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Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer

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Das Referat Weiterbildung / Prüfungswesen fungiert als Ansprechpartner<br />

und berät Weiterbildungsassistenten während der Weiterbildungszeit, bereitet<br />

die Zulassung zu den Prüfungen und die Prüfungen organisatorisch<br />

vor. Die Novellierung der Weiterbildungsordnung und das Inkrafttreten<br />

zum 1. Januar <strong>2006</strong> bedeuten, dass sowohl nach dieser neuen Weiterbildungsordnung<br />

(WBO<strong>2006</strong>) und nach der vorher gültigen Weiterbildungsordnung<br />

(WBO1994) die Zulassung zu den Prüfungen und die Erteilung<br />

der Weiterbildungsbefugnisse sowie die Zulassung der Weiterbildungsstätten<br />

erfolgte. Nach der neuen Weiterbildungsordnung (WBO<strong>2006</strong>) müssen<br />

nunmehr für den Erwerb aller Gebiets-, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen<br />

und Zusatzweiterbildungen Prüfungen abgelegt werden.<br />

Im Zeitraum vom 01.01.<strong>2006</strong> bis 31.12.<strong>2006</strong> konnten somit insgesamt<br />

721 Anerkennungen für Gebiete, Schwerpunkte und fakultative Weiterbildungen<br />

erteilt werden. 17 Prüfungen wurden nicht bestanden. Darüber<br />

hinaus wurden insgesamt 466 Anerkennungen für den Erwerb von Zusatzbezeichnungen<br />

ausgesprochen. Die Weiterbildung zum Facharzt und in<br />

den Schwerpunkten sowie in der Regel auch in den Zusatz-Weiterbildungen<br />

muss bei einem von der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> Weiterbildungsbefugten<br />

in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen. Im<br />

Berichtszeitraum wurden insgesamt 356 Befugnisse für Gebiets-, Facharztund<br />

Schwerpunktkompetenzen und 52 Weiterbildungsbefugnisse für Zusatz-Weiterbildungen<br />

erteilt sowie 20 Weiterbildungsstätten zugelassen.<br />

Detaillierte Informationen hierzu und eine Übersicht über genehmigte<br />

Fachkundenachweise Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und<br />

nach der Strahlenschutzverordnung sind dem im Anhang enthaltenen Abschnitt<br />

Weiterbildung und Prüfungswesen zu entnehmen.<br />

Die Aufgabengebiete des Referats Fortbildung lagen in der Organisation<br />

und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte,<br />

der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, der Erteilung von<br />

individuellen Fortbildungszertifikaten für Kammermitglieder, der Betreuung<br />

und Begleitung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen externer<br />

Veranstalter in den Räumen der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> und<br />

die inhaltliche Gestaltung der Fortbildungsseiten als monatliche Beilage im<br />

Kammerblatt „Ärzteblatt Sachsen“.<br />

Einen Überblick über das Spektrum und die Anzahl der durchgeführten<br />

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gibt der entsprechende Abschnitt<br />

im Anhang.<br />

Für die Evaluation der von der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> angebotenen<br />

Fort- und Weiterbildungskurse wurde ein einheitlicher Evaluationsbogen<br />

entwickelt, der ab dem III. Quartal <strong>2006</strong> zum Einsatz kam. Die Auswertung<br />

der Fragebögen erfolgt mittels eines hierfür entwickelten elektronischen<br />

Evaluationssystems. Mit dem Evaluationsbogen wird durch die Befragung<br />

der Teilnehmer unter anderem die Themen- und Referentenauswahl, das<br />

methodisch-didaktische Vorgehen der Referenten, die Präsentation, die<br />

Qualität der ausgegebenen Unterlagen sowie die der organisatorischen<br />

Vorbereitung (zum Beispiel Anmeldemodalitäten) und Begleitung systematisch<br />

und kontinuierlich erfasst. Die Evaluationen der Veranstaltungen ergaben<br />

eine hohe Akzeptanz des Angebots.<br />

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gehört zu den Regelaufgaben<br />

der <strong>Sächsische</strong>n Landsärztekammer. Auf Grundlage der von der<br />

Kammerversammlung verabschiedeten Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat<br />

erfolgt die Kategorisierung und Bewertung beantragter<br />

Fortbildungsveranstaltungen. Auch im Jahre <strong>2006</strong> wurde ein Anstieg der<br />

