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DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

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<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />

46<br />

3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –<br />

Ver haltensprävention<br />

3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifi zierungs maßnahmen<br />

Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere<br />

• Aufb au eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen<br />

• Erstellung von Betriebsanweisungen<br />

• Entwicklung von Verhaltensregeln<br />

• Durchführung von Qualifi zierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug<br />

3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten<br />

Insbesondere<br />

• auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken<br />

• auf die Benutzung der PSA hinwirken<br />

3.3 Information und Aufk lärung<br />

Beschäft igte informieren und aufk lären insbesondere über<br />

• Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />

• sicher heits- und gesundheitsgerechtes Verhalten<br />

• Sicher heits- und Schutz einrichtungen<br />

3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäft igten<br />

4 Unterstützung bei der Schaff ung einer geeigneten Organi sation und Integra tion in die<br />

Führungs tätigkeit<br />

4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufb auorganisation<br />

Unterstützen insbesondere bei<br />

• Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz<br />

• Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben<br />

• Gewährleistung der Beauft ragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauft ragte, Ersthelfer, ...)<br />

• Kooperationsverpflichtung der Führungskräft e mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

• Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unterauft räge, Zeit arbeit,<br />

Baustellen u. Ä.)<br />

4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung<br />

Unterstützen insbesondere bei<br />

• Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die obers te Leitung und Bekanntmachen<br />

im Betrieb<br />

• Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens<br />

• Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Ent scheidungen

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