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Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer

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In Sachsen sind neben großen Kliniken und zahlreichen Praxen auch eine<br />

größere Zahl von Studienzentren beteiligt, die sowohl als federführende<br />

Einrichtungen als auch als beteiligte Studienprüfzentren von Bedeutung<br />

sind.<br />

Inhaltlich beschäftigten sich zahlreiche Studien mit Erkrankungen des Herz-<br />

Kreislauf-Systems (besonders dem Hochdruckleiden) und mit Untersuchungen<br />

zur Wirkung von Chemotherapeutika bei Tumorkrankheiten.<br />

Daneben nahmen einen breiten Raum Studien zur Behandlung des Diabetes<br />

mellitus, besonders Typ 2, ein, Studien, die sich mit neurogenen und<br />

psychischen Erkrankungen beschäftigen, wie Parkinson- und Demenzerkrankungen.<br />

Daneben spielte eine große Rolle die erektile Dysfunktion für<br />

Männer sowie zahlreiche Studien im Bereich des Berufsrechts, die sich mit<br />

Analysen von Krankheitsergebnissen und damit mit Qualitätsfragen beschäftigten.<br />

Es deutet sich außerdem eine Zunahme von Studien an Kindern an. Dieses<br />

Gebiet wird zukünftig eine noch größere Rolle spielen, da für viele Arzneimittel<br />

eine spezielle Untersuchung im Kindesalter noch nicht erfolgt ist.<br />

Für alle Studien konnten die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.<br />

Ein besonderer Dank gilt somit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, die in<br />

bewährter Weise ihre Erfahrungen in der Bearbeitung von Anträgen und<br />

Studien einbrachte.<br />

Die Ethikkommission arbeitete eng zusammen mit dem Arbeitskreis der Vorsitzenden<br />

der Ethikkommissionen. Beide Sitzungen im Sommer und Spätherbst<br />

<strong>2006</strong> wurden von Mitgliedern unserer Kommission wahrgenommen,<br />

sodass ein direkter Informationsfluss von Beschlüssen und Empfehlungen<br />

aus diesem Kreis an die Mitglieder weiter gegeben werden konnte.<br />

Zukünftig deutet sich eine noch intensivere Bearbeitung von Studien im<br />

Rahmen der Röntgenverordnung auch durch die Ethikkommissionen an. In<br />

diesem Fall würde die Kommission im Kreise der sächsischen Ärzte Sachverständigenmitarbeit<br />

erbitten.<br />

Neben der somit umfangreichen Arbeit an den Studien selbst kam im Jahr<br />

<strong>2006</strong> eine erhebliche Steigerung der Anzahl von bearbeitenden Amendements<br />

zum Tragen. Dabei handelt es sich um Ergänzungen zu bereits genehmigten<br />

Studien, die zum Teil Studienzentren und dort tätige Prüfärzte<br />

betreffen, zum anderen aber auch neue Erkenntnisse in die Studien einbringen,<br />

die sich aus toxikologischen Untersuchungen zum Medikament<br />

ergeben haben oder die sich mit der Zulassung eines bislang noch nicht<br />

zugelassenen Medikamentes auf dem deutschen Arzneimittelmarkt beschäftigen.<br />

Diese Amendements betreffen außerdem eine Vielzahl von formellen<br />

Ergänzungen zu Studien. Hier ist die Zahl gegenüber 2005 (339<br />

Amendements) deutlich angestiegen; im Jahr <strong>2006</strong>: 437 Amendements.<br />

Über diese ergänzenden Bewertungen hinaus findet ein sehr umfangreicher<br />

Schriftwechsel der Ethikkommission bezüglich der Berichte über unerwartete<br />

und unerwünschte Nebenwirkungen bei Medikamenten statt.<br />

Die SUSAR-Berichte sind zum Teil als gebündelte jährliche und halbjährliche<br />

Berichte zu bewerten, darüber hinaus aber auch in vielen Fällen als<br />

Einzelmitteilungen.<br />

6.4<br />

Gesprächskreis Ethik in der Medizin<br />

(Prof. Dr. Rolf Haupt, Prof. Dr. Otto Bach, Leipzig, Moderatoren)<br />

Der Gesprächskreis Ethik in der Medizin beschäftigte sich im Jahr <strong>2006</strong> mit<br />

den Schwerpunkten Beschneidung in Deutschland sowie Patientenautonomie<br />

und Strafrecht in der Sterbebegleitung.<br />

Ausgelöst wurde das Thema Beschneidung von Jungen und Mädchen in<br />

Deutschland durch ein Urteil eines deutschen Gerichtes und einer Umfrage<br />

von UNICEF, Terres de Femmes und dem Berufsverband der Frauenärzte<br />

30<br />

e.V. vom April 2005. Der Gesprächskreis diskutierte zunächst die rechtliche<br />

