14.02.2013 Aufrufe

DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />

20<br />

3 Externe Entwicklung mit spezifi schem Einfluss auf die betriebliche Situation<br />

3.1 Neue <strong>Vorschrift</strong> en, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach<br />

sich ziehen<br />

3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik<br />

und Arbeitsmedizin<br />

4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen<br />

Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur<br />

Gesundheitsförderung<br />

Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung<br />

der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.<br />

<strong>Die</strong> Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifi schen Betreuung beinhaltet<br />

die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich<br />

sind und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung.<br />

Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung<br />

mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen<br />

und schrift lich zu vereinbaren.<br />

4. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen<br />

<strong>Die</strong> nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des WZ-Schlüssels<br />

der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung nach<br />

Abschnitt 2 aus.<br />

Auszug für die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>) aus der Klassifi kation der Wirtschaft szweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).<br />

Eine vollständige Liste mit den Angaben aller Unfallversicherungsträger wird bei<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (<strong>DGUV</strong>) geführt.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

WZ<br />

2008<br />

Kode<br />

WZ 2008 – Bezeichnung<br />

(a.n.g. = anderweitig nicht genannt)<br />

Gruppe<br />

I<br />

2,5 h<br />

Gruppe<br />

II<br />

1,5 h<br />

Gruppe<br />

III<br />

0,5 h<br />

149 C ABSCHNITT C – VERARBEITENDES GEWERBE<br />

230 13 Herstellung von Textilien<br />

231 13.1 Spinnstoff aufb ereitung und Spinnerei X<br />

234 13.2 Weberei X<br />

237 13.3 Veredlung von Textilien und Bekleidung X<br />

240 13.9 Herstellung von sonstigen Textilwaren X

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!