Tätigkeitsbericht 2006 - Sächsische Landesärztekammer
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In Sachsen sind neben großen Kliniken und zahlreichen Praxen auch eine<br />
größere Zahl von Studienzentren beteiligt, die sowohl als federführende<br />
Einrichtungen als auch als beteiligte Studienprüfzentren von Bedeutung<br />
sind.<br />
Inhaltlich beschäftigten sich zahlreiche Studien mit Erkrankungen des Herz-<br />
Kreislauf-Systems (besonders dem Hochdruckleiden) und mit Untersuchungen<br />
zur Wirkung von Chemotherapeutika bei Tumorkrankheiten.<br />
Daneben nahmen einen breiten Raum Studien zur Behandlung des Diabetes<br />
mellitus, besonders Typ 2, ein, Studien, die sich mit neurogenen und<br />
psychischen Erkrankungen beschäftigen, wie Parkinson- und Demenzerkrankungen.<br />
Daneben spielte eine große Rolle die erektile Dysfunktion für<br />
Männer sowie zahlreiche Studien im Bereich des Berufsrechts, die sich mit<br />
Analysen von Krankheitsergebnissen und damit mit Qualitätsfragen beschäftigten.<br />
Es deutet sich außerdem eine Zunahme von Studien an Kindern an. Dieses<br />
Gebiet wird zukünftig eine noch größere Rolle spielen, da für viele Arzneimittel<br />
eine spezielle Untersuchung im Kindesalter noch nicht erfolgt ist.<br />
Für alle Studien konnten die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.<br />
Ein besonderer Dank gilt somit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, die in<br />
bewährter Weise ihre Erfahrungen in der Bearbeitung von Anträgen und<br />
Studien einbrachte.<br />
Die Ethikkommission arbeitete eng zusammen mit dem Arbeitskreis der Vorsitzenden<br />
der Ethikkommissionen. Beide Sitzungen im Sommer und Spätherbst<br />
<strong>2006</strong> wurden von Mitgliedern unserer Kommission wahrgenommen,<br />
sodass ein direkter Informationsfluss von Beschlüssen und Empfehlungen<br />
aus diesem Kreis an die Mitglieder weiter gegeben werden konnte.<br />
Zukünftig deutet sich eine noch intensivere Bearbeitung von Studien im<br />
Rahmen der Röntgenverordnung auch durch die Ethikkommissionen an. In<br />
diesem Fall würde die Kommission im Kreise der sächsischen Ärzte Sachverständigenmitarbeit<br />
erbitten.<br />
Neben der somit umfangreichen Arbeit an den Studien selbst kam im Jahr<br />
<strong>2006</strong> eine erhebliche Steigerung der Anzahl von bearbeitenden Amendements<br />
zum Tragen. Dabei handelt es sich um Ergänzungen zu bereits genehmigten<br />
Studien, die zum Teil Studienzentren und dort tätige Prüfärzte<br />
betreffen, zum anderen aber auch neue Erkenntnisse in die Studien einbringen,<br />
die sich aus toxikologischen Untersuchungen zum Medikament<br />
ergeben haben oder die sich mit der Zulassung eines bislang noch nicht<br />
zugelassenen Medikamentes auf dem deutschen Arzneimittelmarkt beschäftigen.<br />
Diese Amendements betreffen außerdem eine Vielzahl von formellen<br />
Ergänzungen zu Studien. Hier ist die Zahl gegenüber 2005 (339<br />
Amendements) deutlich angestiegen; im Jahr <strong>2006</strong>: 437 Amendements.<br />
Über diese ergänzenden Bewertungen hinaus findet ein sehr umfangreicher<br />
Schriftwechsel der Ethikkommission bezüglich der Berichte über unerwartete<br />
und unerwünschte Nebenwirkungen bei Medikamenten statt.<br />
Die SUSAR-Berichte sind zum Teil als gebündelte jährliche und halbjährliche<br />
Berichte zu bewerten, darüber hinaus aber auch in vielen Fällen als<br />
Einzelmitteilungen.<br />
6.4<br />
Gesprächskreis Ethik in der Medizin<br />
(Prof. Dr. Rolf Haupt, Prof. Dr. Otto Bach, Leipzig, Moderatoren)<br />
Der Gesprächskreis Ethik in der Medizin beschäftigte sich im Jahr <strong>2006</strong> mit<br />
den Schwerpunkten Beschneidung in Deutschland sowie Patientenautonomie<br />
und Strafrecht in der Sterbebegleitung.<br />
Ausgelöst wurde das Thema Beschneidung von Jungen und Mädchen in<br />
Deutschland durch ein Urteil eines deutschen Gerichtes und einer Umfrage<br />
von UNICEF, Terres de Femmes und dem Berufsverband der Frauenärzte<br />
30<br />