Dimension. Nach einer kritischen Darlegung der Rechtslage durch Prof. Dr.<br />

jur. Rüdiger Kern, wonach in eine Beschneidung ohne medizinische Indikation<br />

nur der Betroffene selbst einwilligen kann – was bei Kindern unter 14<br />

Jahren grundsätzlich nicht möglich ist – und der ausführende Arzt daher<br />

eine Körperverletzung begehen würde, stellte sich die Frage, ob die religiöse<br />

Beschneidung durch das Grundrecht der Religionsfreiheit gedeckt<br />

sein könnte. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit der Religionsausübung.<br />

Davon umfasst ist nach herrschender Meinung zum Beispiel die<br />

Taufe oder Konfirmation der Kinder. Zu diesem Aspekt wurde eine kompetente<br />

Wissenschaftlerin von der Universität Leipzig eingeladen, welche die<br />

religiöse Dimension der Beschneidung in den Glaubensrichtungen darstellte.<br />

Bei einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen kam<br />

der Gesprächskreis zu dem Schluss, dass die Religionsfreiheit der Eltern<br />

hinter das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes zurücktreten<br />

müsse. Es könne letztlich nicht darauf ankommen, ob die Beschneidung<br />

in der jeweiligen Religion verankert sei oder wie gravierend die Folgen<br />

des Eingriffs sind. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit<br />

stelle gleichwohl das höhere Rechtsgut dar. Zudem greife die Fürsorgepflicht<br />

der Eltern.<br />

Der Gesprächskreis Ethik in der Medizin vertrat nach einer abschließenden<br />

Diskussion die Ansicht, dass Ärzte, die entsprechende religiöse Gruppen betreuen,<br />

um die Problematik wissen und das Gespräch mit den Eltern suchen<br />

sollten, damit den in Deutschland geborenen oder aufwachsenden Mädchen<br />

und Jungen die Möglichkeit einer eigenständigen Entscheidung ermöglicht<br />

wird. Zum Umgang mit bereits beschnittenen Frauen und Mädchen hat die<br />

Bundesärztekammer im Februar <strong>2006</strong> eine entsprechende Empfehlung veröffentlicht<br />

(Deutsches Ärzteblatt 103, 3.2.<strong>2006</strong>, A-285). Die Empfehlungen<br />

richten sich an behandelnde Ärzte beschnittener Patientinnen.<br />

Patientenautonomie und Strafrecht in der Sterbegleitung war Gegenstand<br />

des deutschen Juristentages. Der Juristentag spiegelt mit dem Thema den<br />

Zeitgeist wieder und reagiert auf Unsicherheiten der Ärzte in den Problemkreisen<br />

Sterbegleitung und Patientenverfügung. Der Gesprächskreis nahm<br />

die Beschlüsse des Juristentages zur Grundlage der Diskussion und machte<br />

deutlich, dass im Vordergrund einer Sterbebegleitung die Aufklärung des<br />

Patienten und der Angehörigen stehen müsse. Grundsätzlich können Gesetze<br />

zudem keine Standardlösungen eröffnen, sondern nur einen Rahmen<br />

dafür schaffen. Die Beschlüsse des Juristentages zur Patientenverfügung<br />

und zur Sterbebegleitung haben deshalb nur Empfehlungscharakter an<br />

den Gesetzgeber und sollten Einfluss in die rechtlichen Regelungen zur<br />

Patientenverfügung finden. Als Fazit will der Gesprächskreis über die <strong>Sächsische</strong><br />

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Themen zur ärztlichen<br />

Ethik anbieten.<br />

Für das Jahr 2007 möchte der Gesprächskreis vorerst wieder zwei Themen<br />

bearbeiten. Zum einen die ethischen Folgen der medizinischen Rationierung<br />

und zum anderen die Rolle von Ethikkomitees an Kliniken. Für dieses<br />

Thema werden Prof. Haupt, Prof. Bach sowie Prof. Oehmichen eine Umfrage<br />

unter den sächsischen Kliniken vorbereiten, um den IST-Stand vorhandener<br />

Ethikkomitees festzuhalten.<br />

6.5<br />

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen<br />

(Dr. Rainer Kluge, Kamenz, Vorsitzender)<br />

Vor der Analyse unserer Tätigkeit und dem Zahlenmaterial hat auch im<br />

Jahre <strong>2006</strong> der Dank an unsere Gutachter zu stehen, die uns mit hohem<br />

Einsatz qualitativ hochwertige Gutachten liefern, ohne die unsere Tätigkeit<br />

nicht möglich wäre.

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