ein einheitlicher Evaluationsbogen<br />
entwickelt, der ab dem III. Quartal <strong>2006</strong> zum Einsatz kam. Die Auswertung<br />
der Fragebögen erfolgt mittels eines hierfür entwickelten elektronischen<br />
Evaluationssystems. Mit dem Evaluationsbogen wird durch die Befragung<br />
der Teilnehmer unter anderem die Themen- und Referentenauswahl, das<br />
methodisch-didaktische Vorgehen der Referenten, die Präsentation, die<br />
Qualität der ausgegebenen Unterlagen sowie die der organisatorischen<br />
Vorbereitung (zum Beispiel Anmeldemodalitäten) und Begleitung systematisch<br />
und kontinuierlich erfasst. Die Evaluationen der Veranstaltungen ergaben<br />
eine hohe Akzeptanz des Angebots.<br />
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gehört zu den Regelaufgaben<br />
der <strong>Sächsische</strong>n Landsärztekammer. Auf Grundlage der von der<br />
Kammerversammlung verabschiedeten Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat<br />
erfolgt die Kategorisierung und Bewertung beantragter<br />
Fortbildungsveranstaltungen. Auch im Jahre <strong>2006</strong> wurde ein Anstieg der<br />
Anzahl der beantragten Fortbildungsveranstaltungen verzeichnet. So konnten<br />
<strong>2006</strong> circa 11.700 Fortbildungen durch die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />
anerkannt werden, dies bedeutete eine nochmalige Zunahme um<br />
circa 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (siehe Abbildung). Durch das<br />
eigens für das Zertifizierungsverfahren entwickelte EDV-System ist eine<br />
zeitnahe Zertifizierung der Veranstaltungen möglich.<br />
Mit der Einführung der Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte und<br />
Fachärzte im Krankenhaus liegt die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung<br />
des Fortbildungsnachweises in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung.<br />
Für eine weitere Vereinfachung der umfangreichen organisatorischen<br />
Abläufe wurden seit Anfang <strong>2006</strong> Fortbildungspunkte auf dem<br />
persönlichen Fortbildungspunktekonto, das für jeden sächsischen Arzt eingerichtet<br />
wurde, registriert. Die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> hat deshalb<br />
bereits im Januar <strong>2006</strong> für jedes ihrer Mitglieder einen persönlichen<br />
Fortbildungsausweis und Klebeetiketten mit Barcodes sowie eine Benutzerkennung<br />
für das Online-Fortbildungspunktekonto bereitgestellt. Das<br />
Fortbildungspunktekonto erleichtert nicht nur die kontinuierliche und zeitnahe<br />
Erfassung der erworbenen Fortbildungspunkte, es bietet den Vorteil,<br />
dass jeder sächsische Arzt jederzeit von seinem PC über einen technisch<br />
gesicherten Zugang einen Überblick über die von ihm seit Anfang <strong>2006</strong><br />
besuchten und erfassten Fortbildungen erhalten und den Stand seines<br />
Fortbildungspunktekontos mit Beginn des Jahres <strong>2006</strong> erfahren kann. Dieser<br />
Service des Online-Zugangs zu dem individuellen Fortbildungspunktekonto<br />
ist für alle sächsischen Ärzte eingerichtet, die mit ihrer schriftlichen<br />
Einwilligungserklärung ihr Einverständnis hierfür erteilt haben.<br />
Die Einrichtung einer Ethikkommission an der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong><br />
ist durch das Heilberufekammergesetz geregelt. Die Ethikkommission<br />
übernimmt die Beratung der Mitglieder der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong><br />
und anderer Stellen in berufsethischen Fragestellungen und nimmt bundesrechtlich<br />
vorgesehene Aufgaben für Ethikkommissionen wahr. Die Tätigkeit<br />
der Ethikkommission ist durch die von der Kammerversammlung (Stand vom<br />
26.11.2005) beschlossene Geschäftsordnung der Ethikkommission bei der<br />
<strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> festgelegt. Das Referat Ethikkommission<br />
gewährleistet die administrative Begleitung der Tätigkeit der Ethikkommission.<br />
Darüber hinaus erfolgt durch das Referat die Betreuung der Lebendspendekommission.<br />
Bei der Anzahl der zu begutachtenden Studien ist ein<br />
Anstieg um 5 Prozent, bei den nachträglichen Änderungen des Prüfplans<br />
(Amendements) um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.<br />
Hauptarbeitsschwerpunkt in der Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
ist die organisatorische und fachliche Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
in der stationären Versorgung sowie die Organisation<br />
des strukturierten Dialogs mit auffälligen Krankenhäusern. Von der Projektgeschäftsstelle<br />
wurden insgesamt 391 allgemein-, unfall- und kinderchirurgische<br />
Abteilungen, gefäßchirurgische, geburtshilfliche, neonatologische,<br />
gynäkologisch-operative, orthopädische, kardiologische, internistische und<br />
geriatrische Abteilungen resp. Kliniken hinsichtlich Qualitätssicherung<br />
betreut. Wie schon 2005 waren auch <strong>2006</strong> bei zahlreichen operativen Leistungen<br />
der Krankenhäuser weitere Daten ergänzend für die externe Qualitätssicherung<br />
zu erfassen und an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
zu übermitteln.<br />
Die Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />
und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß<br />
§§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes zum 5.11.2005 bedeutet, dass<br />
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