Anzahl der beantragten Fortbildungsveranstaltungen verzeichnet. So konnten<br />

<strong>2006</strong> circa 11.700 Fortbildungen durch die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

anerkannt werden, dies bedeutete eine nochmalige Zunahme um<br />

circa 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (siehe Abbildung). Durch das<br />

eigens für das Zertifizierungsverfahren entwickelte EDV-System ist eine<br />

zeitnahe Zertifizierung der Veranstaltungen möglich.<br />

Mit der Einführung der Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte und<br />

Fachärzte im Krankenhaus liegt die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung<br />

des Fortbildungsnachweises in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung.<br />

Für eine weitere Vereinfachung der umfangreichen organisatorischen<br />

Abläufe wurden seit Anfang <strong>2006</strong> Fortbildungspunkte auf dem<br />

persönlichen Fortbildungspunktekonto, das für jeden sächsischen Arzt eingerichtet<br />

wurde, registriert. Die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> hat deshalb<br />

bereits im Januar <strong>2006</strong> für jedes ihrer Mitglieder einen persönlichen<br />

Fortbildungsausweis und Klebeetiketten mit Barcodes sowie eine Benutzerkennung<br />

für das Online-Fortbildungspunktekonto bereitgestellt. Das<br />

Fortbildungspunktekonto erleichtert nicht nur die kontinuierliche und zeitnahe<br />

Erfassung der erworbenen Fortbildungspunkte, es bietet den Vorteil,<br />

dass jeder sächsische Arzt jederzeit von seinem PC über einen technisch<br />

gesicherten Zugang einen Überblick über die von ihm seit Anfang <strong>2006</strong><br />

besuchten und erfassten Fortbildungen erhalten und den Stand seines<br />

Fortbildungspunktekontos mit Beginn des Jahres <strong>2006</strong> erfahren kann. Dieser<br />

Service des Online-Zugangs zu dem individuellen Fortbildungspunktekonto<br />

ist für alle sächsischen Ärzte eingerichtet, die mit ihrer schriftlichen<br />

Einwilligungserklärung ihr Einverständnis hierfür erteilt haben.<br />

Die Einrichtung einer Ethikkommission an der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong><br />

ist durch das Heilberufekammergesetz geregelt. Die Ethikkommission<br />

übernimmt die Beratung der Mitglieder der <strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong><br />

und anderer Stellen in berufsethischen Fragestellungen und nimmt bundesrechtlich<br />

vorgesehene Aufgaben für Ethikkommissionen wahr. Die Tätigkeit<br />

der Ethikkommission ist durch die von der Kammerversammlung (Stand vom<br />

26.11.2005) beschlossene Geschäftsordnung der Ethikkommission bei der<br />

<strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> festgelegt. Das Referat Ethikkommission<br />

gewährleistet die administrative Begleitung der Tätigkeit der Ethikkommission.<br />

Darüber hinaus erfolgt durch das Referat die Betreuung der Lebendspendekommission.<br />

Bei der Anzahl der zu begutachtenden Studien ist ein<br />

Anstieg um 5 Prozent, bei den nachträglichen Änderungen des Prüfplans<br />

(Amendements) um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.<br />

Hauptarbeitsschwerpunkt in der Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

ist die organisatorische und fachliche Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

in der stationären Versorgung sowie die Organisation<br />

des strukturierten Dialogs mit auffälligen Krankenhäusern. Von der Projektgeschäftsstelle<br />

wurden insgesamt 391 allgemein-, unfall- und kinderchirurgische<br />

Abteilungen, gefäßchirurgische, geburtshilfliche, neonatologische,<br />

gynäkologisch-operative, orthopädische, kardiologische, internistische und<br />

geriatrische Abteilungen resp. Kliniken hinsichtlich Qualitätssicherung<br />

betreut. Wie schon 2005 waren auch <strong>2006</strong> bei zahlreichen operativen Leistungen<br />

der Krankenhäuser weitere Daten ergänzend für die externe Qualitätssicherung<br />

zu erfassen und an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

zu übermitteln.<br />

Die Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />

und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß<br />

§§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes zum 5.11.2005 bedeutet, dass<br />

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