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DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

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§ 21 Änderung der Reichsversicherungsordnung<br />

(nicht abgedruckt)<br />

§ 22 Berlin-Klausel<br />

(nicht abgedruckt)<br />

§ 23 Inkraft treten<br />

<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />

(1) <strong>Die</strong>ses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung<br />

folgenden zwölft en Kalendermonats in Kraft . § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung<br />

des Gesetzes in Kraft .<br />

(2) (Berlingesetz – nicht abgedruckt)<br />

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