DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM
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<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />
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3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –<br />
Ver haltensprävention<br />
3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifi zierungs maßnahmen<br />
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere<br />
• Aufb au eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen<br />
• Erstellung von Betriebsanweisungen<br />
• Entwicklung von Verhaltensregeln<br />
• Durchführung von Qualifi zierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug<br />
3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten<br />
Insbesondere<br />
• auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken<br />
• auf die Benutzung der PSA hinwirken<br />
3.3 Information und Aufk lärung<br />
Beschäft igte informieren und aufk lären insbesondere über<br />
• Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />
• sicher heits- und gesundheitsgerechtes Verhalten<br />
• Sicher heits- und Schutz einrichtungen<br />
3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäft igten<br />
4 Unterstützung bei der Schaff ung einer geeigneten Organi sation und Integra tion in die<br />
Führungs tätigkeit<br />
4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufb auorganisation<br />
Unterstützen insbesondere bei<br />
• Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz<br />
• Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben<br />
• Gewährleistung der Beauft ragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauft ragte, Ersthelfer, ...)<br />
• Kooperationsverpflichtung der Führungskräft e mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
• Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unterauft räge, Zeit arbeit,<br />
Baustellen u. Ä.)<br />
4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung<br />
Unterstützen insbesondere bei<br />
• Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die obers te Leitung und Bekanntmachen<br />
im Betrieb<br />
• Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens<br />
• Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Ent scheidungen