e.V. vom April 2005. Der Gesprächskreis diskutierte zunächst die rechtliche<br />
Dimension. Nach einer kritischen Darlegung der Rechtslage durch Prof. Dr.<br />
jur. Rüdiger Kern, wonach in eine Beschneidung ohne medizinische Indikation<br />
nur der Betroffene selbst einwilligen kann – was bei Kindern unter 14<br />
Jahren grundsätzlich nicht möglich ist – und der ausführende Arzt daher<br />
eine Körperverletzung begehen würde, stellte sich die Frage, ob die religiöse<br />
Beschneidung durch das Grundrecht der Religionsfreiheit gedeckt<br />
sein könnte. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit der Religionsausübung.<br />
Davon umfasst ist nach herrschender Meinung zum Beispiel die<br />
Taufe oder Konfirmation der Kinder. Zu diesem Aspekt wurde eine kompetente<br />
Wissenschaftlerin von der Universität Leipzig eingeladen, welche die<br />
religiöse Dimension der Beschneidung in den Glaubensrichtungen darstellte.<br />
Bei einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen kam<br />
der Gesprächskreis zu dem Schluss, dass die Religionsfreiheit der Eltern<br />
hinter das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes zurücktreten<br />
müsse. Es könne letztlich nicht darauf ankommen, ob die Beschneidung<br />
in der jeweiligen Religion verankert sei oder wie gravierend die Folgen<br />
des Eingriffs sind. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit<br />
stelle gleichwohl das höhere Rechtsgut dar. Zudem greife die Fürsorgepflicht<br />
der Eltern.<br />
Der Gesprächskreis Ethik in der Medizin vertrat nach einer abschließenden<br />
Diskussion die Ansicht, dass Ärzte, die entsprechende religiöse Gruppen betreuen,<br />
um die Problematik wissen und das Gespräch mit den Eltern suchen<br />
sollten, damit den in Deutschland geborenen oder aufwachsenden Mädchen<br />
und Jungen die Möglichkeit einer eigenständigen Entscheidung ermöglicht<br />
wird. Zum Umgang mit bereits beschnittenen Frauen und Mädchen hat die<br />
Bundesärztekammer im Februar <strong>2006</strong> eine entsprechende Empfehlung veröffentlicht<br />
(Deutsches Ärzteblatt 103, 3.2.<strong>2006</strong>, A-285). Die Empfehlungen<br />
richten sich an behandelnde Ärzte beschnittener Patientinnen.<br />
Patientenautonomie und Strafrecht in der Sterbegleitung war Gegenstand<br />
des deutschen Juristentages. Der Juristentag spiegelt mit dem Thema den<br />
Zeitgeist wieder und reagiert auf Unsicherheiten der Ärzte in den Problemkreisen<br />
Sterbegleitung und Patientenverfügung. Der Gesprächskreis nahm<br />
die Beschlüsse des Juristentages zur Grundlage der Diskussion und machte<br />
deutlich, dass im Vordergrund einer Sterbebegleitung die Aufklärung des<br />
Patienten und der Angehörigen stehen müsse. Grundsätzlich können Gesetze<br />
zudem keine Standardlösungen eröffnen, sondern nur einen Rahmen<br />
dafür schaffen. Die Beschlüsse des Juristentages zur Patientenverfügung<br />
und zur Sterbebegleitung haben deshalb nur Empfehlungscharakter an<br />
den Gesetzgeber und sollten Einfluss in die rechtlichen Regelungen zur<br />
Patientenverfügung finden. Als Fazit will der Gesprächskreis über die <strong>Sächsische</strong><br />
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Themen zur ärztlichen<br />
Ethik anbieten.<br />
Für das Jahr 2007 möchte der Gesprächskreis vorerst wieder zwei Themen<br />
bearbeiten. Zum einen die ethischen Folgen der medizinischen Rationierung<br />
und zum anderen die Rolle von Ethikkomitees an Kliniken. Für dieses<br />
Thema werden Prof. Haupt, Prof. Bach sowie Prof. Oehmichen eine Umfrage<br />
unter den sächsischen Kliniken vorbereiten, um den IST-Stand vorhandener<br />
Ethikkomitees festzuhalten.<br />
6.5<br />
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen<br />
(Dr. Rainer Kluge, Kamenz, Vorsitzender)<br />
Vor der Analyse unserer Tätigkeit und dem Zahlenmaterial hat auch im<br />
Jahre <strong>2006</strong> der Dank an unsere Gutachter zu stehen, die uns mit hohem<br />
Einsatz qualitativ hochwertige Gutachten liefern, ohne die unsere Tätigkeit<br />
nicht möglich wäre.